GEZ erstatten lassen (Zweitwohnsitz)?
ich habe 3 Jahre lang für meine Ausbildung in einer anderen Stadt gewohnt und habe dort (noch) eine kleine Wohnung, war aber regelmäßig auch in meinem Elternhaus am Wochenende.
Trotzdem habe ich meine Wohnung als Hauptsitz angemeldet. Kann ich sie rückwirkend als Zweitwohnsitz anmelden, um rückwirkend GEZ Gebühren erstattet zu bekommen?
ich habe gelesen, dass man sich von GEZ Gebühren befreien lassen kann, wenn man einen Zweitwohnsitz hat.
2 Antworten
Nur derjenige, der schon am Hauptwohnsitz den Rundfunkbeitrag zahlt, kann den Befreiungsantrag für den Zweitwohnsitz stellen. Da das bei dir nicht der Fall ist, wird es leider nichts mit der Erstattung. Im Übrigen funktioniert auch die rückwirkende Ummeldung von Haupt- und Zweitwohnsitz beim Meldeamt nicht und die wäre ja zumindest die Voraussetzung.
ich habe gelesen, dass man sich von GEZ Gebühren befreien lassen kann, wenn man einen Zweitwohnsitz hat.
Kann man, nur liegt bei dir kein Zweitwohnsitz vor. Das wäre nur der Fall, wenn du an deinem Erstwohnsitz bereits den Rundfunkbeitrag bezahlst, und das tust du nicht, sondern deine Eltern.