Wärmemengenmesser Heizung manipuliert? Weniger kwh geheizt, mehr Öl verbraucht?

Wir wohnen seit 2017 in einem Zweifamilienhaus. Alle Bewohner sind Eigentümer.

Jetzt ist uns beim Ablesen der Zählerstände zum Jahresende erneut aufgefallen, dass mit den Wärmemengenmessern etwas nicht stimmt. Bereits 2017 zählte ein von zwei Zählern der anderen Eigentümern nicht korrekt, bzw. zählte irgendwann gar nicht mehr. Daraufhin wurden komplett neue, geeichte Wärmemengenmesser eingebaut. 2018 klappte soweit alles gut.

Jetzt Ende 2019 ist uns wieder eine extreme Unstimmigkeit aufgefallen. Unsere eigenen Heizverbräuche variierten nur in geringem Maße in den letzte zwei Jahren (ca.200kwh).

Nun zu den anderen Eigentümern. Diese haben in 2017 knapp über 8.000kwh Heizleistung verbraucht, wir knapp 4600kwh. In 2018 haben die anderen ca. 7800kwh vebraucht, wir ca. 4500kwh (Ölverbrauch in 2018 gesamt=1800Liter).

Und 2019 verbrauchen die plötzlich nur noch 4900kwh. Wir 4700kwh. Ölverbrauch in 2019 gesamt= 2050Liter.

Wir mit dem geringeren Verbrauch sind zwei Erwachsene, die viel außer Haus sind, am Arbeiten oder bei der Familie 200km entfernt. Die anderen sind zwei Erwachsene und zwei kleine Kinder (mittlerweile 3 Jahre und 6 Jahre alt).

Die anderen waren nicht länger im Urlaub oder haben auch nicht länger die Wohnung verlassen. Daher können wir uns nicht ausmalen, wieso man von einem auf das andere Jahr plötzlich weit über 2000kwh weniger verbrauchen kann. Komisch ist auch, dass wir insgesamt mehr Öl in 2019 im Vergleich zu 2018 verbraucht haben, obwohl weniger geheizt wurde laut den Messgeräten. An mehr Warmwasserverbrauch kann es nicht liegen, der ist sogar geringer geworden wie im Jahr davor.

Nun denken wir, dass entweder die Wärmemengenmesser der anderen Eigentümer manipuliert wurden oder Öl geklaut wurde.

Die Heizung wird regelmäßig gewartet, an der Ölverbrennung kann es also nicht liegen.Anbei ein Foto von den Wärmemengenmessern, die bei uns verbaut sind.

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Heizkosten, Heizung, Ölheizung, Mehrfamilienhaus, Wärmemengenzähler
Kann man von der Energiemenge des Wärmemengenzählers auf den Stromverbrauch schließen?

Hallo Leute,

ich bin seit einem halben Jahr Besitzer eines Hauses mit Einliegerwohnung. Geheizt wird bei uns mittels einer Luft-Wasser-Wärmepumpe (überall Fußbodenheizung). Die Einliegerwohnung habe ich vermietet. Zur Erfassung der verbrauchten Heizenergie der Einliegerwohnung ist nur für diese ein Wärmemengenzähler (ista ultego III) angebracht.

Wie mir jetzt bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung bewusst geworden ist, bringt mir der Wärmemengenzähler für die Abrechnung nichts und ich muss wohl nach Wohnfläche abrechnen um rechtssicher zu sein.

Trotzdem würde ich gern Wissen wie hoch in etwa der Stromverbrauch für jede einzelne Wohnung ist. Dafür habe ich folgende Daten.

Stromverbrauch Wärmepumpe von September - Dezember: 2.687 kWh

Daten lt. Wärmemengenzähler für die Einliegerwohnung im selben Zeitraum:
Energiemenge: 1802 kWh
Volumen: 467,24m3

Leider bin ich nach langer Internetrecherche nicht schlauer geworden und hoffe ihr könnt mir Antworten zu folgenden Fragen geben:
Kann man aus diesen Daten den Stromverbrauch in kWh für die Einliegerwohnung berechnen?

Oder sind gar die 1802 kWh des Wärmemengenzählers mit dem Stromverbrauch gleich zu setzen? (Was ich mir aber kaum vorstellen kann, da die Einliegerwohnung wesentlich kleiner als unsere ist).

Wenn dies nicht möglich ist, habe ich eine andere Möglichkeit um, gern auch nur näherungsweise, den Stromverbrauch auf die Wohnungen aufzuteilen?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

Gruß

Wärmepumpe, Stromverbrauch, Wärmemengenzähler
Wärmemengenzähler zählt nicht - Abrechnungsänderung auf Wohnfläche

Guten Abend,

meine Bekannte wohnt in einen ZFH, aufgeteilt in WEG.

Anfang 2012 hat sie eine Fehlermeldung auf dem Wärmemengenzähler Ihres Miteigentümers entdeckt, der lt. Techniker kommt, wenn der Zähler nicht richtig zählt. Eine schriftliche Bestätigung über das Vorliegen der Fehlermeldung von dem Techniker hat sie erhalten.Da Sie bereits Unstimmigkeiten mit dem Miteigentümer hat und der ehler dann wieder verschwunden war, hat Sie Ihrem Miteigentümer den Fehler nicht gemeldet.

Erst Anfang 2013 hat sie den Fehler wiederentdeckt und dem Miteigentümer diesen Fehler zur Kenntnis gegeben und auch gezeigt. Dieser nahm es zur Kenntnis und meinte nur "Mein Zähler zählt ja trotzdem"

Nebenkostenabrechnung wurden bisher von keinem der beiden erstellt, sondern die Rechnungen nach Miteigentumsanteilen geteilt.

Nunmehr haben sich beide auf eine Hausverwaltung geeinigt, die auch die Abrechnungen der letzten Jahre machen soll.

Gemäß Heizkostenverordnung ist bei einem nicht korrekt zählenden Wärmemengenzähler und bei nicht vorliegenden alten Heizkostenabrechnungen die Abrechnung nach Wohnfläche zu berechnen.

Die Frage ist jetzt: Ab wann darf nach Wohnfläche abgerechnet werden? Ab Anfang 2012 als sie den Fehler entdeckt hat oder erst Anfang 2013 als sie diesen dem Miteigentümer mitgeteilt hat.

Dazu muss man sagen, dass der Verbrauch an Heizöl je erzeugter Wärmemengeneinheit von 170 l/WME auf nunmehr 290 l/WME gestiegen ist. Weiterhin verbraucht Ihr Miteigentümer bei ständiger Bewohnung mit 4 Personen angeblich weniger WME als Sie bei Nutzung als Ferienwohnung.

Weiterhin wurde bei Tausch der Zähler letzten Monat festgestellt, dass der Zähler des Miteigentümers nicht verplombt war und somit der Fühler herausgenommen werden kann. Auch wurde dem Miteigntümer bereits Strommanipulation nachgewiesen.

Vielen Dank

Heizkostenabrechnung, Weg, Wärmemengenzähler
Heizkostenabrechnung ohne Wärmemengenzähler / Wasserzähler?

Hallo,

big problem!

Großes Haus mit 3 geplanten Wohneinheiten. Mit in Summe ca 40 Heizkörpern.

Wohnung 1 hat Wasserzähler (zuminstet die möglichkeit diese zu installieren) Wohnung 2 hat keine Wasserzähler und auch keine echte (wirtschaftliche) Option diese zu installieren. Wohnung 3 hat keine Wasserzähler, aber ggf eine Option diese einzubauen ...

Wärememengenzähler für jede Wohnung gibt es NICHT .. und es ist wohl auch nicht möglich diese einzubauen ... es gibt nur EINEN Heizkreislauf ... .

Die Wohnung 1 soll vermeitet werden. Die Wohnung 2 ist vermeitet, aber die ABrechnunge wie auch immer diese erfolgt ist kein Problem (Familie ... aber nicht Eigentümer) Die WOhnung 3 istz aktuell unbewohnt und soll über die nächsten 3 Jahre sanniert und dann erst vermietet werden.

Problem ist, dass a) Messgeräte an jedem Heizkörper recht teuer werden und vor allem die Heizkörper der Wohnungen 2 und 3 über die nächsten 3 Jahre getauscht werden - was bedeutet, dass ich bei neuem Heizkörper jeweils die Geräte nochmal kaufen muss (wobei Wohnung 3 die nächsten 3 Jahre keine Heizkosten erzeugen wird) ... ZUDEM bringen die Geräte an den Heizkörpern nicht wirklich was nachdem wie ich das verstanden habe, da man wohl noch den Wasserverbrauch zugrundelegen muss pro Wohneinheit richtig? b) wegen fehlenden Wasseruhren auch der Wasserverbraucht nicht richtig abgerechnet werden kann ...

Was kann ich machen?!?

  • Soweit mir bekannt ist, darf ich nicht einfach "warm" vermieten und Heizung und Wasser pauschal abrechnen, sofern ich nicht möbliert vermiete ... richtig?

Oh Mist .. habe ich echt unschönes Problem an der Backe und hoffe ihr könnt mir helfen!

Danke vorab!!

Mietrecht, Heizkostenabrechnung, Nebenkostenabrechnung, Wärmemengenzähler
Hausverwaltung stellt sich stur ... und Mieter hat die Arschkarte. Was tun?

Hallo zusammen,

hier noch einmal kurz meine Ausgangssituation:

  • meiner Hausverwaltung ist bei der Erstellung meiner Betriebskostenabrechnung aufgefallen, dass ich einen auffallend geringen Heizverbrauch hatte und vermutete entweder einen Defekt oder eine Manipulation an meinem Wärmemengenzähler
  • anschließend wendete sich meine Hausverwaltung an den zuständigen Energiedienstleister und bat diesen, das Gerät zu überprüfen
  • der Energiedienstleister teilte meiner Hausverwaltung nach durchgeführter Überprüfung mit, dass es sich nicht um einen Defekt sondern stattdessen um eine unkorrekte Montage des Geräts handelt (für die Montage war damals ein Techniker des Energiedienstleisters verantwortlich)
  • da man die Messdaten aufgrund dieser misslungenen Montage für zu ungenau hielt, bat der Energiedienstleister meiner Hausverwaltung an, die Betriebsabrechnung(en) nach der sogenannten Gradtagszahlentabelle bzw. nach Wohn-Quadratmetern zu schätzen
  • diese auf reinen Schätzungen basierende Betriebskostenabrechnung wurde mir nach Fertigstellung vorgelegt, welche ich jedoch offiziell ABGELEHNT habe. Dafür gibt es mehrere Gründe: 1. ich habe aufgrund der geringen Wärmeabgabe meine Heizungen in der Wohnung kaum (besser gesagt, fast nie) in Betrieb gehabt. Stattdessen habe ich mit alternativen Heizmitteln, z. B. einer Wärmewellenheizung, geheizt (weil meiner Rechnung nach kostengünstiger). Zudem kommt, dass ich was Energieverbrauch angeht, sowieso sehr sparsam bin. Dazu kommt, dass diesen Schaden nicht ich sondern ein eigens dafür zuständiger Fachtechniker des Energiedienstleisters verursacht hat.

Somit kam es, dass ich mich sowohl telefonisch als auch per E-Mail beim Energiedienstleister gemeldet hab, um ihn höflich zur Kulanz (eher aber zur Haftung) zu bewegen. Dieser wehrte jedoch ab, mit der Begründung, dass ich als Mieter keine vertragliche Bindung zu ihm hätte. Stattdessen verwies er mich an meine Hausverwaltung, da in diesem Fall nur diese sein direkter Auftraggeber und Vertragspartner sei. Daraufhin bat ich die Hausverwaltung, den Energiedienstleister aufgrund seines bei mir verursachten Schadens zur Haftung zu ziehen. Diese weigert sich jedoch und will von all dem nichts wissen.

Meine Frage ist nun:

Darf sie das überhaupt? Hat meine Hausverwaltung nicht die Aufgabe bzw. Pflicht, die Interessen ihrer Eigentümer und Mieter zu vertreten?

Und was kann ich als Mieter in dieser verfahrenen Situation tun? Immerhin bin ich hier der Geschädigte, der (sofern die Hausverwaltung nichts unternimmt) die Kosten für Fehler anderer Leute tragen soll. Ich weiß nicht, wie es bei Euch ist: Aber wenn ich bei meiner Arbeit Mist baue, dann muss meine Firma (und schließlich auch ich) dafür geradestehen. Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass es da bei Technikern von Energiedienstleistern anders sein soll.

Außerdem würde mich interessieren, in welchen Abständen ein Wärmemengenzähler (nach gesetzl. Vorgaben) ausgetauscht werden muss?

Viele Grüße Sympahtic

Montage, Mieter, Recht, Mietrecht, Betriebskosten, Betriebskostenabrechnung, Haftung, Hausverwaltung, schätzung, Techniker, Wärmemengenzähler