Wasserschaden vor Hausübergabe?
Vorab - ich gehe mit diesen Sachverhalt auch zum Anwalt, wollte aber gerne ein paar Erfahrungen sammeln :)
Ich habe ein Haus gekauft. Die Übergabe findet in einem Monat statt. Der Verkäufer muss für Schäden, die in dieser Zeit durch ihn verursacht werden, haften.
Nun hat er mir vor zwei Wochen einen Wasserschaden gemeldet, der beim Abbau der Küche auftrat. (mit Bildern dokumentiert).
Als ich heute nachgefragt habe, was die Versicherung nun gesagt hat und ob der Schaden behoben wurde, wurde mir bloß versichert, dass sich ein Freund um den Schaden gekümmert hat und alles wieder gut ist. Die Versicherung wurde nicht mal informiert.
Meine Frage - reicht das? Muss der Verkäufer das nicht fachmännisch in Ordnung bringen und mir dann Nachweise geben, das der Schaden wirklich behoben wurde und keine Folgeschäden zu vermuten sind?
Hattet ihr soetwas schonmal? Wenn ja, was habt ihr gemacht?
7 Antworten
Lass Dir auf jeden Fall schriftlich bestätigen, dass der Schaden vor Übergabe stattfand: wann, was genau und was/wie wurde der Schaden beseitigt wurde. Nur so kannst Du den Verkäufer in die Haftung nehmen, wenn später wieder etwas auftritt.
Ist der Schaden ordnungsgemäß behoben, so hat der Verkäufer seine Pflicht erfüllt.
Für die Tatsache, dass das Ganze nicht ordnungsgemäß durchgeführt bist du beweispflichtig.
Entsprechend lohnt ein Vorgehen erst, wenn du Zugang zu der Immobilie hast und Ansatzpunkte darauf hindeuten, dass etwas nicht stimmt.
Ist Alltag, das etwas passiert.
Mit dem Kauf wird ja die Versicherung mitgekauft, zuständig wirst Du nicht mit einer Übergabe, sondern mit einer Einschreibung ins Grundbuch.
Dann beginnen ja auch erst Deine Kündigungsfristen dafür.
Somit kann auch ich kein Fehlverhalten des Verkäufers feststellen.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Notar so eine aberwitzige Haftungsklausel dokumentiert hat.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, wie ein Jurist dem Verkäufer hier eine Schuld zuordnen will.
Was wäre denn, wenn dem Verkäufer keine Schuld am Schaden nachgewiesen werden kann?
Bitte beim Anwalt vorsorglich auch ansprechen was mit Schäden ist, z.B. Sturm oder Feuer, welche der Vermieter nicht verursacht hat.
Notar informieren - soll Teil des Kaufpreises einbehalten.
Der macht nur, was im Vertrag steht. Derartiges ist unüblich.
Es steht doch noch nichtmal fest, dass es einen Mangel gibt.
Ich würde die ruhe bewahren und abwarten, ob der "Freund" den Schaden und dessen Folgen bis zum Besitzübergang behoben hat.
Einen Anwalt sollten Sie schon aus Kostengründen erst dann bemühen, wenn etwas nicht vertragskonform läuft.
Im Vorfeld ist das wirtschaftlicher Unfug!
Der Anwalt soll mich bloß rechtlich beraten. Das kostet, dank meiner rechtschutz, kein Geld. Meine Frage bezog sich darauf, ob der Verkäufer mir die Behebung des Schadens irgendwie nachweisen muss, oder ob sein Wort "alles wieder gut" reicht.
Sie können sich das im Zweifel mit einem Fachmann Ihrer Wahl anschauen.
Verscherzen Sie nicht Ihren Rechtsversicherungsschutz!
Nach mehreren Schäden innerhalb von zwölf Monaten hat die Versicherung ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Das ist irrelevant und teilweise falsch. Im Notarvertrag sind solche Klauseln üblich. Er hat ja schon zugegeben dass er den Schaden verursacht hat. Meine Frage bezog sich nur ob es reicht, dass er mir sagt alles ist in Ordnung oder ob er mir das irgendwie nachweisen muss. Beim Anwalt will ich mir bloß die rechtliche Grundlage erklären lassen.