Beim Parken Laterne berührt?

1 Antwort

 Wo kein Kläger - da kein Richter

Rechtlich gesehen wurde der Straftatbestand einer Fahrerflucht erfüllt.

Sie hat nur leicht gewackelt, ansonsten konnte ich keinen Schaden sehen.

Das mag sein, berechtigt dich aber nicht zum unerlaubten Entfernen der Unfallstelle.

Da meine Freunde die dabei waren moch ziemlich gehetzt haben weiter zu fahren, habe ich keine Polizei oder so geholt. Ist das trotzdem fahrerflucht? 

Ist diese Frage wirklich ernst gemeint?

Und inwiefern kann da was auf mich zu kommen wenn jetzt zum beispiel jemand in der strasse das gesehen habe, ich wohne ja auch in deutschland.

  • Meine Freunde haben gehetzt weiter zu fahren.
  • Ich wohne ja auch in Deutschland.
  • Bin dazu auch noch in der probezeit.

Statt immer neuer Schutzbehauptungen, solltest du vielleicht einfach mal Eigenverantwortung für dein Handeln übernehmen?!

Du hast als Fahrer den Unfall verursacht und dich unerlaubt vom Unfallort entfernt. Darum geht es und um nichts anderes.

WAS SIE BEI EINEM UNFALL IM AUSLAND BEACHTEN SOLLTEN.

Wenn es im Ausland kracht, sind, wie bei einem Unfall in Deutschland auch, zunächst einmal dieselben Schritte zu befolgen: Warnblickanlage anstellen, Unfallort absichern und wenn nötig erste Hilfe leisten. Danach sollten Sie aber in jedem Fall die Polizei rufen.

WAS SIE UNBEDINGT TUN SOLLTEN
  • Rufen Sie in jedem Fall die Polizei – egal, wie gering der Schaden auch sein mag. Lassen Sie sich unbedingt eine Kopie des Polizeiberichts aushändigen und notieren Sie Namen und Dienststelle der Polizeibeamten.
UNFALL IM AUSLAND – WELCHES RECHT GILT?

Andere Länder, andere Sitten: Grundsätzlich gilt im Fall eines Unfalls im Ausland das dort geltende und nicht das deutsche Recht. Die Regulierung des Unfalls hat also nach dem ausländischen Recht zu erfolgen.

Auch wenn zwischenzeitlich die Schadensersatzansprüche in Deutschland gerichtlich durchgesetzt werden können, empfiehlt sich bei einem Unfall im Ausland immer einen Verkehrsanwalt hinzuzuziehen, denn er kennt auch das ausländische Recht.

https://www.verkehrsanwaelte.de/verkehrsrecht/verkehrsunfall-ausland/