Was ist alles im KdU?
- KdU => Kaltmiete + Nebenkosten
oder
2.KdU => Kaltmiete + Nebenkosten + Heizkosten => Warmmiete
Darf nämlich eine Wohnung bis ca. 50qm^2
Kaltmiete darf 280€ betragen
Mittlere kalte Betriebskosten dürfen 70€ betragen
Angemessener KdU darf 350€ betragen
Aber was sind denn jetzt in den 350€ drin?.. verstehe das leider nicht so ganz. Deshalb die Frage oben.
6 Antworten
Hab ich dir doch schon erklärt, was gibt es da denn nicht zu verstehen ?
Die KDU - beinhaltet die reine Grundmiete + kalte Nebenkosten + Heizkosten und ggf.Wasser, wenn das nicht schon in den kalten Nebenkosten enthalten ist und das zusammen ergibt die Warmmiete.
Kaltmiete darf 280€ betragen
Mittlere kalte Betriebskosten dürfen 70€ betragen
Angemessener KdU darf 350€ betragen
Die Berechnung ist falsch. Es fehlen die Heizkosten.
Diese kommen da noch dazu. Und KdU bedeuten (Kosten der Unterkunft).
Das ist ein Überbegriff und umschließt alle anlaufenden Kosten für die Wohnung.
Was viele nicht wissen, selbst GAS gehört zur KdU und muss vom JC übernommen werden. Zb. wenn man eine Gastherme in der Wohnung hat. Gibt genug die bezahlen das aus dem Regelsatz... ist aber JC Aufgabe und es würde sich lohnen hier einen Überprüfungsantrag zu stellen. Gibt meistens ne Nachzahlung.
Hmm,okey danke. Ja das sind die Angaben vom JC. Die Werte habe ich hier einfach übernommen. Also wenn ich das richtig Verstanden habe ist also die KdU die Warmmiete und alles drum und dran?
Weil habe eine 47qm^2 Wohnung gefunden. Die Kaltmiete+Nebenkosten betragen 380€ zusammen. Und die Heizkosten wurden bei ca. 50€ angegeben. Insgesamt beträgt die Warmmiete 420€. Deshalb weiß ich jetzt nicht so genau ob das zu viel ist..
Die Heizkosten dürften mit 50 € wohl zu niedrig angegeben sein. Da müsstest du mit einer Nachzahlung rechnen( die kannst du natürlich auch dem JobCenter vorlegen)
Zu den allgemeinen Nebenkosten gehört frisch- und Abwasser, Müllbeseitigung, Steuern, Versicherungen und Straßenreinigung und Hausstrom evtl. noch Umlagen- und Treppenreinigung
Deshalb weiß ich jetzt nicht so genau ob das zu viel ist
Ich habe Dir darauf schon geantwortet:
https://www.gutefrage.net/frage/wohnungssuche---harz4---amt---kaltmiete---kdu#answer-424369870
Sind meine Ausführungen so schwer verständlich?
Dann kann ich umso weniger nachvollziehen, daß Du meine Antwort als hilfreichste ausgewählt hast.
Oder geht es um eine andere Wohnung?
KdU = Kosten der Unterkunft und Heizung = allet zusammen!
Die Jobcenter gehen in der Regel nach der Bruttokaltmiete = Kaltmiete plus sog. kalte Betriebskosten = Warmmiete ohne Strom- und ohne Heizkosten.
Bruttokaltmiete ist nicht unbedingt = KdU. Je nachdem, wie man das im Einzelfall definiert.
Was ist daran so schwer zu verstehen?
Deine Nr. 2 sieht gut aus und betrifft die 350.- €, sofern der Gesamtbetrag angemessen ist.
§ 22 SGB II Abs. 1
Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
Näheres:
https://www.hamburg.de/sozialbehoerde/fa-sgbii-kap03-22/4269084/fa-sgbii-22-kdu/
In deiner Berechnung fehlen die Heizkosten.
Außerdem müssen die KdU individuell berechnet werden. Die angegeben Pauschalen sind nur ein HILFSMITTEL.
Danke dir für deinen Stern !