Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete wird nur mit Deiner Zustimmung als Mieters wirksam.
Stimmst Du dieser nicht oder nur teilweise zu, kann der Vermieter Dich nicht einfach kündigen, sondern er muss innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der sogenannten Mieterüberlegungsfrist Klage vor dem Amtsgericht auf Zustimmung erheben, wenn er seine Mieterhöhung durchsetzen will.
Verlierst Du dann aber den Prozess, musst Du auch die Gerichtskosten tragen.
Reichlich Infos diesbezüglich findest Du z.B hier:
https://deutschesmietrecht.de/mieterhoehung/475-kuendigung-mieter-mieterhoehung-zustimmung-abgelehnt.html