Wasserschaden wer zahlt?

Gerhart  12.02.2025, 17:18

Was hat es mit dem Schluach auf sich, der unterm Waschbecken installiert war? Eigentlich untypisch !

MoJoFitness 
Beitragsersteller
 12.02.2025, 18:54

Habe tatsächlich vor 30 min erst die Schadensmeldung erhalten, war tatsächlich der Wasserhahn, der Schlauch hatte ein Leck.

6 Antworten

Weder noch, denn beide haften nicht für einen derartigen Schaden. Wende Dich an Deine Gebäudeversicherung.

Ich sehe hier keine Haftung der Haftpflicht.

Die Gebäudeversicherung ist hier zuständig, für den Hausrat der Bewohner deren Hausratversicherung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Erfahrung & Multidisziplinärer Erwerb juristischen Wissens

Haftpflicht würde ein Verschulden voraussetzen - das sehe ich laut Deiner Schilderung eher nicht.

Wenn die Gebäudeversicherung Leitungswasserschäden einschließt, wäre sie zuständig. Ansonsten der Vermieter.

Hmmm gute Frage.

Je nach Vertrag könnte die Gebäudeversicherung dafür aufkommen. Glaube ich aber nicht. Denn diese übernimmt normalerweise nur Schäden, die mit dem Gebäude zu tun haben. Also z.B. Wasserschäden durch Rohre die in der Wand verlaufen.

In diesem Fall sehe ich eher die Hausratversicherung. Das wäre meine erste Stelle.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

bwhoch2  12.02.2025, 17:13
Also z.B. Wasserschäden durch Rohre die in der Wand verlaufen.

Die Wohngebäudeversicherung zahlt für Leitungswasserschäden unabhängig davon, ob es sich um Leitungen handelt, die in der Wand verlaufen, auf der Wand oder frei hängend. Sie würde auch zahlen, wenn die Badewanne überläuft, weil der Überlauf verstopft ist. Der Grund dafür ist, dass solche Schäden im Extremfall ein ganzes Haus ziemlich ruinieren kann.

Die Versicherung wird allerdings zusehen, dass sie wenigstens einen Teil über einen Regress wieder bekommt. Um am Beispiel der Badewanne zu bleiben: ein Mieter kann vielleicht nichts dafür, dass der Überlauf verstopft ist, aber darf nicht einfach das Wasser aufdrehen und dann nicht mehr darauf achten, dass im Bad noch Wasser läuft ohne seine Aufsicht. Einen Teil des Schadens müsste ein Mieter also zahlen.

Im konkreten Fall hier geht es um die Wandtrocknung und Schimmelbeseitigung im Kinderzimmer und in der Wohnung darunter. Für den defekten Schlauch kann der Mieter vermutlich nichts, aber wenn er nach 1 Woche einen Nässeschaden im Kinderzimmer feststellt, diesen aber nicht meldet und nach 1 Monat kommt Wasser durch die Decke nach unten, wird man ihn schon zur Verantwortung ziehen.

MoJoFitness 
Beitragsersteller
 12.02.2025, 18:57
@bwhoch2

Der Wohnverwalter meinte die Gebäudeversicherung ist ausschließlich für Rohre in der Wand zuständig, alles andere macht die Privathaftpflicht.

Finde das auch irgendwie komisch, wenn man bedenkt das Privathaftlich ca. 50 Euro im Jahr kostet, der Schaden aber ca. 5000 kostet...

BauSky  13.02.2025, 08:34
@bwhoch2

Das ist soweit richtig solange es zum Haus gehört, wie Badewanne & Co und es von einem Fachmann verlegt und angeschlossen ist. Hier wird von einem Anschluss an einer Spüle gesprochen, also nach dem Absperrventil. Somit müsste die Hausrat dran sein. Bei Wasser-Leckagen von Waschmaschine usw. übernimmt das ja auch die Hausrat und nicht die Gebäudeversicherung. Einfach die jeweiligen Versicherungen kontaktieren und die klären das unter sich. Es kann auch sein, dass erstmal die Gebäudeversicherung alles abdeckt und sich dann die Kosten bei den anderen Versicherungen wieder holt. Das gibt es auch.

bwhoch2  13.02.2025, 09:35
@BauSky

Es spielt für die Wohngebäudeversicherung erst einmal keine Rolle, wer was wie angeschlossen hat. Sie deckt Schäden aus bestimmungswidrig ausgetretenem Leitungswasser. Natürlich die Schäden am Gebäude und nicht am Hausrat. Dafür ist in der Tat die Hausratversicherung der Bewohner zuständig.

Bei Wasser-Leckagen von Waschmaschine ist es genauso. Die Hausratversicherung übernimmt Schäden am Hausrat und wenn dadurch das Gebäude Schaden nimmt, dann ist wieder die Wohngebäudeversicherung dran.

Zu den letzten beiden Sätzen gebe ich Dir zu 100 % recht.

Hier ist einwandfrei die Gebäudeversicherung zuständig. Der Verbindungsschlauch zwischen Eckventil und Mischbatterie ist Vermietersache bei der Instandsetzung im Versicherungsfall, ein Leck im Schlauch ist von der Gebäudversicherung gedeckt.