Beispiele für Rechtsextremismus im Magazin "Compact"?
Hallo, ich habe gelesen, dass das Compact Magazin verboten wurde. Ich habe es nie gelesen. Um einschätzen zu können, ob das Verbot gerechtfertigt ist oder nicht, hätte ich gerne ein Beispiel für die angebliche Judenfeindlichkeit, Rechtsextremität etc. gesehen, kennt da jemand eines? Außerdem würde ich gerne wissen, wieso man linksextreme Medien, die voller Lügen, Männerhass und Co sind dann nicht auch abschafft, riecht mir nach Doppelmoral. LG
2 Antworten
Da steht schon ziemlich gestörtes Zeug drin, Verschwörungstheorien, Putinnähe etc. Allerdings nichts, was nicht von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt wäre, Verurteilungen gab es keine. Davon abgesehen, kann man das eh nicht verbieten, da auch rechtsextreme Zeitungen in Deutschland erlaubt sind. Man könnte höchstens bei strafrechtlich relevanten Inhalten strafrechtlich gegen die Verantwortlichen vorgehen und die entsprechenden Exemplare dann einziehen. Eine Umgehung des Zensurverbots über das Vereinsrecht ist verfassungswidrig und das werden die Gerichte Faeser und der Ampel dann bald mal wieder erklären.
Zum Beispiel titelte die Zeitung nach Russlands Angriff auf die Ukraine „Macht Putin jetzt Frieden?“. Auch das was Philippus1990 gepostet hat, über den Journalisten Julian Reichelt wurde antisemitisch gehetzt, weil er mit einer jüdischen Organisation in Kontakt ist. Auch Q-Anon Anspielungen werden glaube ich hin und wieder gebracht.
Verstehe. Kritische Titel. Hmmm... ich finde es trotzdem etwas überzogen, das deswegen gleich komplett zu verbieten, aber ist natürlich auch blöd solchen Leuten eine Plattform zu geben... ich finde trotzdem dass man dann so Quellen die linke Hetze sind auch verbieten sollte. Es gibt auch echt viel Feindlichkeit in linken Medien: Beispiel "Covidi*ten", "Incels" etc.
Beides kann man nicht verbieten. Auch extremistische Meinungen und Zeitungen unterliegen der Meinungs- und Pressefreiheit, solange die Grenze zum Strafrecht nicht überschritten ist. Für die inhaltliche Regulierung der Presse gibt es die Landespressegesetze, die in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fallen, der Bund ist hierfür gar nicht zuständig. Diese enthalten gerade keine Rechtsgrundlage für Verbote oder Beschlagnahmungen von Medien, da Art. 5 I 3 GG Zensur verbietet.
riecht mir nach Doppelmoral.
Mir riecht es danach, dass Du Deine Meinung ohnehin schon gebildet hast. Aber hier ein Beispiel:
Ich sehe in diesen Bildern keine BEISPIELE!!!, sondern nur wie man darüber in indirekter Analyse redet! Ich möchte einen Artikel aus dem Compact Magazin sehen, der diese Rechtsextremität belegt! ...
Ich sehe in diesen Bildern keine BEISPIELE!!!
Habe mir schon gedacht, dass Du Deine Meinung bereits gebildet hast und Dich die Belege nicht überzeugen werden. Meine Antwort war also verschwendete Lebenszeit.
Da waren keine Belege und deine Vorwürfe sind haltloser ad hominem Blödsinn
Naja du bist die Person die hier etwas vorwirft, nur mal so...
Kannst du bitte ein Beispiel für dieses "gestörte Zeug" zeigen? Das ist was mich interessiert. Ich bilde mir meine Meinung über Dinge SELBST. LG