Wer muss Gutachter bezahlen?

HesslerITCon  01.09.2024, 15:52

bei einem Händler oder eine Privat Person ? Aktion oder Sofortkauf ?

Ka3689 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 02:41

Gewerblicher Verkäufer

4 Antworten

Wer den Gutachter beauftragt, muss diesen auch bezahlen!

Du schreibst:

Der Verkäufer will den defekten Generator nicht zurücknehmen.

Handelt es sich um einen privaten Verkäufer oder einen Händler?

Ein Jahr lang schien das Gerät ja funktioniert zu haben. Was vermutest du, könnte jetzt den Schaden verursacht haben?

Um welche Art Generator handelt es sich überhaupt? Die Lichtmaschine im PKW oder der Dynamo am Fahrrad sind auch Generatoren.

Instandhaltung von Generatoren

Trotz bester Wartung ist es nicht auszuschließen, dass mal ein Bauteil defekt ist. Nicht immer hat ein defektes Bauteil einen Ausfall Ihrer Anlage zur Folge, so kann es auch passieren, dass erst beim nächsten Neustart der Anlage sich der Fehler bemerkbar macht, darum prüfen wir bei jeder Instandhaltung diese Fehlerquellen und können somit häufig die jährliche Energieerzeugung erhöhen. Viele der benötigten Ersatzteile haben wir direkt auf Lager und vermeiden so lange Lieferzeiten.

https://www.generatortechnik.de/instandhaltung-von-generatoren.html

Gut zu wissen:

Mit einem Gutachten alleine ist es nicht getan. Du müsstest den Verkäufer verklagen.

Erfahrungsgemäß beauftragt das Gericht einen vereidigten Sachverständigen, mit der Erstellung eines Gutachtens.

Ist der Verkäufer ein Unternehmer (Händler) beträgt die gesetzliche Sachmängelhaftung bei Neuware 2 Jahre. Bei Gebrauchtware kann der Händler die Sachmängelhaftung auf 1 Jahr reduzieren.

§ 477Beweislastumkehr

(1) 1Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar. 2Beim Kauf eines lebenden Tieres gilt diese Vermutung für einen Zeitraum von sechs Monaten seit Gefahrübergang.

(2) Ist bei Waren mit digitalen Elementen die dauerhafte Bereitstellung der digitalen Elemente im Kaufvertrag vereinbart und zeigt sich ein von den vertraglichen Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der digitalen Elemente während der Dauer der Bereitstellung oder innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren seit Gefahrübergang, so wird vermutet, dass die digitalen Elemente während der bisherigen Dauer der Bereitstellung mangelhaft waren.

Der Verkäufer will den defekten Generator nicht zurücknehmen.

Dazu ist der Verkäufer auch nicht verpflichtet. Du musst nachweisen, dass der der Generator zum Zeitpunkt der Übergabe bereits mangelhaft war.

Lässt sich das nicht zweifelsfrei nachweisen bleibst du nicht nur auf dem Schaden, sowie deinen Gutachter-Kosten sitzen, sondern trägst als Unterlegener auch sämtlich Gerichts- und Anwaltskosten.

Über welche Beträge sprechen wir denn hier überhaupt? Wäre es nicht sinnvoller zunächst einmal zu schauen, was eine Reparatur kosten würde?

Vielleicht ist die Sache bereits für wenige Euro erledigt.

Du, da die Beweislastumkehr seit 4 Tagen abgelaufen ist.


Ka3689 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 02:42

wenn der Gutachter herausfindet, dass der Mangel schon bei übergabe da gewesen sein muss, muss dann der gewerbliche Händler für diese kosten aufkommen?

Wenn wir annehmen, dass der Verkäufer kein gewerblicher Händler ist, liegt die Beweislast bei dir.


Ka3689 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 02:41

Gewerblicher Verkäufer

Grundsätzlich der, der ihn beauftragt :)