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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist immer wieder mehr als bedauerlich von Fällen lesen zu müssen, wo der leibliche Vater von der Kindsmutter "aussortiert" wird.

Alleine die Tatsache, dass die Vaterschaftsanfechtungsklage abgeschmettert wurde, ist schon mehr als bedenklich. Sie benennt irgendeinen Mann und der erkennt die Vaterschaft an und zack ist der nun der rechtliche Vater des Kindes, obwohl der leibliche Vater alles daran setzt auch als der rechtliche Vater durchzugehen. Der geht ja nicht aus Jux und Dollerei vor Gericht!

Das Gericht verwies dabei auf die einschlägigen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): Nach Paragraf 1600 Absatz 2 und 3 BGB hat ein leiblicher Vater kein Anfechtungsrecht, wenn zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater bereits eine "sozial-familiäre Beziehung" entstanden ist - wenn es also eine engere Bindung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater gibt.

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/vaterschaft-recht-urteil-100.html

Und das ist eben leider in diesem Fall zum Tragen gekommen, obwohl der leibliche Vater eine Bindung zum Kind hat und obwohl er alles daran setzt sich um sein Kind kümmern zu dürfen. Und das Ganze nur, weil Mutti meint ihn aus dem Leben des Kindes schmeißen zu dürfen!

Sie verweigert ihm die elterliche Sorge und kommt noch damit durch! Und genau da sollte der Gesetzgeber mal endlich ansetzen!

Viele Väter unehelicher Kinder denken heute noch, dass sie automatisch sorgeberechtigt wären, wenn sie die Vaterschaft anerkennen. Bei einer Trennung kommt dann die böse Überraschung, dass dem nicht so ist!

Und Väter wie in diesem Fall, bekommen nicht mal die Chance rechtlicher Vater zu sein.

Wenn ein Vater, wissend, dass er der leibliche Vater ist, sich null um den Nachwuchs kümmert und sich dann ein Mann findet, der diese Aufgaben mit Freuden übernimmt und der rechtliche Vater sein will mit allen Konsequenzen, dann ist es noch was anderes. Und mancher Vater wäre vielleicht auch froh, wenn ein Anderer ihm die Unterhaltsverpflichtung abnimmt. Aber in diesem Fall wäre es eine Schande, wenn sie damit durchkommt und er als leiblicher Vater der auch gerne rechtlicher Vater wäre, ausgebootet würde.

Natürlich ist das Kindeswohl zu berücksichtigen. Aber es gibt eben genug Mütter, die nichts unversucht lassen den Kindsvater in Misskredit zu bringen. Da fällt nur mal kurz der Verdacht, dass er Drogen nimmt oder sein Kind missbraucht und zack ist er "ungeeignet", das Jugendamt steht meistens eh auf Muttis Seite und für die betroffenen Väter beginnt nicht selten ein Spießroutenlauf zwischen Jugendamt, Familiengericht und der Ohnmacht nichts tun zu können, weil man keine Lobby hat.

Väterrechte sollten definitiv gestärkt werden!

Der leibliche, der rechtliche und der soziale Vater müssen nicht zwingend die gleiche Person sein! Aber wenn der leibliche Vater der rechtliche Vater sein will und das Kindeswohl dadurch nicht gefährdet ist, dann muss das auch so gelten. Dann bleibt dem Neuen eben nur der Part des sozialen Vaters, der natürlich auch das kleine Sorgerecht von der Mutter übertragen bekommen kann. Aber den Anderen so aus dem Leben des eigenen Kindes streichen zu wollen ist unmöglich!

Kessie1  12.04.2024, 20:00

Habe gerade übrigens das gefunden zum Thema - aktuelles Urteil vom BGH zum Thema Väterrechte stärken:

Das Elterngrundrecht bedarf einer Ausgestaltung durch den Gesetzgeber. Er kann dabei — abweichend vom bisherigen Recht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) — die rechtliche Elternschaft des leiblichen Vaters neben der Mutter und dem rechtlichen Vater vorsehen. Hält er dagegen an einer Beschränkung der rechtlichen Elternschaft auf zwei Elternteile fest, muss zugunsten des leiblichen Vaters ein hinreichend effektives Verfahren zur Verfügung stehen, das ihm ermöglicht, anstelle des bisherigen rechtlichen Vaters selbst rechtlicher Vater seines Kindes zu werden. Letzterem genügt das bisherige Recht vor allem deshalb nicht, weil es nicht erlaubt, eine bestehende oder vormalige sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und seinem leiblichen Vater sowie dessen bisherige Bemühungen um die rechtliche Vaterschaft zu berücksichtigen.
Die für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärte Regelung in § 1600 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 BGB über die Vaterschaftsanfechtung bleibt bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber, längstens bis zum 30. Juni 2025, in Kraft.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-035.html

Und Danke für den Stern!

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Guten Morgen.

Grundsätzlich bin ich dafür, daß beide leiblichen Elternteile auch gleiche Rechte bekommen. Allerdings stellt sich mir die Frage warum sich die Frau getrennt hat! Wurde sie eventuell vom leiblichen Vater des Kindes misshandelt? In diesem Fall würde ich die Frau sehr unterstützen darin, daß sie nicht mehr mit ihrem Ex zutun haben muß als unbedingt nötig.

Wenn die Beziehung allerdings nur eingeschlafen ist wäre ich eher auf der Seite des Mannes.

Vor allen Dingen ist das Wohl des Kindes wichtig.

Mit freundlichen Grüßen 😉.

Das war eine lange überfällige Entscheidung.

Das Gesetz dahinter hat zwar durchaus einen Sinn, den ich auch anerkennen kann, aber im vorliegenden Fall ist das mMn einfach nicht anwendbar.

Natürlich ist das gut. Da geht die Gesellschaft in die richtige Richtung. Man sollte auch nicht einfach diktatorisch Unterhalt zahlen müssen und bei Geburt/ Nichtgeburt mitentscheiden

ein kind gehört zu mutter.

wenn er geht kann er zahlen ganz einfach . wenn nicht gibt es andere methoden in zu zwingen

wenn er nicht zahlt dann sagen " du siehst dein kind nie wieder"

wenn er frau und kind verlässt hat er keine rechte mehr auuser zahlen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
EC380  24.04.2024, 11:08

Sie denken leider nur an sich selbst, und nicht an ihr Kind.

Unterhalt ist wichtig und unverzichtbar, aber Kindesentfremdung ist das schlimmste was eine Mutter anstellen kann und daher auch Strafbar. Was aber leider nur ganz selten bestraft wird.

Und wenn sie ihren Partner so gerne unter Druck setzten wie sie das in anderen Beiträgen erwähnen, kann ich ihm nur wünschen die Kraft und Nerven zu haben einen Neuanfang zu starten.

Mfg aus eigener Erfahrung

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