Wie kann man in einem Kleingarten Sichtschutz über 120cm realisieren?

Hallo,

ich überlege mir einen Kleingarten anzuschaffen. Natürlich gilt dort das Bundeskleingartengesetz. Der Verein hat schon durchsickern lassen, dass sie das Gesetz nicht ausreizen und einfach froh sind Mitgleider zu bekommen. Ich soll aber nichts machen, was eindeutig nicht erlaubt ist im Gesetz.

Mich stört schon immer die Heckenhöhe von 120cm. Ich würde natürlich gern mehr haben. Wenigstens 180cm, damit man keinen Blicken ausgesetzt ist. Ich weiß, dass das zum Kleingartencharackte rgehört, dass andere Mitglieder in die Gärten schauen können. Wie gesagt, dort nimmt man es nicht so wichtig.

Fragen/Möglichkeiten:

Kann man ganz dumm dreist, weit hinter dem Zaun einfach noch eine zweite Hecke setzen, die dann 180cm hoch ist?

Möglichkeit 2:

Tomatenhochbeet mit Dach und Folie. Das habe ich mal selbst in einem KGV gesehen. Ist kein Bauwerk, ist ein Hochbeet, bietet durch die Folie sichtschutz und wird auch richtig hoch im Garten.

Habt ihr Ideen?

Komischer Weise gibt es noch keine Internetseite, die mal die Lücken im Gesetz aushebelt. Sachverhalte, die eben einfach nicht benannt sind und deshalb nicht verboten werden können. Es sei denn der betreffende Verein schließt sie eindeutig aus in seiner Satzung.

Und bitte keine Antworten "halte dich doch einfach ans Gesetz" - tue ich. Oder "Warum willst Du gleich von Anfang an Probleme machen im Verein" - der Verein und ich sind uns einig.

Beste Grüße

Garten, Jura, Kleingarten, Hecke, Kleingartengesetz
Vergütung der Pflichtstunden im Kleingartenverein?

seit einigen Jahren dreht der Vereinsvorstand die Spielregeln um und nimmt und gibt immer aufs neue mündliche Pflegeverträge für einzelne Objekte im Verein welche dann wieder spontan nicht angenommen werden weil sich ältere Garten"freunde" darüber aufgeregt haben das sie so etwas nicht haben ...

für das Letzt zugeteilte Objekt ( Rosenrabatte an einem nicht vergebenen Garten ) gibt es nun einen Pächter der sich wöchentlich an die Rabatte macht, welche uns nun wieder als nicht erbrachte Stunden in Rechnung gestellt wird...

  • den Vorstand / Kolonieleiter erreicht man übrigens nur dann wenn Rechnungen gestellt wurden ... und sonst gibt es im halben Jahr genau 2 Termine zur Ableistung der Pflichtstunden ... welche aber meist so gelegt sind das die pensionierten Mitglieder ( Vorstand und alle die mit denen in der Gartenkneipe sitzen ) diese ableisten können, jedoch die Termine meist mit meinem Arbeitsplan kollidieren... :-(
  • Die Kosten für die Stunden sind in den letzten Jahren von 8 auf 10 auf 12 auf 15 und zuletzt direkt auf 30€/Stunde festgelegt ...

deshalb

1. Dürfen die jedes Jahr aufs neue festlegen ob Pflegeverträge für einzelne Objekte spontan angesehen werden oder nicht ?

2 Wenn jemand meine Arbeit erledigt weil er zu viel Zeit hat... kann mir das dann in Rechnung gestellt werden ? ( zumal man den Vorstand so auch nicht wirklich erreichen kann um sowas zeitnah abzuklären ( deswegen nurnoch schriftlich mit 2 Wochen Bearbeitungszeiten.... )

3 sind 30 €/h ein Durchsetzbarer Stundensatz ?! ... weis nicht mehr genau wo aber irgendwo gabs Infos zum KLeingartengesetz und da stand das die Höhe des Satzes dem durchschnittlichem Stundenlohn eines in der freien Wirtschaft arbeitendem Menschen entsprechen soll

4 sind 2 Termine im Halben Jahr genug Angebot mit dem ich mich abfinden muss ? oder befindet das außer mir noch jemand für ziemlich wenig ?

Garten, Recht, Gesetz, Kleingarten, Kleingartenrecht, Kleingartengesetz
Kleingarten Heckenhöhe Altbestand?

Hallo, Wir besitzen einen Kleingarten in der Innenstadt einer Großstadt in NRW. Bisher war der Verein sehr tolerant, doch seit einiger Zeit werden meiner Ansicht nach unnötige und absolut spießige Vorschriften duchgesetzt, die wahrscheinlich noch aus dem 50ern stammen. Nun zu meiner Frage: Eine "Person", die zwar keine offizielle Funktion im Verein inne hat, aber sich freiwillig für Gartenbesichtigungen meldet hat mir vorletztes Jahr auferlegt meine Hecken zu stutzen. Zum Weg hin und zum Nachbarn hin. Der Nachbar fand die Idee gelinde gesagt auch nicht gut. Nun haben wir uns zunächst an die Auflage gehalten. Just letztes Jahr nach der Heckensutzung gab es bei uns den ersten Einbruch seit wir den Garten haben (14 Jahre!), dieses Jahr ebenfalls und heute haben wir bemerkt dass wir wohl einen "Gast" haben der in dem Garten übernachtet und welcher über die nun niedrigere Hecke kein Problem hat in den Garten einzusteigen. Ein anderer Einbrecher kam über die nun gestuzte Hecke zum Nachbarn hin. Da der Verein mitten in der Innenstadt liegt wird das nun wohl ein größeres Problem, in den letzten 2 Monaten gab es in dem Verein über 60 Einbrüche auch oft mit Anzeichen das dort übernachtet wurde. Nun erinnere ich mich, dass mir mal gesagt wurde meine Hecke sei "Altebestand" und dort gelten Sonderregeln was die Höhe angeht. Zum Weg und zum Nachbarn. Kann mir jemand weiterhelfen? Gibt es sonst eventuell Sonderregeln für Kleingärten in Innenstadtlage?

Was bringt denn diese Spießigkeit um es ordentlich aussehen zu lassen wenn dadurch jede Nacht der Garten verwüstet werden kann?:(

Hecken, Kleingarten, Schrebergarten, Nordrhein-Westfalen, Kleingartengesetz