Wie gibt man einen Tipp bzw. eine Anzeige wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung auf?
Hallo. Ich kenne eine Person die seit 13 Jahren eine Wohnung vermietet. Ein schriftlicher Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter besteht nicht. Die Miete wird monatlich in Bar überreicht. Der Vermieter gab mir gegenüber (Ex-Mieter) auch mehrmals zu, dass er es sonst bei der Steuer angeben müsste wenn die Miete per Überweisung käme.
Wo kann man das anzeigen? Bei der Polizei oder direkt beim Finanzamt?
5 Antworten
Ein schriftlicher Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter besteht nicht.
Muss auch nicht.
Quittiert der Vermieter wenigstens den Erhalt der Miete schriftlich?
Der Vermieter gab mir gegenüber (Ex-Mieter) auch mehrmals zu, dass er es sonst bei der Steuer angeben müsste wenn die Miete per Überweisung käme.
Das war zu der Zeit, als Du noch sein Mieter warst. Bist Du Dir sicher, dass es jetzt immer noch so ist?
Gut möglich, dass Dein Ex-Vermieter auch nur Sprüche macht, weil wenn er die Einnahme nicht bei der Steuer angibt, kann er auch keine Ausgaben geltend machen.
Hast Du Rachegedanken oder weshalb legst Du so großen Wert darauf, dass der Typ angezeigt wird und somit erst einmal Ärger bekommt?
Er hat den Empfang natürlich nicht quittiert. Sonst gäbe es ja wieder etwas schriftliches. Das wollte er ja verhindern.
Und einfach so daher gesagt war es auch nicht Ich weiss es 100%ig sicher das er es nicht angegeben hat.
Ich würde mir das überlegen. Eine Anzeige hat immer den Odem der Niedertracht.
Oder hat er dir was angetan?
Das allgemeine Geschwalle als Antwort auf eine konkrete Frage überzeugt nicht.
Das allgemeine Geschwalle als Antwort auf eine konkrete Frage überzeugt nicht.
Sagt der, der eine Antwort gibt, ohne auf die Frage einzugehen.
Ich habe teilgeantwortet, du aber nicht. Da du das Geschwafel stehen lässt, teilst du wohl die Meinung und damit hat es sich erledigt.
Du hast überhaupt nicht auf die Frage geantwortet.
Du hast lediglich geschrieben:
Ich würde mir das überlegen. Eine Anzeige hat immer den Odem der Niedertracht.
Die Frage lautete aber weder: "Ist es niederträchtig?", noch lautete sie: "Soll ich es mir überlegen?"
Somit bin ich Dir auch keine Antwort auf Deine Frage schuldig.
Schuldig bist du mir gar nichts. Ich dir auch nicht. Ich habe geschrieben, ich würde die Frage näher beantworten, wenn deine Motive koscher sind. Da du aber ein Ausweichen bevorziehst, gibt es auch nichts.
Und damit Ende und Aus.
Ich habe geschrieben, ich würde die Frage näher beantworten, wenn deine Motive koscher sind.
Was denkst Du Dir denn gerade für ein Zeug aus? Das hast Du überhaupt nicht geschrieben. Nicht mal annähernd.
Da du aber ein Ausweichen bevorziehst, gibt es auch nichts.
Wo weiche ich denn bitte irgendwas aus? Hä? Ich kann Dir nicht folgen. Ich beantworte Dir Deine Frage gerne. Aber natürlich erst nachdem Du meine beantwortet hast. Schließlich habe ich zuerst gefragt und es ist schlechter Stil mit einer Gegenfrage zu antworten. ;)
Beim Finanzamt, geht auch anonym.
Und noch eine Nachfrage: Kann ich dem Finanzamt (um ggf. Beweise zu liefern) meinen Namen nennen, aber darum bitten das ich dem Angezeigten gegenüber anonym bleibe?
Ja, das geht. Du bleibst sowieso IMMER anonym bei sowas.
Gibt es dort eine spezielle Stelle die ich anschreiben muss oder reicht eine Email an eine zentrale Emailadresse?
Da müsste man schauen, das ist nicht bei allen Ämtern gleich.
Und beachten:
Die bloße Angabe von Name, Adresse und dem Vorwurf der Steuerhinterziehung genügt meistens nicht. Du musst möglichst detailliert beschreiben und evtl. gleich Belege mitliefern.
Tja und Du hast dieser Steuerhinterziehung Vorschub geleistet - wie würdest Du das im Falle X erklären wollen?
Nein, denn Barzahlung ist eine übliche Zahlweise und wenn ein Vermieter das Geld in bar haben will, kann es auch einfach nur deswegen sein, damit er es hat, bevor es seine Frau immer gleich in die nächste Boutique trägt.
Aber er wollte es in Bar um es nicht zu versteuern. Soviel steht fest. Das hat er ja selber gesagt.
Barzahlung ist schon lange außergewöhnlich. Nach Lage der Dinge hat der Vermieter das komplette Mietverhältnis verschwiegen.
Barzahlung ist dennoch eine übliche Zahlweise, auch wenn überwiegend überwiesen wird.
Vieelleicht vor sechzig Jahren. Ich kenne keinen einzigen Fall der Barzahlung und das sind in meinem Leben eine ganze Menge. Schon wegen der Nachweisunsicherheit.
Ich muss wohl nochmal erklären. Du beziehst die Zahlweise "Barzahlung" jetzt rein nur auf Mietzahlung. Wir sind aber insgesamt glücklicherweise immer noch nicht so weit, dass Bargeld als Zahlungsmittel was Anrüchiges ist. Barzahlung ist immer noch eine übliche Zahlweise, auch für Miete, wenn ein Vermieter das wünscht und darf dann vom Mieter nicht gleich als verdächtig zurück gewiesen werden. So meine ich das, also nicht nur in Bezug auf Mietzahlung.
Verwurste meine Aussagen nicht mit irgendeinem selbsterzeugten Käse wie "anrüchig", weil du kein Argument hast.
Ich wurde erpresst. Aber darum geht es bei meiner Frage ja überhaupt nicht.
Aber darum geht es bei meiner Frage ja überhaupt nicht.
Selbstverständlich geht es auch darum - Du hast zur Steuerhinterziehung beigetragen.
Gleichgültig - wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen.
Selbst wenn ich "Beihilfe" betrieben hätte. Das hat mit meiner Frage nicht das geringste zu tun.
Sie können anonym Anzeige beim Finanzamt erstatten.
Niederträchtig ist es in erster Linie, die Gesellschaft zu bescheissen.
Er hat uns allen was getan.
Gerade momentan reden alle von Solidarität und alle überbieten sich in Sachen Sozialstaat - aber gleichzeitig werden Schlüsselindustrien gelähmt und zurecht gestutzt.
Leute, begreift es doch einfach - diese riesige Dauer-Sozial-Party die wir hier abbrennen, muss irgendwie auch finanziert werden!
"Der Staat" sind wir. Und wir brauchen Geld. Denn nur, wenn wir Geld einnehmen, können wir es auch weiterhin mit dem Füllhorn verteilen.
Wer also Steuern hinterzieht, bescheisst die Gemeinschaft. Schadet dem Sozialstaat. Den sozial Benachteiligten. Den Hilfsprojekten. Niederträchtiger geht's an sich nicht.
Solidarität fängt beim Steuerzahlen an.