Wird bei einer Fahrerflucht in der Probezeit zu 100% die probezeit verlängert?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nur dann, wenn Du wegen eines tatsächlich feststellbaren Schadens und einer bemerkbaren "Remplers" den Sachbestand der unerlaubten Entfernung vom Unfallort mit entsprechender Feststellung, Beanzeigung und Verurteilung durch ein Gericht mit entsprechendem Sachschaden oberhalb der "Bagatellgrenze" auch wirklich erfüllt hättest.

Bei einer tatsächlichen Verurteilung wegen einer Verkehrsstraftat würde die Fahrerlaubnis dann aber in der Regel gleich entzogen werden in Verbindung mit einer Sperrfrist von 6 Monaten bis zu 5 Jahren gegen mögliche Neuerteilung auf Antrag.

In solch einem Fall würde eine zum Tatzeitpunkt noch nicht vollendete Probezeit dann allerdings tatsächlich zumindest in ihrem Ablauf erst mal vorläufig zum Ruhen kommen ab dem Zeitpunkt der vorläufigen Ein- / oder Entziehung der Fahrerlaubnis.


Ino313 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 11:53

was jetzt wirds verlängert oder nicht

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Gnurfy  14.06.2024, 12:02
@Ino313

Ich beantwortete Dir diese Nachfrage inzwischen vermutlich ausreichend über meine ergänzenden Kommentare in den Treads anderer Userantworten hier zu Deiner Hauptfrage.

Verfolge das ganze daher einfach mal aufmerksam weiter mit. :-)

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Ino313 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 12:05
@Gnurfy

bro wirds verlängert oder nicht

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Gnurfy  14.06.2024, 12:15
@Ino313

Bro begreifst Du nicht....es gibt dazu keine 100% zutreffende Aussage zu diesem Zeitpunkt. 🙄

Du hast Dich zwar selbst bei der Polizei gemeldet, aber die Polizei hat Dir dazu ja noch keine Rückmeldung gegeben.

Es könnte sich verspätet aber immer noch ein Zeuge, oder der Besitzer des angerempelten Fahrzeuges nachträglich melden. Die Sache ist damit noch nicht zu 100% für Dich endgültig ausgestanden.

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Ino313 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 12:18
@Gnurfy

Die details geben dem ganzen nochmal die Farbe

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Gnurfy  14.06.2024, 12:33
@Ino313

Richtig, denn Du hast Dich mit Deiner "Selbstanzeige" gegenüber der Polizei doch erst mal nur dazu bekannt, tatsächlich einen Rempler zwar bemerkt zu haben, aber dennoch erst mal unerlaubt von der Unfallstelle weg gefahren zu sein statt genau dort auf die direkt herbeigerufene Polizei zur Personalienfeststellung zu warten.

Durch Deine freiwillige Selbstanzeige zum Vorfall binnen 24 Stunden ab Tatzeitpunkt hast Du Dir bisher nur reuig die Möglichkeit einer erheblichen Strafmilderung, bzw. einer kompletten Einstellung von Nachermittlungen bzw. eines etwaig anhängbaren Strafverfahrens geschaffen.

Der Gesetzgeber spricht hier im 24h / Bagatell nur von "Möglichkeiten" der Milderung bzw. vorläufiger Aussetzung einer tatsächlichen Beanzeigung mit anhängigem Strafprozess.

Kennt die Polizei denn inzwischen den Halter des von Dir angestupsten Fahrzeuges?

( Denn an anderer Stelle schriebst Du, Dir das gegnerische Nummernschild nicht notiert zu haben zwecks unverzüglich ab Selbstanzeige durchführbarer Halterermittlung )

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Ino313 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 12:34
@Gnurfy

Ne habe es nur beschrieben z.B farbe und was für ein art

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Gnurfy  14.06.2024, 12:48
@Ino313

Siehst Du? Damit ist der Fall ja noch nicht mal ganz eindeutig.

Du hättest Dir für schnellstmögliche Nachermittlungen in eigener Entlastung zumindest auch noch das Halterkennzeichen des gegnerischen Fahrzeuges notieren müssen.

Aber im Löwenanteil Deiner Selbstbezichtigung warst Du halt in voreilendem Gehorsam tatsächlich selbstbezichtigend bei der Polizei binnen 24 Stunden.

Deswegen reite ich die Zeit für Dich mildernd und ggf. entlastend halt auf solchen Konjunktiven wie kann/könnte, hat/hätte bzw. wird/würde u.Ä. herum.

Zu 100% von der Schippe bist Du damit im Nachgang noch nicht. Du hast nur gute Chancen, im Nachgang führerscheinrechtlich nicht belangt zu werden.

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Ino313 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 12:53
@Gnurfy

Zudem habe ich nichts mit probezeit gesagt und die haben mich darüber auch nichsts gefragt

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Ino313 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 12:54
@Gnurfy

Also wissen die garnicht dass ich in der probezeit bin

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Gnurfy  14.06.2024, 13:18
@Ino313

Das ist jederzeit bei Bedarf abrufbar bei den Führerscheinstellen. Aber die Polizei selbst kann in Deinem Fall halt erst mal nur rechtliche Sachverhalte aufnehmen und etwaig nachermitteln für eine mögliche Weitergabe bzw. Beanzeitung gegenüber Gerichten, bzw. Staatsanwaltschaften.

Die Führerscheinstelle an sich erhält ansonsten in Deinem Fall erst mal keinerlei Infos vom Vorfall durch die Polizei an sich, da es sich von dieser Instanz her ja erst mal nur um ein reines Vorermittlungsverfahren mit noch komplett offenem Ende gegenüber der rechtsprechenden Justiz handelt.

Bis hierher ist zudem damit in den Vorermittlungen auch noch vollkommen offen, ob die Polizei diesen Vorfall überhaupt schon im vorermittelnden Kenntsnisstand überhaupt bereits an die Justiz per Beanzeigung weiter geleitet haben könnte, oder ob das ganze erst mal nur bei der Polizei intern erst mal aktenkundig noch offen nur dort in den (Vor-) Ermittlungen liegt.

Die Polizei wird damit abgesehen von Deiner persönlichen Selbstanzeige nun erst mal abwarten müssen, ob sich dazu im Nachgang die (möglicherweise) geschädigte Partei selbst, oder etwaige Dritte als Augenzeugen beanzeigend zum Vorfall bei der Polizei noch melden werden.

Genau daher ist Deine Frage faherlaubnisrechtlich leider nicht eindeutig zu beantworten mit zumindest so viel Lob, Dich binnen 24 Stunden selbst auf möglichen Fremdschaden hin bei einem kleinen Parkrempler selbst beanzeigt zu haben für einen möglichen Schadenausgleich. :-)

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Ino313 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 13:19
@Gnurfy

Jo danke für alles

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Gnurfy  14.06.2024, 13:26
@Ino313

Gerne auch in Deiner Courage der Selbstanzeige binnen 24h zrotz für Dich selbst nicht erkennbaren Schadens an beiden Fahrzeugen direkt vor Ort. :-)

Beim nächsten Mal wartest Du besser direkt am Unfallort, wenn Du eine mögliche Kollision beim Ausparken bemerkt haben zu scheinst.

Ansonsten viel Glück, dass Deine Courage zur zeitnahen Selbstanzeige für Dich ohne Nachteile bei Deiner FE gütlich berücksichtigt wird. 👍

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In Deinem Fall wäre es wünschenswert, dass die Probezeit verlängert wird. Du hast offensichtlich noch einige Defizite, was Dein Verhalten im Straßenverkehr und generell angeht, wenn ich Deine Pöbeleien hier so betrachte.

Das von Dir angefahrene Auto ist kein "Opfer" sondern ein Unfallgegner. Sollte sich bei der Polizei kein Zeuge des Vorfalls melden, wirst Du ungeschoren davon kommen. Leider.

Es käme dann sowieso erstmal eine Anzeige/Anfrage an den Fahrzeughalter und der müsste angeben, wer gefahren ist. Du würdest Dir wahrscheinlich erstmal Ärger mit Deinem großen Bruder einhandeln. Ob er Dir dann nochmal das Auto überlässt, wäre dann seine Entscheidung.

In der Regel muss man in solchen Fällen abwarten, ob der Fahrzeughalter des angefahrenen Autos kommt und ausserdem eine Selbstanzeige bei der Polizei machen. Aber das passiert in den seltensten Fällen, denn solche Bagatellunfälle passieren täglich und sehr oft.

Hast Du denn wenigstens ein Foto des angefahren Autos bzw. des betroffenen Teiles gemacht und von Deinem Auto. Das wäre hilfreich um nachzuweisen, dass kein Schaden vorlag, sollte doch noch eine Anzeige kommen. Die Zeit dazu hättest Du jedenfalls gehabt, wenn Du ausgestiegen bist und den möglichen Schaden betrachtet hast.


Still  14.06.2024, 11:36

Der FS stellt die Frage wiederholt und falsch! Es wurde durch die Polizei kein Schaden an beiden Fahrzeugen festgestellt! Folglich gab es auch keinen Unfall!

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Ino313 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 11:38
@Still

Aber habe mal gehört/gelesen auch wenn man keinen schaden gerichtet hat das man die probezeit verlängert bekommt da ich ja einfach weggefahren bin. Und die Polizei hat vor ort auch gemeint es zählt als straftat/fahrerflucht was du gemacht hast auch wenn du es nicht wusstest

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Ino313 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 11:39
@Still

ne am anderen auto habe ich den kennzeichen nicht aufgeschrieben und es hat sich auch keiner gemeldet aber kann ja noch kommen

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JochenOWL  14.06.2024, 12:25
@Still

Der FS hat die Frage nicht nur wiederholt gestellt sondern auch hilfreiche, leicht verständliche Antworten bekommen, die er offenbar nicht versteht.

Vielleicht stellt er die Frage ja nochmal....

LG

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nicht nur das,du machst auch zu 100% ein aufbauseminar u du wirst zu 100% auch ne hohe dreistellige Strafe zahlen wenn einen Schaden angerichtet hast


Ino313 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 12:11

Es wurde kein schaden gefunden

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Wem das Auto gehört oder auf welchen Namen es zugelassen ist spielt hier keine Rolle. Die Strafe bekommt nur der Fahrer.

Und bei einer Unfallflucht gibt es nun mal eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar.

Die Höhe der Strafe setzt dann ein Richter fest.


Ino313 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 11:46

Die polizeit hat bei meinem auto nichts gefunden und von der opfer seite hat sich keiner gemeldet. (Habe mich am nächsten tag früh bei der polizei gemeldet)

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Gnurfy  14.06.2024, 12:00
@Ino313
Die polizeit hat bei meinem auto nichts gefunden und von der opfer seite hat sich keiner gemeldet. (Habe mich am nächsten tag früh bei der polizei gemeldet)

Bei sogenannten "Bagatellschäden" räumt der Gesetzgeber für freiwillige Selbstmeldung des Vorfalles binnen 24 Stunden ab Tatzeitpunkt die Möglichkeit der Aussetzung einer weiteren Nachverfolgung ein, wenn der Täter in dieser Zeit bis zur Selbstmeldung nicht zwischenzeitlich von der Polizei selbst ermittelt, oder von Augenzeugen mittelbar beanzeigt wurde.

Nur dann könnte die Angelegenheit im Nachgang noch wie ein kleiner "Rempler" als ganz geringfügiger VU mit minimalem Sachschaden im Rahmen des OWI mit max. einem kleinen Verwarngeld ohne Auswirkungen auf Besonderheiten im Fahranfänger-Maßnahmenkatalog behandelt werden.

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Ino313 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 12:01
@Gnurfy

Also habe ich glück gehabt

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Gnurfy  14.06.2024, 12:07
@Ino313

Wenn Di Polizei deswegen dann kein anhängiges Nachermittlungsverfahren gegen Dich eröffnet, bzw. entsprechend selbst keine Anzeige gegen Dich stellt, oder die geschädigte Partei keine Anzeige gegen Dich stellt, dann könntest Du tatsächlich Glück haben.

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In der Regel wird die dafür die Fahrerlaubnis entzogen, wenn du in der Probezeit bist. Nichts mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung.
Du bist nicht zu schnell gefahren sondern hast eine Straftat begangen. Insofern ein Schaden vorhanden war.


Ino313 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 11:55

habe mich bei der polizei am nächsten tag am morgen gemeldet die haben sich mein auto angeschaut und keine schäden gefunden und von der opfer seite hat sich auch keiner gemeldet denkst du ich krieg die probezeit verlängert?

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Ino313 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 12:37
@HfPol110

Und wenn ein kleiner schaden gefunden ist? Dann?

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HfPol110  14.06.2024, 13:09
@Ino313

Dann VU Flucht und wahrscheinlich Fahrerlaubnisentzug. Aber das entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde

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Ino313 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 13:14
@HfPol110

Aber keine probezeit verlängerung oder?

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HfPol110  14.06.2024, 13:15
@Ino313

Ein Fahrerlaubnisentzug heißt, dass du keine Fahrerlaubnis sprich keinen Führerschein mehr hast. Da ist es egal ob deine Probezeit verlängert wird.

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