Hallo zusammen,
bei uns im Gastrobetrieb gibts für die "Tellertaxis" des Schlussdienstes die Anweisung draußen die Raucherecke zu reinigen, heißt einmal durchkehren, ggf. Aschenbecher leeren und Co.
Wenn es im Rahmen der Taxis einen Raucher gibt wird der i.d.R. geschickt um das zu machen.
Hier und da sind jedoch keine Raucher unter den Tellertaxis anwesend, bei den Kasso-Kellern, welche grundsätzlich Vorgesetzte sind, jedoch meistens schon.
Nun zu meiner Frage:
Ist die Anweisung bezüglich Nichtraucherschutzgesetz/Arbeitschutzgesetz überhaupt rechtens?
Wenn nein, welcher Paragraph besagt das?
Mich stört es halt schon sehr, da ich den ganzen Aschenstaub nicht einatmen möchte.
Ich würde da jetzt auch prinzipiell kein Fass aufmachen da es ein lockeres Umfeld ist, ich möchte nur wissen ob es gerechtfertigt wäre einen Raucher der Kasso-Kellner zu bitten das zu machen, bzw. Notfalls die Aufgabe zu verweigern.
Danke und Grüße