Was ist in Gesetzen der Unterschied zwischen einem "Mann" und einer "männlichen Person"?


01.10.2024, 14:42

Okay, nachdem diverse Antworter hilfreicherweise meine sprachliche Kurzsichtigkeit korrigiert haben (Jeder Mann ist auch eine männliche Person, aber eine männliche Person wird ausweislich mehrerer Fundstellen im Gesetz erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres zum Mann.), eine nur halb ernst gemeinte Überlegung:

Juristische Personen haben natürlich keinen Sexus, aber ja durchaus ein Genus. Würde demnach der Verein eine Genehmigung der Bundeswehr brauchen, um seinen Sitz aus Deutschland herauszuverlegen, die Stiftung aber nicht? Eine Einschränkung auf natürliche Personen wird jedenfalls im Gesetzestext nicht gemacht...

SCNR.

8 Antworten

Das Wehrpflichtgesetz bezieht sich ausschließlich auf Wehrpflichtige, nicht aber generell auf Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Denn die Wehrpflicht gilt nach wie vor nur für Männer. Art. 12 a des Grundgesetzes sagt:

Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

Männliche Personen und Männer sind also im Wehrpflichtgesetz identisch. Warum das so ist, kann ich dir auch nicht sagen. Männer sind Wesen mit Zipfel. So war das zumindest noch bei der Verabschiedung des Grundgesetzes im Jahr 1949 und bei Einfügung des Artikels 12 a im Jahr 1968.

Frauen dürfen demnach nicht zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden. (Art. 12 a, Absatz 4 GG)

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen

Mann = volljährig

männliche Person = auch Jungs

ich bin kein JUrist, könnte dies auch nie werden.

Für ein definitiv nicht juristisches Denken würde ich sagen.

ein 5 jähriger Junge ist eine männliche Person, aber kein Mann.

Aber wie gesagt, ich bin keine Juristin.


gwf79 
Beitragsersteller
 01.10.2024, 14:20

Danke. Mann (oder: männliche Person), bin ich dämlich. Tatsächlich taucht "männliche Person" ausschließlich in Formulierungen wie "Männliche Personen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben" u.a. auf, also schon bevor sie, wenn man die Volljährigkeit als Maßstab nimmt, Männer werden.

Manchmal sollte man wohl auch Gesetze weniger mit juristischer Akkuratesse und mehr mit gesunden Menschenverstand angehen...

Aylamanolo  01.10.2024, 17:03
@gwf79

ich kann mir vorstellen, dass "männliche Person" vor allem in Autopsieberichten vorkommt.

Die rechtliche Definition eines Mannes bezieht sich auf die rechtliche Anerkennung der Geschlechtsidentität einer Person als "männlich". (Juraforum.de)

Deswegen würde ich sagen, es ist das selbe, nur unterschiedlich Formuliert. Aber das ist auch komisch, da in Gesetzen ja immer alles ganz genau formuliert ist

Eine männliche Person kann auch ein Kind oder Jugendlicher sein, während man sich unter einem Mann einen Erwachsenen vorstellt.