FSJ/BFD + Kindergeld + Halbwaisenrente + Minijob + eigene Wohnungskosten?
Hey, bin auf der Suche nach einer eigenen Wohnung.
Momentan bin ich arbeitslos und im August 2021 fange ich mein Jahrespraktika als Erzieherin an(wo ich ca. 400€ verdienen werde), da ich nach meinem Praktika in die Erzieherausbildung einsteigen möchte .
Meine Halbwaisenrente+Kindergeld betragen 470€ zusammen.
Wenn ich von meinem Jahrespraktikum die 400€ anrechne, sind es 870€ die mir monatlich zur Verfügung stehen.
Sie würde mir bezahlt werden, wenn:
- bis zu 50qm^2
- Nettokaltmiete: 280€
- mittlere (kalte) Betriebskosten: 70€
- angemessene KdU: 350€
kann mir bitte jemand erklären, was das genau zu bedeuten hat? Und worauf ich jetzt achten muss?
Ich habe eine Wohnung in Aussicht, die wiefolgt ist:
- 47qm^2
- Kaltmiete: 287€ zzgl. Nebenkosten
- Nebenkosten: 95€
- Heizkosten: 50€
- Warmmiete: 426€
Könnte ich denn jetzt mit den oben genannten die Wohnung vom Amt zahlen lassen? Oder müsste ich trotzdem noch etwas selber zahlen?
Und inwiefern würde sich die Situation ändern, wenn ich noch einen 450€ Minijob machen würde(ab Septmeber 2022)?
Dann würden mir 1320€ monatlich zur Verfügung stehen. Ab da würde ich dann die Wohnung höchstwahrscheinlich selber zahlen müssen, stimmt‘s?
Wäre echt lieb wenn mir das jemand mal erklären könnte mit den oben genannten Vorraussetzungsbeträgen. Ich wünschte sowas würde man in der Schule lernen..
3 Antworten
Ein FSJ - oder BFD - ist aber kein Praktikum, sondern ein freiwilliger Dienst.
Da hättest Du auf dein Taschengeld einen Freibetrag von 250 Euro, Kindergeld und Waisenrente würden voll auf deinen Bedarf angerechnet.
Bei einem Single wären das derzeit min. 446 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu min.noch die angemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete.
Wenn Du zusätzlich noch einen Minijob machen würdest, dann erhöht sich zwar dein Freibetrag geringfügig, aber dadurch erhöht sich dein anrechenbares Einkommen und dein Leistungsanspruch könnte dann entfallen.
Wenn du die Wohnung vom Amt zahlen lassen willst, wird natürlich dein eigenes Einkommen auf deinen Gesamtbedarf angerechnet.
Das ist der Regelsatz 446 € plus die tatsächlichen Kosten der Unterkunft.
Wieso fragt Ihr immer wieder dasselbe?
Soo schlecht sind die Antworten doch teils gar nicht :)
https://www.gutefrage.net/frage/wohnungssuche---harz4---amt---kaltmiete---kdu#answer-424369870
Habe beide Fragen in eine gepackt & ergänzt, deswegen