Wo darf man innerorts überall parken?

4 Antworten

Darf man innerorts auf der Straße parken, wenn kein Schild das ganze verbietet?

Grundsätzlich ist das erlaubt, aber es gibt Ausnahmen.

Parken ohne Beschilderung:

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. | § 12 Absatz 4 Satz 1 StVO

Wenn es keinen Seitenstreifen, Parkstreifen oder Parkbucht gibt, darf/muss man also am rechten Fahrbahnrand parken.

Ausnahmen:

  • enge Straßenstelle (zu wenig Platz in der Breite)
  • unübersichtliche Straßenstelle (Sichtbehinderung)
  • Einfädelungs-/Ausfädelungsstreifen
  • Bahnübergang
  • Feuerwehrzufahrt
  • im Bereich einer Kreuzung (5 Meter ab den Schnittpunkten gemessen; wenn ein Radweg vorhanden ist, 8 Meter)
  • Ein- und Ausfahrten
  • an Bordsteinabsenkungen

Bei den ersten fünf Punkten darf man nicht einmal halten.

Halten/Parken:

Wenn man freiwillig auf der Fahrbahn anhält, nennt man das Halten. Sobald man das Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten steht, wird es automatisch zum Parken. Wenn man unfreiwillig anhält, nennt man das Warten.

Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. | § 12 Absatz 2 StVO

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Ich hab gehört das man außerorts für 3 Minuten halten darf.

Das ist etwas versteckt geregelt, nämlich zum Verkehrszeichen "Vorfahrtstraße".

Bild zum Beitrag

Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb geschlossener Ortschaften auf Fahrbahnen von Vorfahrtstraßen nicht parken. | Anlage 3 StVO, Zeichen 306

Wie oben beschrieben, ist Parken das "erweiterte" Halten. Man darf auf einer Vorfahrtstraße (außerorts) also kurz halten.

Ist das nicht gefährlich wenn man außerorts auf der Straße hält?

Da stimme ich dir zu. Gerade an Stellen, wo man sehr schnell fahren darf, kann das eine große Gefahr darstellen. Aber wie oben beschrieben, darf man an engen/unübersichtlichen Straßenstellen oder Kurven nicht halten. Man muss also beachten, dass man von vorne und hinten – der Geschwindigkeit angemessen – rechtzeitig gesehen werden kann.

Ich persönlich biege außerorts zum Halten immer in eine Seitenstraße oder einen Feldweg ein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO
 - (Auto, Polizei, Führerschein)

VerkehrRecht  21.08.2024, 16:43

So eine schöne Antwort habe ich sehr selten gelesen:
- Inhaltlich perfekt.
- Rechtschreibung Grammatik alles bedacht.
- Freundlich !!!
- Nicht "überantwortet", sondern exakt die Fragen beantwortet.

Ja du darfst innerorts auf der Straße parken, solange das ganze nicht verboten ist.

lg


VerkehrRecht  21.08.2024, 16:46

Ja, genau. Alles was verboten ist, ist nicht erlaubt.
Der Gehweg -beispielsweise- ist auch Teil der Straße,
dort ist das Parken vom Grundsatz her allerdings verboten,
das Halten ebenfalls.

IIRC: Man darf innerorts überall parken, außer es ist verboten, z. B.

  • Halte-/Parkverbotsschild/-Fußgänger-Zone und verkehrsberuhigten Bereichen, wobei es in diesen Zonen/verkehrsberuhigten Bereichen wieder explizit markierte Parkplätze geben kann.
  • zu wenig Abstand zur nächsten Kreuzung.
  • zu wenig verbleibende Durchfahrbreite auf der Straße bzw. Breite auf dem Gehweg.
  • du blockierst/behinderst eine Einfahrt auf deiner oder der anderen Seite.
  • Kraftfahrstr./Autobahn.

Außerorts gibt's IIRC keine generelle Regel mit 3min. Details weiß ich da gerade nicht mehr. Dort gibt's aber oft Haltebuchten etc., wo man halten darf.

notting

Woher ich das weiß:Hobby

Stadewaeldchen  10.03.2024, 10:03
bzw. Breite auf dem Gehweg.

Auf Gehwegen darf grundsätzlich gar nicht geparkt werden. Nur wenn ein Schild oder eine Parkflächenmarkierung das erlaubt.

notting  10.03.2024, 13:23
@Stadewaeldchen

https://www.ruv.de/kfz-versicherung/magazin/rund-ums-motorrad/wo-duerfen-motorraeder-roller-parken-was-ist-erlaubt

In manchen Gemeinden, in denen ein geringeres Verkehrs- und Fußgängeraufkommen herrscht, ist die Polizei toleranter. Wenn Sie Ihr Motorrad so parken, damit Fußgänger einen Meter Platz zum Laufen haben, ein Rollstuhl oder ein Kinderwagen Platz hat und Ihr Kraftrad für Passanten keine Behinderung darstellt, ist das Abstellen Ihres Motorrads geduldet, aber dennoch nicht ausdrücklich erlaubt.

Egal ob er einen Führerschein für PKW oder Zweiräder macht, darf er auch mind. die "kleinen" Roller bis 45km/h fahren. Diese Duldungsgeschichte meinte ich an dieser Stelle. Hätte ich klarer schreiben sollen.

notting