Montage der Wärmemengenzähler, Wasserzähler steuerlich absetzbar?
Kann ein Wohnungseigentümer die Montage oder den Austausch gemieteter oder gekaufter Geräte in seiner Wohnung, in der ein Haushalt führt, von der Einkommensteuer als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen? Konkret geht es um
- Heizkostenverteiler (= Wärmemengenzähler)
- Wasserzähler (= Wasseruhr)
Im positiven Fall: ist die dazu erforderliche Anfahrt des Technikers (m/w) auch absetzbar?
Spielt der Unterschied zwischen gekauft und gemietet eine Rolle?
Danke im Voraus
1 Stimme
3 Antworten
Absetzbar sind nur haushaltsnahe Dienstleistungen.
Den Mietvertrag zur Gerätemiete hat im Regelfall nicht der Wohnungseigentümer sondern die Hausverwaltung, die mit der Objektbewirtschaftung beauftragt ist.
Bei diesen Verträgen werden grundsätzlich handwerkliche Leistungen nicht explizit ausgewiesen.
Günter
In der jährlichen Nebenkostenabrechnung müssen die steuerlich absetzbaren Kosten getrennt ausgewiesen werden.
Was nützt für so eine Frage eine Abstimmung? Stell doch einfach Deine Frage und fertig.
Absetzbar sind ausschließlich die Lohnkosten und dazu gehören auch die Fahrtkosten. Die Geräte und Material gehören nicht dazu, unerheblich ob gekauft oder gemietet.
Das ist Eigentum Dritter ! Sie können die Dienstleistung als Ganzes ansetzen , erstattet wird aber maximal nur der Stundenaufwand der Monteure .
wen interessiert ihr eigentum ? ansetzbar sind nur die handwerkerlöhne .
Handwerkerkosten/ Handwerkerrechnung absetzen - So ...Finanztip.de
Wenn die Geräte gekauft und nicht gemietet wären, würde es einen Unterschied geben?