Wer zahlt den Strom, wenn kein Mieter vorhanden ist?
Wer zahlt eigentlich den Strom, wenn kein Mieter in der Wohnung lebt, bzw. es noch keinen neuen Mietvertrag gibt? Muss das dann der Vermieter bezahlen oder wird das einfach auf den nächsten Mieter umgelegt? Habe mal irgendwo gelesen, dass es nicht auf den nächsten Mieter umgelegt werden darf.
12 Antworten
oder wird das einfach auf den nächsten Mieter umgelegt?
Natürlich nicht.
Grundsätzlich ist es so, das es seitens des potentiellen Verbrauchers kein Kontrahierungszwang gibt. Das heißt, der Vermieter kann die Hauptsicherung herausnehmen und keinen Stromvertrag mit den Versorgungsunternehmen abschließen.
In Bezug auf die Nebenkosten ist es so, das der Vermieter darauf sitzen bleibt, da die Nebenkosten vom Leerstand natürlich nicht auf die anderen Mieter umgelegt werden dürfen.
Immer der Eigentümer, daher liest man bei Ein-bzw. Auszug den Zählerstand ab. Je nach Dauer des Leerstandes ist das aber nicht wirklich viel
Natürlich zahlt der Vermieter für alle Kosten die bei Leerstand entstehen.
Aber auch nur, wenn Kühlschrank und Licht angelassen werden ;)
Die Nebenkosten einer unvermieteten Wohnung muss der Vermieter aus eigener Tasche berappen, aber nur dann, wenn die Stromkosten Teil der Nebenkosten sind.
Das sind sie übrigens meistens nicht, sondern der Mieter macht einen extra Vertrag mit dem Energieunternehmen.
Welchen Strom?
Wenn doch niemand drinnen wohnt ist doch eigentlich der Strom abgestellt
Oder der Vermieter bestellt den Strom, dann muss er diesen auch bezahlen
Strom wird nicht abgestellt.
Der Vermieter/Eigentümer muß keinen Strom "bestellen", der wird automatisch Vertragspartner des Grundversorgers wenn sich binnen 6 - 8 Wochen kein neuer Nutzer anmeldet.
Auch wenn kein Strom verbraucht wird fallen Kosten an. Die Grundgebühr muß immer gezahlt werden. Auch wenn keine einzige kWh verbraucht wird.
Auch wenn nichts angelassen wird muß der Vermieter zahlen.