Wie kann ich mich, als bürgergeldempfänger, rückwirkend vom rundfunkbeitrag befreien lassen?
Hallo, ich habe eine Rechnung vom bettagsservice bekommen mit mahnkosten ect. (Ingesamt ca. 200€), weil ich die Briefe damals einfach weggeschmissen habe, weil ich weder Radio höre noch Fernsehen gucke und den sinn dahinter nicht verstanden habe.
Jetzt denke ich anders darüber und will mich rückwirkend befreien lassen, weil ich damals schon Bürgergeld empfangen habe, da ich nicht Arbeitsfähig bin, aufgrund von schweren psychischen Erkrankungen.
Ist liegt alles weniger als 2 Jahre zurück. Aktuell bin ich befreit, es geht nur um rückwirkend.
Danke schonmal für die hilfe
7 Antworten
Du kannst für bis zu 3 Jahre rückwirkend die Befreiung beantragen (§ 4 Abs. 4 Satz 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Dazu musst du nur den Antrag:
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html
ausfüllen und dann mit den Bewilligungsbescheiden in Kopie zusammen an den Beitragsservice per Brief senden. Du erhältst dann eine rückwirkende Befreiung und deine Schuld wird automatisch gestrichen.
Eine rückwirkende Befreiung ist bis zu 3 Jahren möglich, wenn man die Voraussetzungen für diesen zurückliegenden Zeitraum erfüllt hat.
Selbst wenn Du keine Bewilligungsbescheide mehr haben solltest, wirst Du ja sicher deine Bestätigungen über den Leistungsbezug für die Rentenversicherung noch haben, denn die soll man zu seinen Rentenunterlagen legen und nicht entsorgen.
Du hast doch sicher mit der Forderung eine Nummer oder ein Aktenzeichen erhalten !
Dann machst Du von deinen Bescheiden eine Kopie, oder reichst die Nachweise für den Rundfunkservice der letzen max. 3 Jahre ein, die waren ja bei den jeweiligen Bewilligungsbescheiden vom Jobcenter dabei.
Würde dann von diesen aber zur Sicherheit einmal eine Kopie machen.
Dann wird der Rundfunkservice schon schriftlich reagieren.
Ich hatte mich über Jahre nicht darum gekümmert, über 1000 € waren da aufgelaufen. Als ich dann mal die Befreiung, die mit dem Leistungsbescheid kam abgeschickt hab, haben die alles komplett gestrichen.
Ist aber nicht gesagt, dass die immer so locker sind.
Eine Befreiung kann bis zu drei Jahre rückwirkend beantragt werden.
Wenn Du damals noch nicht befreit warst, dann musst Du zahlen.
Genau so sieht's nämlich auch aus ☝️...und auf offene Forderungen wird die GEZ nicht verzichten.
Die Bewilligungsbescheide habe ich noch. Weißt du wie ich das beantragen kann? Die kann man die ja telefonisch nicht kostenlos erreichen kann.