Wie realistisch ist ein AfD-Verbot?

6 Antworten

Sehr unrealistisch.

Befürworter des Verbots argumentieren immer damit, dass die Partei ja rechtsextremistisch sei und vom Verfassungsschutz beobachtet würde. Die Gründe für die Einstufung sind aber bis heute nicht bekannt.

Das lässt nur den Schluss zu, dass es entweder keine Beweise gibt oder bei einem Verfahren anzuführende Fakten nicht ausreichend sind.

Denn wenn sie gesichert ausreichend wären, hätte man ein Verbot schon längst durchgesetzt.

Gerade bei den Ansichten unserer Innenministerin Nancy Faeser gibt es an dieser These keinerlei Zweifel.

siehe hier

Bundesverfassungsgericht - Parteiverbotsverfahren

Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig (vgl.  Art. 21 Abs. 2 GG). Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt alleine die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen hierfür nicht. Hinzukommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt, sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.
Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
Zunächst prüft das Bundesverfassungsgericht in einem Vorverfahren, ob das Hauptverfahren eröffnet wird oder der Antrag als unzulässig bzw. als nicht hinreichend begründet zurückzuweisen ist. Hierfür wird eine vorläufige Bewertung der Erfolgsaussichten nach Aktenlage vorgenommen.
Erweist sich der Antrag im Hauptverfahren als begründet, stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die politische Partei verfassungswidrig ist, erklärt die Auflösung der Partei und das Verbot, eine Ersatzorganisation zu schaffen. Hierzu und zu jeder anderen Entscheidung, die für die Partei nachteilig ist, bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Senats. Das Bundesverfassungsgericht kann zudem die Einziehung des Vermögens der Partei aussprechen.

Das ist zur Zeit noch nicht gegeben. Es bleibt abzuwarten, wie die AfD mit ihrer Sperrminorität umgeht, welche sie in einigen Landtagen nun erreicht hat.

Nicht sehr realistisch. Und wenn, dann wird sie irgendwann wieder auftauchen.

Vielmehr sollte man sie mehr in die Öffentlichkeit holen. Ab in die Talkrunden. Ab in die Schulen. Bislang hat z.B. dieser Lehrer Herr Höcke sich nur blamiert. Die Maske fällt nur LIVE, dafür ziemlich tief.

Die Hürden eine Partei zu verbieten sind sehr hoch und das ist auch gut so. Man kann nicht jede unbequeme Oppositionspartei verbieten lassen.

Teile der CDU würden am liebsten sogar die Grünen verbieten lassen. In Baden-Württemberg wäre die Kiwi-Koalition (Grün-Schwarz) beinahe daran gescheitert, daß ein einziger einflussreicher CDU Wahlkreis einfach nur aus Prinzip lieber Neuwahlen wollte.

Jede Partei bietet einen Grund verboten zu werden. Die CDU ist für die breite Mitte der Bevölkerung zu konserativ geworden und die FDP hat den Ruf einer Lobbyistenpartei.

Erstmal unwahrscheinlich. Ich bin kein AfD-Fan, im Gegenteil, allerdings ist ein Verbot unangenehmer Parteien im Grunde demokratie-feindlich, und würde in jedem Fall nach hinten los gehen.

Es wäre sinnvoller sich mit den gewählten Parteien an einen Tisch zu setzen und Kompromisse zu erarbeiten, mit denen jeder leben kann. Das ist eigentlich der Sinn einer Demokratie. Wenn jeder vierte eine Partei wählt, sollte ihr Gehör geschenkt werden. Das ist der Wille des Volkes.

Aufklärung um gegen den Populismus vorzugehen ist auch ein wichtiges Werkzeug.

LG Knom