Darf ich als Mieter, ohne den Vermieter zu fragen, untervermieten?
Mieter vermietet ein Zimmer!
5 Antworten
Untervermietung ohne ausdrueckliche Zustimmung des Vermieters ist grundsaetzlich unzulaessig und kann zur Kuendigung fuehren.
Allerdings ist der Vermieter in aller Regel zur Zustimmung verpflichtet. Das kann aber letztendlich nur ein Gericht entscheiden. Die Zustimmung muss also ggf. eingeklagt werden, bevor man gegen den Willen des Vermieters untervermieten darf.
Du darfst untervermieten, Du musst Deinen Vermieter aber fragen oder wenigstens bescheid sagen, weil er ein Recht darauf hat, zu wissen, wer da wohnt. Auch um die die Nebenkosten anzupassen.
Der Vermieter kann aber das Untervermieten mit einem guten Grund verbieten. Zum Beispiel wenn dadurch eine Überbelegung entstehen würde. Ein anderer Grund ist mir nicht bekannt.
Das weiß ich, weil die Frage bei mir kürzlich aufkam und ich mich informiert habe.
Das ist definitiv komplett falsch. Wenn das vor Gericht käme müsste er nachweisen, warum ihm dadurch ein Nachteil entstehen würde. Wie bei Übermäßigem Abwohnen durch Überbelegung. Aber da der Komplette Anspruch der MIetzahlung immer noch gegenüber dem Meter besteht hat er keine Nachteile. Außerdem solltest Du mal darüber nachdenken, warum man wohl einem Kumpel das Zimmer kostenlos geben dürfte, sofern die Nebenkosten stimmen, aber kein Geld dafür nehmen dürfen sollte.
https://dejure.org/gesetze/BGB/553.html
Das Gesetz sagt irgendwie das, was ich schreibe, nicht deine Variante …
Ne, da steht was ICH schreibe. *lach* Und zwar exakt. *grins* Les es noch mal ganz langsam. Wie in der Schule. :)
Traurig für dich, dass du überheblich bist und der deutschen Sprache nicht mächtig. Dann ist es hoffnungslos dir etwas zu erklären.
Bleibe ahnungslos.
Nein.
...auch das musst du mit mit deinem Vermieter absprechen.
Nein! Das führt zwangsläufig zur Kündigung deines Mietvertrages wg. unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte!
Nein, würde ich absprechen.
Du verwechselst hier Zuzug mit Untervermietung.
Der Vermieter kann Untervermietung auch ohne Grund ablehnen, solange der Mieter keinen wichtigen Grund vorträgt, warum es sein müsste.