Fragen zum DRiG und seiner Anwendung?

1 Antwort

Der Richter leistet den Eid einmal bei seiner Ernennung, nicht vor jeder Sitzung.


Hanlonsrazor 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 01:09

ROFL! Sie sind offenbar auch wieder ein "Experte™"? 🤣 Sie sind vermutlich des Lesens kundig, kennen den Gesetzestext und wollen mich jetzt offenbar verar***en? In § 38 steht u.a.: "Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten"! Was ist an dem Satz so schwer zu verstehen? Ich hatte um eine kompetente Aufklärung gebeten und nicht um Wunschdenken!

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Schestko  18.07.2024, 01:30
@Hanlonsrazor

Nun, anscheinend kannst du nicht lesen. Da steht in öffentlicher Sitzung, nicht vor jeder Sitzung. Wenn man jetzt noch Textverständnis beherrschen würde käme man zu der Erkenntnis, dass damit nicht eine Gerichtsverhandlung gemeint ist, sondern lediglich, dass die Eidesformel öffentlich geleistet werden muss, nicht hinter verschlossenen Türen.

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schonen  18.07.2024, 01:33
@Hanlonsrazor

Die gegebene Antwort ist korrekt. Nichts anderes steht dort: der Eid ist öffentlich zu sprechen. Dort steht nicht, dass in jeder Sitzung ein Eid zu leisten wäre. Regelmäßig sieht man diese Vereidigungen bsp. beim jeweils ersten Auftreten ehrenamtlicher RichterInnen.

Die Einlassungen zum Geltungsbereich entbehren jeder Grundlage.

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Hanlonsrazor 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 03:05
@Schestko

Sie scheinen sich gerne mit Oberflächlichkeiten zu beschäftigen? Ob IN oder VOR ändert nichts an der Tatsache, dass KEIN Eid abgeleistet wird. Ihre Klugscheißereien bringen Sie doch bitte anderweitig unter! Danke!

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Hanlonsrazor 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 03:39
@schonen

Stimmt! Da habe ich mich tatsächlich verlesen!

"Die Einlassungen zum Geltungsbereich entbehren jeder Grundlage.", ach, ist das so? Das sehe - nicht nur ich - allerdings anders.

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schonen  18.07.2024, 08:11
@Hanlonsrazor

Dabei mag es sich um das laienhafte Quatschjura aus der Reichsbürgerszene handeln.

Das behauptete „Verlesen“ erscheint aufgrund der starken Formulierungen als eine reine Schutzbehauptung. eher liegt womöglich eine erhebliche Rechtsunkenntnis vor.

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Hanlonsrazor 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 00:54
@schonen

Ich weiß zwar nicht, woher Sie Ihre Vermutung beziehen, aber das ist ja letztendlich auch Ihre Angelegenheit. Sie können ja derzeit noch jede Menge Einschätzungen abgeben, gleich ob falsch oder richtig!

Das war eine völlig falsche Annahme, die ich - entgegen meiner Kenntnis von früher - aufgeschnappt und verwendet hatte. Da liest man dann leider nur noch das, was man lesen will.

Eine "Schutzbehauptung"? 🤣😂 Sie sind "klasse"! Aber vielen Dank für Ihre Info!

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