Wenn ein Selbständiger von einem Kunden** Geld für eine Leistung** erhält, dafür eine Rechnung ausstellt und die Steuer ordnungsgemäß abführt, ist die Welt in Ordung ;-)
Aber was ist, wenn ein Selbständiger vom Kunden hin und wieder kein Geld bekommt, sondern sich als Gegenleistung, auch mit einer Ware zufrieden gibt.
Natürlich in gegenseitigem Einverständnis.
Ein Beispiel:
- statt 25 Euro, mal zwei Druckerpatronen...
- statt 50 euro, mal ein Einklaufsgutschein...
- statt 100 Euro, mal ne Kiste Wein...
- statt 150 Euro, mal eine Beratung bei einem Anwalt...
usw. usw. - Die Beispiele habe ich mir mal so ausgedacht.
Wie sieht das Finanzamt / die Steuerprüfung so etwas wohl ?
Und die Steigerung des Ganzen: Wie wäre es, wenn eine Firma zu so einer Art der Zahlung, seine Kunden animiert ?
Nach dem Motto: Macht doch mal Vorschläge, was ihr mir dafür liefern / tauschen würdet.
Was fällt euch dazu ein?
Schönen Sonntag