125 ohne Kennzeichen fahren welche Strafe?

3 Antworten

Steuerhinterziehung und ggf. Verstoß Pflichtversicherungsgesetz.

Wird vermutlich auf eine Geldstrafe hinauslaufen.

Probezeitmaßnahmen erfolgen nicht.


migebuff  11.11.2022, 17:48

Steuerhinterziehung liegt nicht vor, da Leichtkrafträder bis 125ccm und 11 kW von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind.

Von der Steuer befreit sind u.a. Fahrzeuge, die von der Zulassungspflicht ausgenommen sind.

Sein LEichtkraftrad ist daher steuerfrei.

Wenn für das Fahrzeug kein Versicherungsvertrag besteht und somit ein Verstoß gegen §6 PflVG vorliegt, wäre das eine schwerwiegende Straftat und es würden Probezeitmaßnahmen erfolgen.

Ist das Fahrzeug versichert, greift Tatbestandsnummer 804606:

Sie setzten das vom Zulassungsverfahren ausgenommene Fahrzeug ohne vorgeschriebenes Kennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb.
§ 4 Abs. 2, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 176 BKat
40,00€
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AntonAntonsen  12.11.2022, 09:13
@migebuff

Dem Teil mit der Steuerhinterziehung stimme ich zu.

Die Probezeitmaßnahme kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Die Verstöße bestimmen sich ja nach Anlage 12 FeV. Ein Verstoß gegen das PflVG taucht da nicht auf.

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Ohne Zulassung fahren ist etwas anderes als ohne Kennzeichen zu fahren. Die Strafe kannst du dir selbst nachlesen. Fehlendes Kennzeichen ist da fast noch harmlos.