Beihilfe Steuerhinterziehung bei Schwarzmiete?

8 Antworten

Wenn Du einen Teil der Miete bar bezahlst und Du weißt, dass Du es deswegen machst, damit Dein Vermieter Steuern hinterziehen kann, machst Du Dich deswegen nicht der Beihilfe strafbar, denn es ist immer noch allein Sache des Vermieters, sein Einkommen ordentlich beim Finanzamt anzumelden.

Wenn Du also vor hast, dem Finanzamt einen kleinen Tipp zu geben, wie das bei Dir so läuft. musst Du doch nicht dazu sagen, dass Du weißt, dass es wegen der Steuer ist. Das Finanzamt wird dann vielleicht in der letzten Steuererklärung prüfen, wie viele Wohnungen dort gemeldet sind und wenn bei jeder Wohnung die Mieteinnahmen im Verhältnis eher niedrig in Bezug auf die üblichen Mieten angegeben sind, wird es sich näher damit befassen.

Zum Beispiel könnte sich das Finanzamt alle Mietverträge vorlegen lassen und es könnte Dich und andere Mieter fragen, wieviel Miete Ihr tatsächlich zahlt. Hat das Finanzamt aufgrund der deklarierten Miethöhe tatsächlich den Verdacht, dass hier Steuern hinterzogen werden, wird es die erzielbare Marktmiete dagegen stellen und das als Grundlage für die Steuerzahlung, ggf. mehrere Jahre zurück, ansetzen.

Es wäre also durchaus vorstellbar, dass Du mit einem Hinweis auf das Finanzamt etwas bewirken kannst.

Wärst Du mein Mieter würde ich aber postwendend die Miete bis zum Anschlag erhöhen wollen und das könnte dann für Dich wieder empfindlich teuer werden, es sei denn, die tatsächlich von Dir gezahlte Miete ist schon am Anschlag. Dann wäre es egal.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Als Privatperson darfst Du Geld "schenken und geben" , wem Du willst .

Und wenn Du deinem Vermieter z.B. EUR 200.- "in Bar" , gibst und die restlich EUR 500 dann überweist, ist es legitim .

-> das alles zählt natürlich nur solange, wie Du alles selber und alleine ( ohne Ämter , Wohngeld etc. zahlst !

Du hast mit seinem Steuern überhaupt nichts am Hut. Anzeigen würde ich Ihn nicht , mich jedoch auch nicht unter Druck setzen lassen .

Im Zweifel stelle einfach um auf Schema "F" .

D.h. überweise das, was im Vertrag steht und ignoriere die "Barzahlung" ab sofort.

Das kann Dir egal sein, was er wünscht.


GutenTag2003  02.02.2021, 10:19
-> das alles zählt natürlich nur solange, wie Du alles selber und alleine ( ohne Ämter , Wohngeld etc. zahlst !

??? können diese Ämter denn nicht ebenso "schenken" ?

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Dann zahlst du Gesamtmiete, laut Mietvertrag , per Überweisung und die Sache ist gegessen.

Ist das meine letzte Möglichkeit ihn unter Druck zu setzen mit einem Tipp ans Finanzamt, oder schade ich mir hier selber?

.

Möglicherweise.

Irgenwann wird ein mögliches Argument, Du hättest die Wohnung sonst nicht bekommen, nicht mehr wirken.

  • Du hast einen Mietvertrag
  • dort ist die Miethöhe festgehalten
  • mündliche Nebenabsprachen haben i.d.R. keine Rechtskraft und Du hättest die Zahlung verweigern können.

.. kannst Du beweisen, dass Du "Schwarzmiete" gezahlt hast ?


Sahin528 
Beitragsersteller
 02.02.2021, 10:13

Nein kann ich leider nicht beweisen!

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GutenTag2003  02.02.2021, 10:17
@Sahin528

Da kommst Du leicht in angreifbare Situationen. Das wäre nicht zu empfehlen.

Vielleicht gibt es "Mitmieter", die Deine Angaben bestätigen könnten.

Tip: Verweigere doch mal die Zahlung der "Schwarzmiete"

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whabifan  02.02.2021, 10:44
@GutenTag2003

Eben. Ich verstehe gar nicht warum der Fragesteller diese "bargeldliche Nebenzahlung" überhaupt macht. In einem Rechtsstreit kann er nämlich ein mündliche "Zusatzklausel" nicht beweisen ohne sich selber in den Fuss zu schiessen. Von daher ist der Fragesteller, hier als Mieter, in der besseren Situation.

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Mit welchen Zahlungen setzt er dich unter Druck? Wenn du wirklich diese Dinge beweisen kannst ( Aussage des Vermieters ) reicht dabei nicht aus, dann schadest du dich nicht selbst.