Halteverbot Probezeit Verlängerung?
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich eines Vorfalls. Am 01.01.2024 habe ich ein Miles-Auto geparkt. Zu diesem Zeitpunkt befand sich kein Halteverbotsschild in der Nähe. Allerdings wurde wahrscheinlich am 02.01.2024 oder 03.01.2024 ein solches Schild aufgestellt. Am 03.01.2024 habe ich einen Strafzettel bzw. Bußgeldbescheid erhalten, den mir Miles per E-Mail zugeschickt hat. Jetzt bin ich noch in der Probezeit und frage mich, ob meine Probezeit um 2 Jahre verlängert wird.
141313
Sie parkten im absoluten Haltverbot (Zeichen 283) und behinderten +)
dadurch Andere.
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO;
§ 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 52.1 BKat; § 19 OWiG
Es wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 40,00 EUR erhoben
3 Antworten
Nein, ist nur ein Verwarnungsgeld und hat keinerlei Probezeitfolgen.
Erst bei 2 "B-Verstößen" bzw. einem "A-Verstoß" kommt es zu einer Probezeitverlängerung. Wenn du dir also sonst nichts zur Schulden kommen lässt, passiert da nichts.
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich bereits einmal einen Strafzettel wegen Parkens im Halteverbot erhalten habe. Das Verwarnungsgeld betrug damals 25 Euro. Nun frage ich mich, ob dies Auswirkungen auf die Verlängerung meiner Fahrerlaubnis haben könnte.
Nein, das reicht nicht aus, damit deine Probezeit verlängert wird.
emesvau
Hallo, ich hab vergessen noch zu erwähnen das ich meinen Führerschein bereits seit eineinhalb Jahren besitze. Vor etwa einem Jahr habe ich einen Strafzettel über 25 € erhalten, weil ich im Halteverbot geparkt hatte. Jetzt stellt sich die Frage, ob der aktuelle Strafzettel meine Probezeit verlängert