Wird meine Miete vom Jobcenter gezahlt?
Heyy,
ich habe in Oberhausen (NRW) eine 1-Zimmer Wohnung mit 35qm und lebe dort alleine.
Die Wohnung hat einen Balkon mit einer Nutzfläche von 7qm.
Eckdaten: Kaltmiete pro qm: 7,51€
Kaltmiete ohne Nebenkosten: 265€
Nebenkosten inkl. Heizkosten: 95€
Gesammtmiete: 360€/mtl.
Baujahr: ca. 2000
Würden diese Kosten vom Jobcenter übernommen? Im Merkblatt vom Jobcenter steht folgendes:
1-Personenhaushalt abstrakte Kaltmiete: 5,53€/qm
Personenzahl: 1
Wohnungsgröße: 50qm
Kaltmiete ohne Heiz und Nebenkosten: 276,50€
Kalte Betriebskosten: 112,50€
Referenzmiete: Brutto Kaltmiete: 389€
4 Antworten
Grundsätzlich zahlt das Jobcenter die ersten 6 Monate immer die tatsächliche Miete, egal wie hoch.
Wenn nach Ansicht des Jobcenters die Miete anschließend unangemessen hoch ist, können sie ein Kostensenkungsverfahren anstoßen und dich schriftlich auffordern die Miete zu senken, erst danach darf das Jobcenter sich darauf berufen nur die angemessenen Mietkosten zu tragen.
Ist der denn über den 31.03. hinaus verlängert worden (Abs. 5)?
Ja. Vor wenigen Wochen. Gilt jetzt bis 31.12.2022 . Im § 67 SGB 2 , steht da direkt drunter die Verlängerungs-Verordnung.
Hallo justarandomm,
so pauschal kann man es nicht sagen, da es diverse Mietobergrenzen usw. gibt. Dass diese natürlich nichts mit der Realität zu tun haben (die KDU auch nicht!), interessiert die Regierung/Politik nicht.
An Deiner Stelle würde ich die Mietkostenübernahme nebst KDU beantragen. Auch auf die Übernahme der "tatsächlichen" Kosten bestehen!
Zumeist wird dies dann abgelehnt, wenn der Mietzins drüber ist. Oftmals lassen sich Jobcenter dann doch darauf ein, wenn Rechteträger von der Grundleistung die Differenz bezahlen. Zudem ist das von Mobcenter zu Mobcenter anders!
Viel Erfolg!
Und bitte nichts (z.B. EGV) unterschreiben und immer mit Beistand/Zeugen erscheinen.
Zwecks Mietspiegel und Mietkosten kommt es auf Deine Stadt an. In München z.B. gilt ja ein ganz anderer Satz, als z.B. auf dem Dorf bei Mietstufe 1.
https://www.jobcenter-oberhausen.de/geld-f%C3%BCr-wohnung-heizung.html
Falls die Nebenkosten darüber sein sollten oder diese ansteigen und dann wegfallen, würde ich auf diverse Gerichtsurteile verweisen und notfalls die tatsächlichen "Kosten" einklagen
Ich habe das einmal für "alle" hier beigefügt!
Du hast ja selbst die Eckdaten/Infos angegeben. Also: JA!



Und bitte nichts (z.B. EGV) unterschreiben
Warum nicht, es ist doch davon auszugehen, dass der FS seine Miete auch mal selber bezahlen will.
Zudem ist das von Mobcenter zu Mobcenter anders!
MobCenter leisten außer Mobbing nichts. 😂😂😂 ...
... und wären mit Sicherheit die falsche Adresse.
Ja das würden sie übernehmen.
Die werden das wahrscheinlich übernehmen aber die Differenz, das was die Wohnung zu teuer ist von dem Geld abziehen, was die ARGE dir monatlich für essen etc. bezahlt.
Einfach Mal nachfragen, denke bei den paar Euro werden die nicht Mal meckern
Ah ich sehe gerade die Wohnung ist ja nicht Mal über dem Preis. Daher ja, werden die bezahlen
In diesem Fall wären es ein paar Euro, die nächste Überschreitung dieser Summe wären u.U. ebenfalls nur ein paar Euro usw.
Abstimmung mit dem JobCenter ist die richtige Maßnahme.
§ 67 SGB 2 darf man hier nicht ignorieren. Du berufst dich nur auf den § 22 SGB 2 .
Nimmt man § 67 SGB 2, stehen einem aktuell die unangemessenen Kosten der Unterkunft für 12 Monate zu.
Im Übrigen wirken die Kosten hier angemessen.