Welche Strafe erwartet mich, wenn ich so parke?

6 Antworten

Es sieht auf dem foto so aus ,als ob du im absoluten halteverbot parkst dann eine geldstrafe


ZuumZuum  12.11.2024, 06:41

Geldstrafe gibt es bei Straftatbeständen. Parken im absoluten Halteverbot ist aber kein Straftatbestand sondern eine Ordnungswidrigkeit, und da gibt es entweder ein Verwarnungsgeld bis 55 Euro oder ein Bussgeld ab 55 Euro. Allerdings kann das Fahrzeug auch abgeschleppt werden, wenn es behindernd abgestellt ist, das geht aber aus dem Foto nicht hervor.

Sofern Du Dich mit Deiner Frage auf den grünen Ausleih-Kickscooter beziehst, so müßtest Du das in den AGB Deines Vertragspartners nach schauen.

Ansonsten für die PKW-Kolonne ggf. nach den Möglichkeiten des BKat für Delikte im absoluten Halteverbot gegenüber dem etwas fragwürdig ausgerichteten Verkehrszeichens dazu orientieren.

Von Experte KevinHP bestätigt

Ich sehe auf dem Foto zwei unterschiedliche Pflasterungen. Da könnte man fast auf die Idee kommen, dass dort ein Seitenstreifen vorhanden ist, auf dem du parkst. Dann läge kein Verstoß vor.

Wenn man es als Fahrbahn deutet, liegt das Verwarngeld je nach Dauer und Behinderung zwischen 25 und 50 Euro.

Abschleppen im Haltverbot ist grundsätzlich möglich. Zur Wahrscheinlichkeit lässt sich nichts sagen. Da dort mehrere parken, scheint das wohl nicht so intensiv verfolgt zu werden.

Das gibt ein Bußgeld von mind. 25,-€ und ggf. wirst Du abgeschleppt, insbesondere wenn dort Busse lang fahren. Vielleicht hast Du aber auch Glück und es fällt keinem Ordnungshüter auf.

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Okayokay727 
Beitragsersteller
 12.11.2024, 03:08

Keine Busse, und die Straße ist so breit, da könnten vermutlich 2 lkws gleichzeitig durch. Wie wahrscheinlich ist es abgeschleppt zu werden?

diewoelfin0815  12.11.2024, 03:14
@Okayokay727

Das ist völlig unterschiedlich. Aber zuerst muss es ja auch erst mal überhaupt entdeckt und/oder gemeldet werden. Und sofern Du dort morgen früh schon wieder weg fährst, ist die Wahrscheinlichkeit dessen noch etwas geringer.

Aber vielleicht gibt es auch jemanden, den es stört und deswegen meldet; evtl. einen Anwohner, evtl. einen Busfahrer, das weiß hier niemand.

Da du hier im absoluten Halteverbot stehst UND noch den Mindestabstand von 5 Metern nach einer Einmündung / Kreuzung nicht eingehalten hast, droht zwischen einer Geldbuße auch, wenn man Lust drauf hat, das Abschleppen.

Mind. jedoch eine Geldbuße.