DHL Schadensersatz abgelehnt?
Hallo Zusammen,
kurze Zusammenfassung.
Wir, kleiner Dienstleister die Handyreparaturen anbietet haben ein Handy nach erfolgreicher Reparatur zurück zu unserem Kunden geschickt. Die Reparatur wurde über Ebay erworben. Das Paket war versichert in Höhe von 500€, DHL ist das Paket leider abhanden gekommen. Es wurde ein Nachforschungsauftrag erstellt, alle Nachweise wurde eingereicht. DHL möchte nur die Kosten unsere Reparatur erstatten, die Kosten des Handys jedoch nicht. Obwohl der Kunde uns eine Rechnung erstellt hat, indem er Schadenersatz von uns verlangt. Ablehnt wurde unser Antrag bei DHL mit der Begründung, dass die Rechnung vom Kunden über der Schadenersatz erst nach dem eigentlichen Einlieferungsdatum des Paket erstellt wurde. Das ist aber selbstverständlich, der Kunde erstellt doch keine Rechnung im Vorfeld für zu den Zeitpunkt noch nicht entstanden Schaden?? Es gab vor den Einlieferungsdatum jedeglich die Rechnung über die Reparatur bei uns, diese wurde auch eingereicht.
Meine Frage, hat jemand schon Erfahrung damit und weiß wie man diesen Sachverhalt lösen kann? Der Kunde möchte natürlich den Wert des Handys erstattet haben und DHL weigert sich den Verlust auszugleichen.
Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.
Freundliche Grüße,
5 Antworten
Man muss hier zwei Sachen unterscheiden:
- Du haftest als Gewerbetreibender Deinem Kunden gegenüber für das Handy, das wirst Du ihm ersetzen müssen.
- Gegen DHL wirst Du wohl klagen müssen, wenn die weiter auf ihrer Ansicht bestehen.
Wie hast du Kontakt aufgenommen? Mit etwas Glück hilft es, einfach ein neues Ticket quasi zu machen und so tun, als würde man das erste mal anrufen
Erstkontakt war über die DHL Hotline und dann lief es über einen Nachforschungsauftrag über die Sendungsnummer. Wie sollen wir denen dann die Nachweise liefern? Die haben wir ja schon bereits eingereicht? Sendungsnummer etc.?
Was DHL hier vermutlich sehen wollen wird, ist die ursprüngliche Rechnung des Handys - also den Kaufbeleg, welcher ja zumindest mal eine grobe Richtung bzgl des Werts vorgibt. Wenn ich jetzt da selbst eine Rechnung mit Schadensersatz erstelle, dann kann ich da ja willkürlich draufschreiben, wonach mir der Schnabel steht.
Ihr bezahlt erst einmal den Kunden, denn das Versenderisiko tragt wahrscheinlich ihr. Und selbst wenn nicht wäre das für die Kulanz gut.
Das Geld von DHL hohlt ihr euch im Zweifelsfalle mittels Anwalt. Steht klar im HGB drinnen, dass der Frachtdienstleister den Wert der Ware zu ersetzen hat iirc. (Aber darüber hinaus nicht haftet.)
Du musst gegen DHL klagen, Ausgang ist halt ungewiss.