Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung (STI)?

Ich war bis vor kurzem (September) in einer Beziehung mit einem Mann, welcher seit 3 Jahren von seiner Frau getrennt ist (laut seiner Aussage). Ich hatte im August einen Termin zur Krebsvorsorge. Nun bekam ich letzte Woche völlig verspätet den Anruf meiner Frauenärztin, ich sei HPV positiv auf High Risk Viren getestet worden. Der Pap Abstrich war bei 1, was auf einer frische Infektion hindeutet. Ich solle meinen Partner informieren. Hab ich getan, er hat es gelesen und gut.

Mittlerweile weiß ich, das er nie von seiner Frau getrennt war und mit ihr noch im selben Haus lebt. Und wahrscheinlich auch noch verkehrt hat.

Zum Hintergrund: Ich muss aufgrund einer chronischen Erkrankung Immunsuppressiva einnehmen. Heißt, mein Immunsystem kommt gegen diese Viren nicht an. Im Normalfall ist HPV an sich erstmal nichts Weltbewegendes, fast jeder kommt irgendwann damit in Kontakt. Ich hatte vor 6 Jahren auch schon diesen Befund, mit einem anderen HR-Typ. Ich hatte eine Dysplasie, welche sich innerhalb von 2 Jahren gebildet haben muss. Diese wurde mit einer Kolposkopie plus Biopsie zum Glück vollständig entfernt. Seitdem bin ich negativ gewesen. Meinen letzten Partner hatte ich vor 3 Jahren, der letzte negative HPV-Test war vor 2 Jahren. Ich werde jetzt engmaschig kontrolliert um mögliche Veränderungen sofort zu sehen. Es belastet mich allerdings unglaublich.

Mein Expartner wusste von meiner Immunschwäche. Und nun bin ich am überlegen ob ich ihn deswegen anzeigen sollte. Aber ich bin mir unsicher ob das überhaupt Erfolg hätte. Kennt sich da jemand rechtlich aus? Google hilft mir in dem Punkt recht wenig.

...zum Beitrag

Die Anzeige hat praktisch keine Aussicht auf Erfolg. Wenn du mit einem Partner Verkehr hast, dann gehört es zum allgemeinen lebensrisiko dich da mit Krankheiten anzustecken.

Einzig bei HIV gibt es einzelne Verurteilungen, wenn der Partner positive Kenntnis von seiner Erkrankung hat und diese unbehandelt war.

...zur Antwort

Du bleibst erstmal auf den Kosten sitzen und er muss nur zahlen, wenn er mehr als den pfändungsfreien Betrag hat.

Aber du kannst den Titel 30 Jahre lang vollstrecken lassen.

...zur Antwort

Das ganze kann halt in Richtung Strafvereitelung gehen, wenn du auf diese Weise versuchst deiner Aussage zu entgehen.

Und rauskommen wird es eh, da die anderen deinen richtigen Namen nennen werden müssen.

...zur Antwort

Du bist in der Situation direkter Erbe erster Ordnung, da du zusammen mit deiner Schwester den Rang deines Vaters einnimmst.

...zur Antwort

Du kannst mit dem Vermieter reden und ihm was anbieten. Das ist der einzige Weg.

...zur Antwort

Mit welcher Berechtigung willst du jemanden sperren?

Die Nutzung der W-Lan wird doch bezahlt, da wird es schwer etwas einzuschränken.

Und WhatsApp braucht so wenig Daten, da dürfte das streamen keinen Einfluss haben.

...zur Antwort

Du kannst einen Mangel geltend machen und die Sache dann auch zurück geben. Die Modifikation ändert daran nichts.

Schadenersatz in Form von Geld wird da deutlich schwieriger.

...zur Antwort
  1. Der Verwalter wird die Forderung feststellen, wenn sie nachgewiesen wurde. Der Schaden durch die Dienstleistung muss also eindeutig bewiesen werden.
  2. Super unwahrscheinliche Variante. Der Verwalter kann das Verfahren nicht mehr einstellen und die Verfahrenskosten sind in der Regel so hoch, dass eine gefundene Forderung nicht ausreicht um alles zu bezahlen.
  3. Der insolvenzverwalter vertritt die Interessen der Gläubiger.
...zur Antwort

Sehe nicht, warum du hier Geld bekommen solltest.

Kannst du einen Fehler des Chirurgen nachweisen oder war es eine mögliche Komplikation?

Und warum genau hast du einen psychischen Schaden? Hast du das ganze mitbekommen?

...zur Antwort

Kann ein Argument sein, ist aber nur ein schwaches, wenn die ganze Anlage gerade renoviert wurde.

In einer vergleichbaren Situation wären hier jetzt die Rücklagen auch aufgebraucht.

...zur Antwort

Ja, die Versandkosten sind von dir zu tragen.

...zur Antwort
Herrscht in Deutschland wirklich "Freiheit"?

Freiheit, wie es in der Nationalhymne versprochen wird. Freiheit, was auch das Grundgesetz Art.2 (2) verspricht. Freiheit, wie Duden beschreibt: Zustand, in dem jemand von bestimmten persönlichen oder gesellschaftlichen, als Zwang oder Last empfundenen Bindungen oder Verpflichtungen frei ist und sich in seinen Entscheidungen o. Ä. nicht [mehr] eingeschränkt fühlt.

  • Nun fahre ich gemütlich die A3 entlang. Die Teufelsblase drückt und habe keinen Euro. Ich gehe in den Wald pinkeln und tief im Gebüsch lauert der Waldrentner. Das ist nicht erlaubt da gibts nee Anzeige.
  • Am nächsten Tag wache ich auf und eine Rentnerin klopft mir vor die Türe: Park dein Auto weg. Hier darfst du nicht stehen. Ein Schild, welcher einfach dort nicht stehen müsste. Wenn stört das, wenn weit und breit keiner ist? Hergehört. Ich habe das Ordnungsamt schon informiert.
  • Ich öffne meine Garage und sehe: Ach ich muss die Winterreifen wechseln. Da kommt wieder diese Rentnerin vorbei und sagt: Wegen Brandschutz dürfen hier keine Reifen gelagert werden. Es gibt ne Anzeige. Kratzend am Kopf starre ich die Garagentür an und schließe diese direkt und gehe nach Hause.
  • Egal, heute gucke ich mal einen Film. Eingepennt klopft mir wieder eine vor die Tür. Wieder sie.... Diese Rentnerin... Um 22 Uhr keine Filme. Zu laut. Dafür gibts ne Anzeige wegen Ruhestörung.

In der Post sind nun viele Rechnungen. 40€, 100€, 25€, ... für Sachen die eigentlich irrsinnig und total unverständlich sind.

Sind wir wirklich frei? In meinen Augen wird die Freiheit durch Gesetze eingeschränkt um an unseren schon versteuerten Geldbeutel noch mehr rauszuholen?

In meinen Augen sieht Freiheit anders aus.

Schöne Grüße

...zum Beitrag

Die Freiheit des einen kann halt nur bis zu dem Punkt gehen, an dem die Freiheit des anderen beginnt. Dafür gibt es Regeln, die unser Zusammenleben effizienter machen.

Eine völlige Freiheit kann es nie geben.

...zur Antwort

Eine so kurzfristige Kündigung ist niemals rechtmäßig. Insofern werden sie die Wohnung wohl kaum verlassen müssen.

...zur Antwort

Die Frist beginnt mit dem Zugang deines Schreibens beim Vermieter zu laufen, nicht mit dem Erstellungsdatum.

...zur Antwort

Nur mal eins von vielen Problemen deiner Idee:

Der Amtsinhaber ist sehr beliebt und hat 58% der Leute hinter sich. Sein Herausforderer 38%, 4 % sind für einen 3ten Kandidaten.

Nach der Wahl kann jetzt niemand das Amt antreten …

...zur Antwort

Wenn Uneinigkeit darüber besteht, ob ein baumangel oder das Wohlverhalten für den Schimmel verantwortlich ist, dann wird ein Gutachter beauftragt das zu klären.

Derjenige gegen den das Gutachten ausfällt wird dann Gutachten und Beseitigung zahlen.

...zur Antwort

Zu a und b: Die Erben sind zuständig, solange keine Vollmacht über den Tod hinaus existiert. Die Stellung ist durch erbschein nachzuweisen.

Zu c: Natürlich. Das ist fremdes Eigentum, da darf man erstmal nur mit Zustimmung der Erben ran.

...zur Antwort