Nachhilfeunterricht für Möchtegern-Juristen:

Da, wo die Fahrzeuge fahren sollen, das heißt Fahrbahn.

Diese Fahrbahn kann in mehrere Fahrstreifen unterteilt sein.
Sie müssen nicht unbedingt markiert sein.

Nach Straßenverkehrsrecht ist eine Spur fahrzeugtechnisch.

Gerne mal die Bedeutungen und Erläuterungen zu den Verkehrszeichen:
276, 277 sowie 277.1 zu Gemüte führen.

Bitte mal den Paragrafen 7 der Straßenverkehrsordnung (StVO), Absatz 3b, Satz 2 durchlesen. Dort kann man was von sechsstreifigen Fahrbahnen und nicht von "sechsspurigen" Fahrbahnen lesen.

Was ein Fahrstreifen ist, verrät uns ebenfalls der Paragraf 7 (StVO) und zwar in seinem Absatz 1, Satz 2:

Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

Es bleibt dabei:
Die Bezeichnung "zweispurig" wird bei Verkehrswegen nur von Laien oder schlecht informierten Fachleuten verwendet, der richtige Ausdruck ist: "zweistreifig".

Folgende Erläuterung für eine Spur wäre ja wohl auch voll daneben:

Spur ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehr spuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.
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