wird die afd nun bald verboten? weil parteien versuchen es offenbar?
7 Antworten
Zwischen dem, was die AfD will und fordert und der Gesetzeslage klaffen oft Weltern. Nur weil sie laut danach brüllen, so ist noch lange nicht alles erlaubt, was sie haben möchten.
Die AfD hat Wählerstimmen um die 30 % bekommen. Das bedeutet sie müssen mind. weitere 20 % überzeugen mitzumachen. Erst ab 50 % ist man eine Mehrheit. Hinzu kommt, dass es viele wichtige Gesetze gibt, bei denen braucht man vorab ein 66 % Mehrheit für eine Grundgesetzänderung. Erst danach kann man das eigentliche Gesetz ändern.
Nein, nicht die Parteien, es sind einzelne Bundestagsabgeordnete aus SPD, Grünen, LInken und Union, also offenbar nicht auch der FDP und dem BSW. Diese Leute erleben, wie ihnen die Wähler davonlaufen, und wollen jetzt als echte Antidemokraten den erfolgreichen Konkurrenten ausschalten. Das kommt beim Wähler ganz schlecht an.
Die Absicht ist weniger ein Verbot, das kaum folgen dürfte, sondern die Beschmierung der AfD und die Abschreckung von Wählern vor der Wahl 2025, vor der diese Helden eine Heidenangst haben.
Gleichzeitig gibt es Widerspruch aus diesen Parteien, weil man auch Bammel hat, vor dem Bundesverfassungsgericht zu scheitern.
Mal sehen, wie in der Debatte dazu gesprochen wird.
Allein schon die Diskussion treibt Tag für Tag neue Wähler in die Arme der AfD. Aber man scheint lernresistent zu sein. Und egal, wie das Verfahren am Ende ausgeht, es wird danach eher schlechter als besser:
- Die AfD wird verboten: Die Wähler der AfD sagen sich dann ja nicht: "Och schade, dann wähle ich jetzt wieder die Altparteien". Nein, das würde zu Wählerwanderungen zu wirklich extremen Parteien führen (wie damals in Bremen "Bürger in Wut")
- Die AfD wird nicht verboten: Wäre natürlich einwandfreie und die beste Wahlwerbung für die Partei, die man sich nur vorstellen kann. Und die Afd könnte sagen: "Jetzt hat es sogar das höchste Gericht bestätigt, wir sind eine demokratische Partei".
Dem stimme ich so zu. Alternativ könnte noch eine neue Partei profitieren, z.B. Werteunion.
Es kann grundsätzlich nur der deutsche Bundestag oder der Bundesrat ein Verbotsverfahren einleiten. Ein Parteiverbot, kann ausschließlich durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) mit Sitz in Karlsruhe ausgesprochen werden. Das ist absolut nichts, was mal eben so schnell geht. Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Parteiverbot, liegen grundsätzlich sehr hoch und das ist vom Grundsatz her natürlich auch absolut richtig so. Könnten Parteien zu einfach verboten werden, so könnten die anderen Parteien diese als unliebsame politische Gegner relativ leicht beseitigen und dies wäre alles Andere als demokratisch. Um eine Partei verbieten zu können, muss sich diese insgesamt zum Ziel gesetzt haben, die freiheitlich- demokratische Grundordnung zu beseitigen und sie muss auch die realistische Möglichkeit dazu haben, dies tun zu können. Es sind in der Vergangenheit schon Parteien, welche noch radikalere Ziele verfolgt haben, nicht verboten worden, weil sie mit ihren wenigen Stimmen schlichtweg nicht die realistische Möglichkeit dazu hätten, diese auch tatsächlich durchzusetzen. Jetzt hat die AfD zwar aktuell mehr Wählerstimmen, sie könnte aber dennoch ohne einen Koalitionspartner ihre Ziele nicht durchsetzen, weil sie alleine nicht auf die erforderliche Mehrheit kommt und aktuell, möchte bekanntermaßen keine der anderen Parteien Koalitionspartner der AfD sein. Selbst wenn ihr also in einem Verbotsverfahren hinreichend nachgewiesen werden könnte, dass es sich die gesamte Partei zum Ziel gesetzt hat, die freiheitlich- demokratische Grundordnung in Deutschland zu beseitigen, so würde es höchstwahrscheinlich daran scheitern, dass sie es nicht kann. Ein Verbotsverfahren, dauert in aller Regel mehrere Jahre, weil es nuneinmal hinreichende Beweise benötigt und dessen Ausgang wäre absolut ungewiss. Verfassungsrechtlich einfacher als eine gesamte Partei zu verbieten wäre es, gewissen besonders radikalen Mitgliedern dieser Partei bestimmte Grundrechte zu entziehen. So kann ihnen auch das Recht entzogen werden, ein öffentliches Amt auszuüben, also gewählt zu werden. Auch dieser Entzug, kann aber ausschließlich durch das BVerfGE ausgesprochen werden.
Mfg
"Parteien" versuchen es nicht. Es gibt eine Gruppe von Abgeordneten, aus verschiedenen Fraktionen, die die Einleitung eines Verbotsverfahrens auf die Tagesordnung bringen möchten.
Aber selbst wenn Bundestag oder Bundesrat ein Verbotsverfahren einleiten würden, würde es mehrere Jahre dauern, bist das Bundesverfassungsgericht darüber abschließend entscheiden würde. Der Ausgang wäre ungewiss und von "bald" kann überhaupt keine Rede sein.
Ein Verbot wird nicht passieren, egal ob erst jetzt oder vor 2 Jahren.
doch da sie durchaus einiges gezeigt
haben von ihrem "demokratieverständniss" kann es passieren
Das kann nicht passieren, nicht einmal ansatzweise. Um eine Partei verbieten zu können muss man ihr nachweisen, dass sie versucht die parlamentarische Demokratie, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen.
Davon ist ja nicht einmal in der Verfassungsschutzberichten die Rede. Das Geschwafel um angeblich "völkische" Haltungen oder "Delegitimierung" können die als Wahlkampfhilfe rausposaunen - das wird vor einem Verfassungsgericht in der Luft zerpflückt.
Es gibt keine Partei, die sich das auf die Fahne geschrieben hätte. Es gibt hier in allen Parteien eine große Uneinigkeit. Viele Abgeordnete halten ein Verbotsverfahren für kontraproduktiv. Während des langen Verbotsverfahrens, könnte sich die AfD weiter als Opfer der "Altparteien" inszenieren. Wie ich schon schrieb, ist der Ausgang auch ungewiss. Und bei der Größe, die die AfD mittlerweile erreicht hat, wird auch befürchtet, dass ein Verbot größeren Schaden an der Demokratie anrichten könnte, als die AfD selbst. Immerhin wird sie mittlerweile im Osten von fast einem Drittel der Bevölkerung favorisiert. Die sind bei einem Verbot der AfD, vermutlich für immer für die Demokratie verloren.
Ist halt alles nicht so einfach...
Die Überlegung ist schon sehr lange da. Es ist also nicht richtig, dass darüber vorher noch nicht nachgedacht wurde oder Handlungen in diese Richtung erfolgen. Man muss aber vorsichtig sein, denn gibt es auch nur den kleinsten Formfehler, so wird es abgeschmettert und dann ist nichts dergleichen mehr möglich.
Dann kann es passieren, dass dasselbe passiert wie vor 90 Jahren.
und wieso wollen sie das erst jetzt? hätte man besser mal früher machen sollen
war doch schon lange klar dass mit der afd was nicht stimmt.