Da derartiges ja auch maßgebliche Auswirkungen auf die Psyche hat, wird üblicherweise so etwas wie betreutes Wohnen in Verbindung mit einer Therapie angeboten.

Wie in allen anderen Punkten fortgefahren wird, hängt stark von den Gegebenheiten ab.

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Je nachdem was in Deinem Arbeitsvertrag drin steht. Manche müssen schon ab dem ersten Tag eine Krankschreibung einreichen.

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Bitteschön:

https://afd-verbot.de/personen/maximilian-krah

https://afd-verbot.de/personen/petr-bystron

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Einfach so hinzunehmen ist das nicht. Darauf weißt sogar das Bundesgesundheitsministerium hin:

Privater Eigenanabau
21. Worauf ist beim privaten Eigenanbau zu achten?
... Zudem dürfen keine unzumutbaren Belästigungen und Störungen für die Nachbarschaft verursacht werden. Geruchsbelästigungen können z. B. durch Lüftungs- oder Luftfilteranlagen vermieden werden.

(Auszug aus https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz)

Wenn der Mieter jedoch weiterhin nicht mit sich reden lässt, wende Dich an Deinen Vermieter und weise gleich darauf hin, dass Du ggf. die Miete minderst. Bevor Du das tust, solltest Du Dich aber unbedingt erst diesbezüglich beraten lassen, damit die Mietminderung nicht zu hoch ist und so im Worst Case womöglich zum Eigentor wird, statt zu helfen.

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Das wäre mir neu, dass man so etwas bei normalen Fenstern einfach ein- und ausstellen kann.

Ich würde eher auf einen nicht ganz korrekten Wiedereinbau tippen und dass deswegen die Umstellung blockiert oder dass womöglich sogar etwas beim Wiedereinbau kaputt gegangen ist.

Ansonsten öffne das Fenster mal und schau Dir an allen Seiten/Kanten, sowohl an dem Fensterrahmen, als auch an dem Fensterflügel, die Mechanikelemente an, die beides an mehreren Stellen verbindet. Vielleicht blockiert dort auch einfach nur irgendein Dreck oder Holzsplitter oder sonstiges die Kippfunktion.

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Das ist nichts Neues. In dem Fall wird üblicherweise der Bus verfolgt oder ein anderer Einsatzwagen zur nächsten Haltestelle geschickt, währenddessen mit der Buszentrale telefoniert, die wiederum ihren Busfahrer informiert, dass er an der nächsten Haltestelle zwar halten soll, aber die Türen erst öffnen darf, wenn die Polizisten davor stehen. Und dann werden auch nur die Polizisten rein gelassen.

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Wo hat denn der Nachbar seine Garage? Direkt rechts daneben wahrscheinlich, oder? Und wie verläuft die Straße davor in puncto Höhe?

Mit einem Foto (oder mehreren), worauf beide Gebäude inkl. Zufahrtsbereich zu sehen sind, könnte man Dir sicher helfen, aber das jetzige zeigt nur Dein Grundstück. Das reicht leider nicht um eine Lösung zu finden. Poste daher am besten noch eins mit Nachbargebäude inkl. Straße.

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Da ja offenbar nicht abgestritten wurde, dass der Schaden in der Waschanlage entstanden ist, kannst Du ggf versuchen Schadenersatz zu fordern. Aber vorsicht: auch wenn es so scheinbar eindeutig aussieht, wiege Dich trotzdem nicht vorschnell in Sicherheit.

Zur Info:

In Klauseln der sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Waschanlagen ist oft geregelt, dass für außen an der Karosserie angebrachte Teile (z.B. Zierleisten, Spiegel, Antennen) nicht gehaftet wird. Auch sind Lack- und Schrammschäden häufig ausgeschlossen, es sei denn, dass den Waschanlagen-Betreiber grobes Verschulden trifft. Diese Haftungsbeschränkung wurde vom BGH als unzulässig erklärt, da der Kunde bzw. die Kundin dadurch unangemessenen benachteiligt wird (Urteil vom 30.11.2004, Az. X ZR 133/03).
....
Schadenersatz ist auch dann möglich, wenn der Schaden durch nicht mehr aufzuklärende Fehler der Waschanlage entstanden ist, und ein Fehlverhalten des Kunden oder der Kundin ausscheidet. 
Der Waschanlagen-Betreiber haftet nicht, wenn er die fachgerechte Wartung und regelmäßige Kontrolle der Anlage glaubhaft dokumentieren kann (LG Wuppertal vom 13.3.2013, Az.: 5 O 172/11). Das muss der Betreiber im Streitfall aber konkret nachweisen können.

(Auszüge aus: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/schaden/waschanlage/)

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Nein, das geht nicht, denn Maler gehören zu den Handwerkern, wo das Pflicht ist.

Und es einfach als Kunstarbeit zu deklarieren, würde nichts bringen, außer sehr schnell, sehr hohen Strafen und noch einiges mehr.

Zur Info sh.:

https://www.fuer-gruender.de/wissen/existenzgruendung-planen/recht-und-steuern/genehmigungen/meisterpflicht-handwerk/

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Ganz so einfach, wie viel Zeitarbeitsfirmen meinen, geht das nicht:

Grundsätzlich werden Leiharbeitsverhältnisse vom Gesetzgeber wie ganz normale Arbeitsverhältnisse behandelt, wenn es um die Kündigung geht. Auch für Sie als Leiharbeiter gilt der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Allerdings nur, wenn Sie schon sechs Monate oder länger angestellt sind und Ihr Arbeitgeber mindestens zehn Mitarbeiter beschäftigt.
....
Die Zeitarbeitsfirma als Ihr Arbeitgeber kann Ihnen unter bestimmten Umständen tatsächlich rechtswirksam kündigen. Dabei muss sie sich aber an dieselben Regeln für eine Kündigung halten wie jeder andere Arbeitgeber. Dass ein einziger Kunde wegfällt, ist in der Regel kein Grund für eine wirksame Kündigung. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor (Az. 2 AZR 412/05).
Ob das Zeitarbeitsunternehmen Ihnen aus betrieblichen Gründen wirksam kündigen kann oder nicht, hängt davon ab, ob es wirklich mit einem dauerhaften Auftragsrückgang zu kämpfen hat. Eine kurzfristige Auftragsschwankung dagegen rechtfertigt keine betriebsbedingte Kündigung.
....
Konkret bedeutet das: Nur weil der Betrieb, in dem Sie aktuell eingesetzt sind, die Zusammenarbeit mit dem Zeitarbeitsunternehmen einstellt, kann man Ihnen nicht gleich kündigen. Das Zeitarbeitsunternehmen müsste nicht nur erklären, sondern nachweisen, dass es Sie weder sofort noch auf absehbare Zeit an einen anderen Betrieb vermitteln kann, um daraus eine Begründung für eine wirksame betriebliche Kündigung abzuleiten.

Diese und noch mehr Infos sh. https://www.dahag.de/c/ratgeber/arbeitsrecht/zeitarbeit/kuendigung-in-der-zeitarbeit

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Möglich ist so etwas durchaus. Es kommt jedoch auch auf die genauen Gegebenheiten an, insbesondere die Vereinbarungen unter den Eigentümern:

So wie jeder Wohnungseigentümer sein Sondereigentum oder Teile hiervon vermieten kann, ist es möglich, auch Teile des gemeinschaftlichen Eigentums an Dritte oder aber eines der Mitglieder der Eigentümergemeinschaft zu vermieten. Grundsätzlich ist hierfür ein mehrheitlich gefasster Beschluss ausreichend.

(Auszug aus https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/vermietung-von-gemeinschaftseigentum-wemog-zusammenfassung_idesk_PI17574_LI1401830.html)

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Wenn Du den Entstehungsprozess von Schimmel mit der dadurch eingestellten Lüftung unbedingt ordentlich fördern und bewirken willst, dass er sich dann irgendwann ggf. noch über die Luft weiter ausbreitet, hast Du alles richtig gemacht.

Wenn Du aber bislang eigentlich nur harmlose Verfärbungen an einer durchfeuchteten Wand hattest (wie auf Deinen Fotos vor 6 Tagen) und verhindern willst, dass daraus Schimmel wird, hast Du alles verkehrt gemacht.

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Mieter kündigen wegen Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung?

Servus, ich schon wieder.

Diese Frage bezieht sich auf die Dame meiner vorherigen Frage!

Also: Sie hat die Wohnung über mir zum 01.05.'24 angemietet ! Hat vielleicht 10 mal hier übernachtet und vermietet jetzt über AirBnB was uns Lärm und Kummer bereitet! Miete zahlt sie unpünktlich sowie unvollständig! Hab grad nochmal mit dem Vermieter gesprochen, er kommt sich ebenfalls hintergangen vor aber sieht sich vor dem Problem, dass es schwer ist dieser Mieterin nebst Kindern zu kündigen!

Ich sehe das anders : Durch ihre dauerhafte Vermietung des Objektes liegt es doch auf der Hand, dass sie selbst keinen Bedarf an diesem Wohnraum hat !

Ferner habe ich über das Einwohnermeldeamt durch die Hintertür erfahren, dass diese besagte Wohnung nur ihr Nebenwohnsitz ist! Ihr Hauptwohnsitz ist immer noch dort, wo sie vor Anmietung dieser Wohnung gelebt hat und auch jetzt lebt!! Somit wäre es doch möglich sie hier zu kündigen aufgrund der unregelmäßigen, unvollständigen Mietzahlungen!!??

Bei unserer Gemeinde hat sie die Wohnung nicht als Ferienwohnung angemeldet! Ebenso kein Gewerbe angemeldet!! Zwei Mitbewohner hier im Haus nutzen ihre Wohnung ebenfalls als Nebenwohnsitz zu ihren Hauptwohnungen in der CH und müssen sogar eine Ferienwohnungsteuer an die Gemeinde entrichten sowie Kurtaxe zahlen!! Da wir Luftkurort sind müssen ihre Gäste demnach auch Kurtaxe entrichten , was nicht erfolgt !!

Wird der Vermieter sie problemlos los oder wird das ein Kampf??

Ich gehe davon aus das diese Dame noch weitere Wohnungen angemietet hat oder anmieten wird, dass ganze im größeren Stil laufen lässt bis es zum Knall kommt!! Dann werden die Vermieter auf dem Schaden hängen bleiben! Sie hat schon einiges vor die Wand gefahren.

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Die ungefragte Untervermietung als Ferienwohnung könnte für die Mieterin zum Eigentor werden.

Abgesehen davon, dass eine vorwiegende Nutzung der Wohnung als Ferienwohnung in vielen Bundesländern genehmigungspflichtig beim Bauamt beantragt werden muss, kann man diese ungefragte Nutzung auch als Vermieter ggf. abmahnen und sogar eine fristlose Kündigung aussprechen:

In einigen Mietverträgen ist die Untervermietung ausdrücklich erlaubt. Muss man dann überhaupt die vermietende Person für die Airbnb-Vermietung fragen? Ja, weil das kurzfristige Vermieten an wechselnde Personen gerichtlich anders beurteilt wird als die im Mietvertrag gemeinte langfristige Untermiete (BGH, Az. VIII ZR 210/13).

Und:

Wer gegen den Willen des Vermieters oder der Vermieterin eine Mietwohnung an eine dritte Partei vermietet, kann eine Abmahnung erhalten (AG Frankfurt, Urteil vom 23. Dezember 2015, Az.: 33 C 2762/15) – egal, ob die Wohnung nur für den Urlaub oder langfristig untervermietet wurde. Wenn die Untervermietung nicht gestoppt wird, kann es sogar zu einer fristlosen Kündigung kommen. Zusätzlich drohen die oben genannten Strafen wie etwa ein Bußgeld, wenn gegen bestehende Gesetze verstoßen wird.

(Auszüge aus https://www.deurag.de/blog/wohnung-als-ferienwohnung-vermieten)

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Oh ne, Du schon wieder!!!

😄😉 (Keine Sorge, nur Spaß)

Und ja, der Köder ist gut für Barsche und Zander.

Kleiner Tipp: an jeder Stelle ist eine andere Farbe die Beste. Also falls Du irgendwo mal nichts fangen solltest, Du aber mehrere Twisterschwänze in verschiedenen Farben hast, versuche einfach eine andere Farbe!

Und achte auf nicht zu wenig Bewegung (aber auch nicht zu viel). Lieber immer wieder in kurzen Etappen zuckeln, dann wieder eine ganz superkurze Pause und wieder zuckeln. Bringt mehr, als sie in eins durch's Wasser zu ziehen.

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Was hast Du davon? Du willst am Ende nicht mehr das Geld nachzählen, sondern einfach blind auf Deine Notizen vertrauen? Kann schnell quasi zum Eigentor werden, wenn bei der Gesamt-Endabrechnung dann plötzlich auffällt, es doch nicht passt. Da kommt der eine oder andere Chef irgendwann auf die Idee, dass sich jemand absichtlich an der Kasse vergreift. Wieviel am Ende der Schicht in der Kasse drin sein sollte, kann die Kasse ohnehin auch selbst anzeigen. Und die vergisst nicht irgendwas zu notieren. Deinem Chef wird es zudem nicht passen, dass Du Deine Arbeitszeit unnötigerweise für so etwas nutzt. Und wenn die Kunden dort sehen können, wie viel Geld in der Kasse drin ist, dürfte das den einen oder anderen Kriminellen darunter womöglich auf doofe Ideen bringen...

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