Kleingarten Pachtvertrag kündigen?
Hallo. Meine Mutter wohnt leider über 700 Kilometer von mir entfernt sonst würde ich ihr öfter persönlich helfen. Sie möchte ihren Pachtvertrag des Kleingartens kündigen. Ihr wurde gesagt, dass dieser geschätzt wird und sie dann diesen geschätzten Preis ausgezahlt bekommt wenn der NachPächter einzieht. Sie möchte aber alles drin lassen (Betten, Schränke, Inventar alles komplett wie es ist) weil sie er körperlich nicht mehr kann. Das Dach ist auch vor zwei Jahren neu gedeckt worden. Sie möchte für alles 7000 Euro haben (eine wirklich große alte Laube , oben ausgebaut ...usw. 800 qm Fläche). Kann sie ihn veräußern zu dem Preis dem sie möchte, wenn sie einen "Willigen" findet der ihr diesen Preis zahlen möchte oder gilt die Schätzung des Vereins (beispielsweise nur 2000 Euro ) ? ? Sie wohnt in Deutschland. Danke.
2 Antworten
Die Schätzung bewertet nicht den Inhalt der Laube. Den Inhalt kann sie dem Nachpächter zum kauf anbieten. Wenn er denn Inhalt nicht will muss sie den Inhalt aus dem Garten räumen.
Hinsichtlich dem geschätzten Wert für Garten und Laube ist dieser grundsätzlich bindend.
Grosse Laube? 24 qm sind erlaubt. Oben ausgebaut. Auch nicht erlaubt. Es sei eine Baugenehmigung liegt vor. Muss vor Übergabe zurückgebaut werden. Bestandschutz gilt nur für den Altpächter. Das wird teuer. Mir erscheint der Preis viel zu hoch. In unserer Anlage wenn top Zustand 3.000€ ist sehr gut bezahlt mit Inhalt.
Unglaublich. Hier NRW Remscheid niemals. Ist durch Corona ein boom. Ich achte im Verein drauf dass da keine Spekulationspreise erzielt werden. Schätzpreis + etwas für s Werkzeug muss reichen.
Das Ding ist nach dem Krieg gebaut. Die Vorbesitzer haben da gewohnt ..er gibt ganz viele solche "Lauben" dort. Alleine das Wohnzimmer ist 36 qm ..da kann nichts zurückgebaut werden dann kannst du komplett abreißen.
Mach dich schlau. Der Kreisverband gibt dir Auskunft.
Und bei uns in Niedersachsen gehen Lauben zwischen 5000 und 10000 über "den Tisch "