Führerschein?

2 Antworten

In § 2a Abs. 2 StVG steht:

Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen [...]

Du hast die Ordnungswidrigkeit nicht innerhalb, sondern vor der Probezeit begangen. Daher folgen keine Probezeitmaßnahmen. Wann der Bußgeldbescheid ins Haus flattert ist irrelevant.


Deniz516 
Beitragsersteller
 30.11.2023, 15:10

Das heißt es wird noch ein Brief kommen wo drinne steht das ich ein Punkt bekommen habe jedoch ohne Probezeit Verlängerung und ohne aufbauseminar richtig ?

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Da bin ich kein Experte, aber gemäß meiner Erfahrung zählt der Punkt für die Probezeit, wenn er während dieser begangen wurde.
Hoffe, das konnte dir helfen :)

Woher ich das weiß:Hobby