Was ist in Gesetzen der Unterschied zwischen einem "Mann" und einer "männlichen Person"?
Das klingt natürlich erstmal wie eine ausgesucht bescheuerte Frage, aber ich habe mal gelernt, daß in der Wissenschaft und in Gesetzen gleiche Dinge auch gleich bezeichnet werden und unterschiedliche Bezeichnungen sich entsprechend auch auf unterschiedliche Dinge beziehen.
Trotzdem spricht z.B. das Wehrpflichtgesetz in den §§ 1 und 42a von "Männer[n]", in §§ 3, 15, 16 und 48 aber von "männliche[n] Person[en]". Das kann auch nicht allein durch sich im Laufe der Jahrzehnte verändernde Formulierungspräferenzen erklärt werden, denn das WPflG wurde mehrmals (u.a. 1977, 1983 und 1986) vollständig neu gefaßt, ohne daß diese Diskrepanz dabei korrigiert worden wäre.
Tatsächlich tauchen die ersten "männlichen Personen" in § 15 VI WPflG spätestens 1972 auf, während der § 42a damals noch "Wehrpflichtige" adressiert und (soweit ich nichts übersehen habe) erst ab Ende 1977 das Wort "Männer" enthält.
Es zwar plausibel, daß §§ 1 und 42a wegen des direkten Bezugs auf Art. 12a I GG dessen Formulierung übernehmen, aber das würde immer noch nicht erklären, warum überall anders nicht auch von Männern, sondern eben von männlichen Personen die Rede ist.
Was mich zurück zu meiner Ursprungsfrage bringt: Was ist der Unterschied? Ist eine Dragqueen zwar ein Mann, aber keine männliche Person? Ist eine Bodybuilderin zwar eine Frau, aber aufgrund ihrer Muskeln trotzdem eine "männliche Person"? Wer entscheidet im Zweifel, ob jemand zu unmännlich ist, um den entsprechenden Vorschriften zu unterfallen? Sind das TSG bzw. das SBGG in diesem Zusammenhang relevant?
Ich habe leider keinen einfachen Zugang zu einem Gesetzeskommentar, der vielleicht Erleuchtung bringen könnte.
Okay, nachdem diverse Antworter hilfreicherweise meine sprachliche Kurzsichtigkeit korrigiert haben (Jeder Mann ist auch eine männliche Person, aber eine männliche Person wird ausweislich mehrerer Fundstellen im Gesetz erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres zum Mann.), eine nur halb ernst gemeinte Überlegung:
Juristische Personen haben natürlich keinen Sexus, aber ja durchaus ein Genus. Würde demnach der Verein eine Genehmigung der Bundeswehr brauchen, um seinen Sitz aus Deutschland herauszuverlegen, die Stiftung aber nicht? Eine Einschränkung auf natürliche Personen wird jedenfalls im Gesetzestext nicht gemacht...
SCNR.
8 Antworten
Das Wehrpflichtgesetz bezieht sich ausschließlich auf Wehrpflichtige, nicht aber generell auf Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Denn die Wehrpflicht gilt nach wie vor nur für Männer. Art. 12 a des Grundgesetzes sagt:
Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
Männliche Personen und Männer sind also im Wehrpflichtgesetz identisch. Warum das so ist, kann ich dir auch nicht sagen. Männer sind Wesen mit Zipfel. So war das zumindest noch bei der Verabschiedung des Grundgesetzes im Jahr 1949 und bei Einfügung des Artikels 12 a im Jahr 1968.
Frauen dürfen demnach nicht zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden. (Art. 12 a, Absatz 4 GG)
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen
Mann = volljährig
männliche Person = auch Jungs
ich bin kein JUrist, könnte dies auch nie werden.
Für ein definitiv nicht juristisches Denken würde ich sagen.
ein 5 jähriger Junge ist eine männliche Person, aber kein Mann.
Aber wie gesagt, ich bin keine Juristin.
ich kann mir vorstellen, dass "männliche Person" vor allem in Autopsieberichten vorkommt.
Die rechtliche Definition eines Mannes bezieht sich auf die rechtliche Anerkennung der Geschlechtsidentität einer Person als "männlich". (Juraforum.de)
Deswegen würde ich sagen, es ist das selbe, nur unterschiedlich Formuliert. Aber das ist auch komisch, da in Gesetzen ja immer alles ganz genau formuliert ist
Eine männliche Person kann auch ein Kind oder Jugendlicher sein, während man sich unter einem Mann einen Erwachsenen vorstellt.
Danke. Mann (oder: männliche Person), bin ich dämlich. Tatsächlich taucht "männliche Person" ausschließlich in Formulierungen wie "Männliche Personen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben" u.a. auf, also schon bevor sie, wenn man die Volljährigkeit als Maßstab nimmt, Männer werden.
Manchmal sollte man wohl auch Gesetze weniger mit juristischer Akkuratesse und mehr mit gesunden Menschenverstand angehen...