Hier müßte man zunächstmal klären ob die Versicherung mit schuldrechtlich befreiender Wirkung an den Nachtbarn zahlen konnte. Dazu müßte man in den Versicherungsvertag schauen, wer den jeweils der Begünstigte im Schadensfall ist.
Dazu die Info vom Versicherungstypen, dass es ihm leid täte, er habe versehentlich alles dem Nachbarn überwiesen, aber der Fall wäre aus Sicht der Versicherung abgeschlossen
Ganz so einfach ist es nicht. Wenn Sie persönlich einen Anspruch gegen die Versicherung haben, ändert sich daran nichts, wenn die Versicherung irgend einen Dritten Geld überweist. Nur wenn die Versichteren als GBR einzustufen wären, wäre das anders. Ob das hier der Fall ist, kann man aber nicht pauschal sagen.
Hier sollte man zunächstmal die Versicherung mit Fristsetzung und Klageandrohung anschreiben und die sollen schriftlich begründen, warum Sie von einer schuldrechtlichen Befreiung durch die Zahlung ausgehen.