Wie findet ihr es, dass man aufgrund von neuen Beweisen nicht mehr angeklagt werden kann?
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Freigesprochene nicht ein zweites Mal angeklagt werden dürfen, wenn neue Beweise vorliegen.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/bundesverfassungsgericht-stafverfahren-100.html
Wie ist eure Meinung dazu?
12 Antworten
Hatte ich heute Nachmittag in Rechtslage und Gesetze auch bereits gefragt: Recht so - oder nicht? (Mord, Urteil, Prozess) - gutefrage https://www.gutefrage.net/frage/recht-so---oder-nicht
Ist wichtig aber interessiert hier scheinbar nicht.
Solange bis Community-Members für lange Zeit im Knast landen und bestimmt nicht mehr posten können...
Ich bin mir sicher es gibt hier durchaus Leute mit Hafterfahrung.
Ich finde das Urteil richtig, auch wenn es im konkreten Fall echt bitter ist.
Aber auch als Beschuldigter muss es irgendwann einmal gut sein.
Nach der bisherigen Gesetzeslage ging es nur um bestimmte besonders schwere Verbrechen.
De facto geht es nur um DNA-Beweise.
Wenn Ermittler mit den heutigen Methoden DNA-Beweise auswerten können, dann sehe ich nicht, warum die Erwartung des Täters auf Rechtsfrieden geschützt werden soll.
Das ist einfach nur ein Täterschutzurteil.
Der Unschuldige hat eben keine DNA in der Unterwäsche des Opfers hinterlassen.
Der braucht diesen Schutz nicht.
Es ist ein hervorragendes Beispiel für einen hervorragend funktionierenden Rechststaat.
Das hatte ich vermutet. Deshalb verwundert mich eine derartige Antwort von einem vorgeblichen Polizeivollzugsbeamten umso mehr.
Es geht nicht darum, jemanden unbedingt dranzukriegen, es geht um Rechtsstaatlichkeit. Das ist nicht verwunderlich. Bei dem Urteil geht es um elementarste Grundsätze des Rechtsstaates. Gerade als Polizeibeamter weiß ich das zu schätzen.
Unter einem "Rechtsstaat" verstehe ich etwas anderes als daß Straftäter straflos davonkommen.
Ich verstehe darunter, dass ein schon mal in selber Sache Freigesprochener nicht erneut vor Gericht stehen darf wegen derselben Tat. Der Bürger hat das Recht, sich auf Grundsätze verlassen zu können.
Wir sollten aufhören dauernd Amerika zu kopieren und uns lieber mal fragen, ob dies alles auch so sinnvoll ist.
Jemand, der einen Mord begangen, oder jemanden vergewaltigt hat, sollte dafür auch gearde stehen.
Das ist möglicherweise auch in den USA ein Rechtsgrundsatz, das tut aber hier nichts zur Sache.
Ja, aber wenn es nicht nachgewiesen werden kann?
Wie oft willst Du jemanden denn anklagen, fünf Mal oder sechs Mal, damit es irgendwann vielleicht klappt?
Ja, aber wenn es nicht nachgewiesen werden kann?
Nun, wenn neue Beweise vorliegen, so wird man ja jetzt nicht, ohne einen recht eindeutigen zu haben, erneut jemanden anklagen.
Wie oft willst Du jemanden denn anklagen, fünf Mal oder sechs Mal, damit es irgendwann vielleicht klappt?
Nein, zum einen hat das Geld keiner, zum anderen klagt man ja erneut an, wenn starke, belastende Beweise vorhanden sind.
Die Staatsanwaltschaft klagt, das kostet den Geschädigten kein Geld. So ist das im Strafprozess.
Finde ich gut. Schließlich ist das ein wichtiger Grundsatz in einen Rechtsstaat. Ansonsten kann man die Rechtsstaatlichkeit auch gleich über Bord werfen und Angeklagte auf Grund von Indizien verurteilen. Da es so weit ich weiß keine Änderung des Grundgesetzes gab wurde diese Reform zu Recht gekippt.
Angeklagte auf Grund von Indizien verurteilen.
Du gehst hier von Indizien aus, jedoch ist es ein Unterschied recht zu haben, und recht zu bekommen.
Ob jemand verurteilt wird oder nicht bzw. zu was, hängt nicht einzig und allein von der Schuldfrage ab.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ne_bis_in_idem
Es gibt auch Filme hierüber, etwa Doppelmord oder Das perfekte Verbrechen. Wobei es in dem Film Doppelmord falsch interpretiert wird. Zumindest bei schweren Verbrechen wie Mord bin ich dagegen.
Du solltest Deine Antwort als ironisch kennzeichnen.