Ihr findet einfach keinen Parkplatz, würdet ihr am Ende einer Autobahneinfahrt parken?
8 Antworten
Nein, ich möchte gerne noch ein paar Jahre leben. Danke der Nachfrage.
Das würde die Beschleunigungsstrecke zur Autobahn verkürzen.
Das ist auch kein Parkplatz. Wäre zulässig wenn es einen Autoschaden gibt.
Ich bestimmt nicht, habe aber schon oft genug gesehen das LKW das auf Rastplätzen machen. Die Polizei ist da aber hinterher und scheucht die wieder weg.
Das passiert oft, wenn der LKW Fahrer in der Zwickmühle sitzt. Weiterfahren darf er nicht, da die Lenkzeit abgelaufen ist aber legal parken auch nicht. Also was tun?
Die Polizei drückt mittlerweile lieber bei der Lenkzeit beide Augen zu, als das LKW verkehrsgefährdend Parken. Bin selber schon in so eine Notlage geraten als ich von München nach Weil der Stadt fahren mußte. Autohof Merklingen total überfüllt, Drackensteiner Hang ebenfalls, mit blieb also gar nichts anderes übrig als unter Überschreitung der Tageslenkzeit zu meinem damaligen Wohnort am Albrand zu fahren.
Wie gesagt: Das hat nur sehr begrenzt etwas mit "Augen zudrücken" zu tun. Das was ich oben geschrieben habe, ist die offizielle Vorgehensweise dazu - die letztlich ja auch nur dem Rechtsprinzip ultra posse nemo obligatur folgt. Das Recht verlangt nichts, was unmöglich ist.
dort parken? nein. da muss man auch extrem dämlich sein sowas zu machen. dann lieber von der autobahn runter und irgendwo auf nem feldweg.
Wenn der LKW-Fahrer glaubhaft machen kann, dass er trotz rechtzeitiger Suche nach einem Parkplatz keinen solchen gefunden hat, darf er weiterfahren, bis er einen zulässigen Parkplatz gefunden hat. Ausdruck machen, Grund für Zeitüberschreitung angeben und mit Ort und Datum unterschreiben - dann gibt es da i.d.R. auch keinen Stress.