Wird meine probezeit verlängert?a?
Habe beim rückwärts ausparken beim auto links gestoßen das auto links war geparkt, bin dann leider ohne weiteres nach hause gefahren und am nächsten morgen zur polizei gefahren die polizeit hat dann gemeint es zählt trotzdem als fahrerflucht und hat meine daten verlangt fotos von meinem auto gemacht und keine schaden bemerkt. Denkt ihr meine probezeit wird verlängert? habe leider vergessen zu fragen. Aber die meinten auch das alles gut wird
7 Antworten
Das scheint kein sehr bemerkenswerter Schaden gewesen zu sein, denn es ist ja auch keine Anzeige des Geschädigten bei der Polizei eingegangen. Und wenn seitens der Polizei keine Hinweise zu irgendwelchen Folgen für Dich genannt wurden, wirst Du wohl auch keine Folgen, wie Probezeitverlängerung, befürchten müssen. Ich würde mir nicht zu viele Gedanken darum machen und mal abwarten, ob in den nächsten Wochen Post kommt von der Bussgeldstelle wegen Fahrerflucht.
Ich denke, dass es auf die Schwere der "Verfehlung" ankommt und die ist bei Deinem Fall gering. Und eine derartige Strafe erfolgt meist auch nicht bei der ersten Verfehlung, sondern wenn das öfter vorkommt. Insofern würde ich einfach die nächsten Wochen abwarten. Das Zittern, ob was kommt, kann auch schon Strafe genug sein.
keine schaden bemerkt
An deinem Auto war also kein Schaden. Entscheidend ist aber, ob an dem anderen Auto ein Schaden entstanden ist.
Wenn auch dort kein Schaden war, dann ist alles gut.
Falls aber an dem anderen Auto ein Schaden von mehr als 50€ entstanden ist, hast du eine Unfallflucht gemäß § 142 StGB begangen.
Im Falle einer Verurteilung wären das neben der eigentlichen Strafe 2 Punkte und ein A-Verstoß, also Aufbauseminar und Probezeitverlängerung.
Wenn du dich nachträglich noch bei der Polizei meldest, kann Absatz 4 für dich sprechen:
Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).
Sollte der Schaden an dem anderen Auto bedeutend sein (Anhaltspunkt: 2000€) droht gemäß § 69 StGB der Entzug der Fahrerlaubnis und der o.g. Absatz 4 kann nicht angewendet werden.
Das ist ein Klassiker, um die Probezeit zu verlängern! Ja nach Schadenshöhe kann dir der Führerschein sogar entzogen werden!
Bisher habe ich noch kein brief bekommen denkst du da kommt noch was?
Ja aber wenn ich es nicht gemeldet hätte und kein anderer zeuges es gemeldet hätte würde ja meine probezeit nicht verlängert werden. Alter habe ich euch hier vertraut und bin noch zur polizei gegangen geilllll alter
Du musst an der Unfallstelle warten, oder, wenn es z.B. mitten in der Nacht ist und Du davon ausgehen kannst, dass der Halter nicht bald kommt, mindestens sofort zur Polizei fahren und Dich melden. Am nächsten Tag ist es zu spät.
Aber die polizeit meinte glaube ich dass die mich nicht anzeigen oder so
Darf ich Fragen wie es ausgegangen ist ,was wäre wenn du dich nicht freiwillig gemeldet hast ?
Bei meinem Freund ist es so ähnlich, er meinte zwar er hat kein Schafen am Auto aber hat das Gefühl jemanden gestoßen zu haben ,obwohl er danach geschaut hat ausm Fenster und nichts war ,gibt emsein Gefühl nicht auf das was ist ... er ging nochmal hin aber da war niemand mehr dan fragte er im Laden weil es auf dem Parkplatz war, die meinten nein wird alles ok sein sonst hätte sich jemand gemeldet
Ne nichts passiert und beim nächsten mal rufe ich direkt die polizei und haue nicht ab
Es ist und bleibt eine Fahrerflucht. Damit folgt auf jeden Fall eine Probezeitverlängerung inkl. Aufbauseminar.
Lediglich bei der eigentliche Strafe wird auf die Schadenshöhe eingegangen. Und da dürfte die Strafe relativ gering ausfallen.
Und nur als Hinweis: bei einer Fahrerflucht kann sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren folgen!
Bisher habe ich noch kein brief bekommen denkst du da kommt noch was?
ja aber es hat sich bei der polizei keiner gemeldet und die polizei hat zur mit gemeint dass alles wahrscheinlich gut gehen wird
Wenn mich aber keiner anzeigt gibs auch kein richter
Wenn es wirklich zu einem Schaden gekommen wäre, dann hast Du recht. Aber so scheint ja noch nicht mal im Kratzer im Staub auf dem Lack zu sein. Damit beschäftigt sich kein Staatsanwalt länger als er braucht, um "den Fall" zu den Akten zu legen. Also mache nicht so einen Wind um nichts. Thema erledigt.
Versuche es doch mal mit logischem Denken, wenn Du das kannst. Wenn beim FS keine Kratzer und auch sonst nichts zu sehen ist, wirst Du bei dem anderen Auto auch nichts sehen können.
Aber viele schreiben unten dass die probezeit verlängert wird