Den Angriff auf dein Eigentum darfst du mit Gewalt abwehren.

Du darfst aber den Angreifer nicht mit Gewalt "bestrafen", wenn der Hund nicht mehr gefährdet ist.

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Grundsätzlich haben die manchmal einen Beschützer im Hintergrund, der aber nur am Umsatz interessiert ist.

Was denkst du denn, was 4 Hochzeitsnächte kosten sollten?!

Da sind locker 2-3 tausend Euro als Vorkasse fällig und wenn die Dame dann einfach aus deinem Haus raus geht, kann sie sicher sein, dass es dir zu peinlich ist, das publik zu machen. Bei dir steht "Opfer" auf der Stirn. Lass also dir Finger von diesem Plan!

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Die Polizei würde nichts machen

Wie würde es dir gefallen, wenn jemand dich anonym bei der Polizei verdächtigt und die dann dein Haus durchsuchen? Das ist Denunziantentum in Reinkultur.

Die Polizei muß Ross und Reiter kennen! Ferner gibt es nicht einen Fakt in diesem Text.

"Soweit mir bekannt ist" Aufgrund solcher Fakten soll ein Richter einen Durchsuchungsbeschluß fassen?!

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Da hatten die Beamten wohl dicke Handschuhe an, denn es fehlte am Fingerspitzengefühl.

Ohne weiteren Kontext ist das wirklich einfach eine peinliche Meldung.

Könnte gleich hinter der vertikalen Veränderung eines Getreidebehältern in China stehen, wobei die Kenntnisnahme noch nicht zum royalen Herrscher vorgedrungen ist.

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Unwahrscheinlich, dass ein aufmerksamer Bürger sich die Mühe macht. Verdienst hättest du es aber!

Die Gelbphase ist zum Anhalten da!

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Kann ich mir ein neues Motorrad kaufen?

Nein! Wie denn auch? Du hast Schulden ohne Ende und keine Fahrerlaubnis. Dabei wird es auch die nächsten Jahre bleiben!

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Dann wird da Unterschrift verweigert hingeschrieben und noch am Besten ein neutraler Zeuge hinzu gezogen. Normaler Weise eine Polizeistreife.

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Wenn er den wegnimmt, ist das sogar Diebstahl.

Falls er das Auto nur umdekoriert, dann kannst du ihm eine Rechnung schicken.

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§ 258Strafvereitelung

(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.

(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.

(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.

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Strafrecht wird die Situation nicht lösen, das siehst du richtig. Falls es doch zu einem Übergriff kommen sollte, kannst du den Vorsatz wunderbar mit dieser Nachricht dokumentieren.

Schreibe ihm einfach:

"Danke für die Warnung! Falls du wirklich so dumm sein solltest, kommt die Strafanzeige gegen Dich so richtig in Fahrt!"

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Nein. Du haftest selbst, da für dich erkennbar war, dass das dein Auto nicht schadensfrei überstehen würde. Wenn die Baufirma da eine Querungshilfe installiert hätte, sähe das anders aus.

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Es gibt in der Tat das Menschenrecht auf Privatsphäre, dass allerdings gegen das Erziehungsrechts der Eltern konkurriert und verliert.

Wenn du gesetzlich geschützte Privatsphäre haben willst, musst du ausziehen und Miete zahlen.

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Ziemlich fadenscheinige Erklärung!

Wie ist es dir denn aufgefallen und hast du dich danach auch "transparent" verhalten, also den Kollegen direkt informiert, dass dir ein Fehler unterlaufen ist?

Geh einfach zu eurer gemeinsamen Bank und überweise die 9 Euro von deinem Konto auf das Kundenkonto: Verwendungszwecks: ups, ich habe ihre Karte ausersehen eingesetzt.

Die Karte belässt du dann bei der Bank. Die sorgen dafür, dass der Kunde sie zurück erhält.

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wenn ich als Arbeitnehmer selbst kündige,

Wie soll deine Kündigung denn als rechtskräftiges Dokument anerkannt werden, wenn du sie nicht unterschreibst?!

Was du gelesen hast ist, dass du es nicht quittieren musst, wenn dir gekündigt wird.

Dann unterschreiben Zeugen, dass du die Unterschrift verweigert hast.

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Mit einer Abmahnung käme er bei einem Arbeitsprozess nicht durch, denn dein Autounfall war nur fahrlässig.

Wenn er nicht auf den Kopf gefallen ist, wird er dich so los, dass du nichts dagegen unternehmen kannst, aber mit dem Unfall als "Argument" kann er nicht punkten!

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Fett! Du musst die Spülmaschine häufiger mit 70 Grad laufen lassen, damit das heisse Wasser auch mit dem darin gelösten Fett abfließen kann. Wenn du Speisereste im Wasser hast, musst du auch lange das Wasser nachlaufen lassen, damit diese Reste bis zum Kanal durchgeschwämmt werden. Sonst kommt es halt zu einer Verstopfung unmittelbar in der Wand.

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