Wohnung mit Einbauküche vermieten, wer zahlt Reparatur?
Hallo
Wenn man eine Wohnung mit Einbauküche vermietet. Wer bezahlt Instandhaltung und anfallende Reparaturen für die Küche und den eingebauten Geräten ?
Wenn man die Einbauküche jedoch vom Mietvertrag ausschliesst und diese als unentgeltlich Leihe deklariert und hier anmerkt, dass die Instandhaltung vom Mieter zu tragen ist, dann sollte dies doch auch vom Mieter übernommen werden.
6 Antworten
Das geht zulasten des Vermieters, außer es sind Schäden die absichtlich herbei geführt worden sind.
Aber wenn z.b. der Wasserhahn undicht wird und dadurch die Arbeitsplatte und der Schrank kaputt gehen ist das zulasten des Vermieters.
Auch Geräte die aufgrund von Verschleiß oder anderen Umständen,die der normalen Nutzung entsprechen, kaputt gehen müssen vom Vermieter ersetzt werden.
Hab selbst schon mit einem Vermieter deswegen vor Gericht gesessen und Recht bekommen
Wenn man es nicht merkt. Der kann ja auch im Schrank undicht werden. Nicht jeder schaut da regelmäßig rein.
Der Vermieter.
Sollte der Mieter den Schaden selbst verursacht haben kann der Vermieter ihm das in Rechnung stellen.
Es kommt auf die Art der Schäden an. Wenn diese vom Mieter verursacht wurden, ist klarerweise dieser zur Begleichung der Rechnungen verpflichtet.
Nimm als Beispiel eine abgerissene Schranktür; das zählt nicht als normale Abnutzung.
Hallo wann der Mieter die Schäden verursacht hat, muss er die Kosten tragen, ebenso Verschleißteile bis zu einem bestimmten betrag im Jahr
Wenn im Mietvertrag eine sogenannte "Kleinreparaturpauschale" bestimmt ist, muss der Mieter bis zur Höhe des angegebenen Betrages die Kosten selbst übernehmen. Wenn er selber einen Schaden verursacht, dann natürlich er selbst.
die gibt es in jedem normalen Mietvertrag, dann geh ich auch in miete und der Vermieter muss alles zahlen was kaputt geht, und wer zahlt die Zeche den Eigentümern?
In meinem Mietvertrag ist "noch" keine "Kleinreparaturklausel" enthalten.
da sind Verschleißteile gemeint, alles was durch den Täglichen gebrauch kaputt gehen kann.
Lichtschalter, Steckdosen, Sicherungen, Tapeten, Teppich, Thermostatregler, Fenstergriffe, Türbeschläge usw. ist schon klar. Einen defekten Durchlauferhitzer tausche ich natürlich nicht aus, denn der war bei Einzug in der Wohnung und ist Vermietersache. Die Frisch und Abwasserrohre z.B. sind ebenfalls Mietersache. Zimmertüren sind auch Vermietersache, Herde, Spülen, Möbel die bereits beim Einzug in die Wohnung vorhanden waren, sind ebenfalls Vermietersache.
Der Vermieter natürlich
Wäre es nicht grob fahrlässig den Hahn nicht zu reparieren, bzw. reparieren zu lassen? Ob Du da bei Gericht Recht bekommst, wage ich zu bezweifeln!