Kann ein Fahrzeug führer davon kommen indem der Fahrzeuginhaber die Strafe bekommt?

6 Antworten

Wenn ein Fahrzeug "geblitzt" wird, wobei es egal ist, ob es sich um einen PKW, LKW, Motorrad handelt, dann kann man den Fahrzeughalter (nicht "Inhaber"...) durch das Kennzeichen identifizieren, was übrigens auch bei einem Versicherungskennzeichen möglich wäre.....

Der Fahrzeughalter bekommt dann innerhalb von drei Monaten einen Anhörungsbogen und, wenn er den nicht innerhalb von drei Monaten bekommt, hat er Glück gehabt, weil der Vorfall dann verjährt ist.

In dem Anhörungsbogen kann sich der Fahrzeughalter zur Sache äußern und so auch angeben, wer der Fahrer zum fraglichen Zeitpunkt gewesen ist, wenn er es denn nicht selber war.

Natürlich kann der Fahrzeughalter von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn es sich beispielsweise um Familienmitglieder handelt.

Hat der Fahrzeughalter "Erinnerungslücken", fällt er vielleicht öfter auf, kann sich nie erinnern, wer gefahren ist..... dann "hilft" ihm die Behörde und verpflichtet ihn, für eine bestimmte Zeit ein Fahrtenbuch zu führen, in dem er dann jede Fahrt genauestens einzutragen hat, was man ja auch sehr leicht überprüfen kann, weil der Kilometerstand bei jeder Fahrt mit eingetragen werden muss.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen

Der Fahrzeuginhaber bekommt immer die Strafe ausgestellt. Auf dem Blitzerfoto kann man dann erkennen, wer das Fahrzeug gefahren ist und du kannst auf diejenige Person zugehen und sie auffordern, die Strafe zu bezahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

superseegers  05.09.2023, 17:34

Das ist Unsinn. Ist die Fahrrreigenschaft nicht eindeutig nachgewiesen, gibt es gar nichts.

MrCrossbow 
Beitragsersteller
 05.09.2023, 16:50

Also ein Punkt oder anderes würde bei mir bleiben? Dann lassen wir das Lieber weil mir ist das zu heikel

Zunächst bekommt der Halter einen Anhörungsbogen, meist schon mit Verwarnungsgeldangebot. Wenn er dann einfach bezahlt ist die Sache in der Regel gelaufen weil da niemand mehr nachschaut.

Das hier:

(wenn hinteres Kennzeichen geblitzt)

ist Unsinn, denn auf den Bildern muss der Fahrer eindeutig erkennbar sein. Selbst wenn es auch noch ein Frontfoto gibt nutzt das nichts, denn der verantwortungsvolle Motoradfahrer trägt einen Helm.


JochenOWL  05.09.2023, 17:29

Ob es wirklich "Unsinn" ist, stellt man fest, wenn man zur Auflage gemacht bekommt, ein Fahrtenbuch zu führen oder wenn die Polizei plötzlich vor der Tür steht....

https://www.bussgeldkatalog.org/motorrad-blitzer/

Artus01  05.09.2023, 17:32
@JochenOWL
Ob es wirklich "Unsinn" ist, stellt man fest, wenn man zur Auflage gemacht bekommt, ein Fahrtenbuch

Zunächst gibt es allenfalls die Androhung der Auflage. Natürlich darf man es eben auch nicht übertreiben.

oder wenn die Polizei plötzlich vor der Tür steht....

So ... und was will die dann? Man muss noch nichtmal die Tür aufmachen wenn die Polizei einfach so auftaucht.

JochenOWL  05.09.2023, 18:19
@Artus01

Okay, nichts gegen deine Meinung aber ich möchte nicht, dass jmd. sich darauf verlässt und will dir mal von einem neueren Vorfall berichten, den ich recht gut kenne...nicht ohne Grund....

Arbeitstäglich befuhr jmd. eine "Spielstraße" (verkehrsberuhigter Bereich) mit erheblicher Geschwindigkeit, weil er wohl Probleme hatte, etwas früher zur Arbeit zu fahren....

Erlaubt sind dort maximal 7km/h, wie du sicherlich weißt.

Am Tage der Messung waren es 62km/h (mit "Laser Patrol" unabhängig voneinander von zwei Beamten gemessen).

Hintergrund war, dass sich zahlreiche Anwohner, die ihre Kinder gefährdet sahen, beschwert hatten und Anzeige erstattet hatten.

Da man die Zeiten kannte, wo besagter Krad-Fahrer durch die Spielstraße "bretterte", ist man zu der Zeit da mal mit drei FustKW und zwei Laser Patrol hingefahren und hat auf ihn gewartet....

Wie erwartet kam er zu der Zeit wieder die Straße runter, wendete aber sofort, als er einen FustKW vor sich auf der Straße sah und wollte wohl zurück zu seinem Haus.

Kam aber nicht mehr in's Haus, weil da die Besatzung des dritten FustKW schon auf ihn wartete und die haben ihn erst garnicht in's Haus gelassen....

Er wird jetzt wohl lange warten müssen, bis er, wenn überhaupt, wieder eine Fahrerlaubnis erhält...

Wenn jmd. nur geringfügig die Geschwindigkeit überschreitet, macht man natürlich nicht so einen Aufriß aber 62km/h in einer Spielstraße ist schon heftig.

Solche Messungen werden übrigens mit einer gewissen Regelmäßigkeit gemacht und wem ein KFZ-Kennzeichen zuzuordnen ist, dürfte unstrittig sein...

LG

Artus01  05.09.2023, 19:35
@JochenOWL

Tja, nur passt das nicht zu dem was in der Frage steht. Der von dem Du sprichst konnte nicht behaupten nicht gefahren zu sein, weil man ihn sofort angehalten hat. Aber dafür muss er auch kein Fahrtenbuch führen wenn er wieder fahren darf, er bekommt das noch nichtmal angedroht.

JochenOWL  05.09.2023, 20:16
@Artus01

Vielleicht hast du mich nicht verstanden...

Wenn man das Kennzeichen hat und weiß, wem das Fahrzeug gehört, dann weiß man auch, wo der wohnt....

Und, dann fährt man da mal gucken.....

Wenn man ein Blitzerfoto hat, dann gibt es bei jedem Möglichkeiten, ihn wiederzuerkennen.

Das ist das Gesamtpaket von Motorrad, Motorradkombi, Helm.....

Oder für wie wahrscheinlich hältst du es, dass jmd mit völlig identischem Outfit rein zufällig an der gleichen Anschrift wohnt.....

Könnten natürlich Zwillinge oder Drillinge sein, die alle gleiche Helme und Kutten tragen aber das kommt eher selten vor.

Mir ging es auch nur darum, andere von unüberlegtem Handeln abzuhalten, damit keiner auf den Gedanken kommt, man könnte ihn nicht ermitteln - dem ist nämlich nicht so.

Dir noch einen schönen Abend.

LG

Artus01  05.09.2023, 20:32
@JochenOWL
Vielleicht hast du mich nicht verstanden...

Ich habe Dich sehr wohl verstanden.

Wenn man das Kennzeichen hat und weiß, wem das Fahrzeug gehört, dann weiß man auch, wo der wohnt....

Nein, genau das tut man in Deinem Beispiel nämlich nicht und auch in der in der Frage gestellten Fall macht man das nicht. Mal davon abgesehen das man die Tür gar nicht aufmacht wenn die Polizei vor der Tür steht.

Das ist das Gesamtpaket von Motorrad, Motorradkombi, Helm.....

Du scheinst keine Ahnung zu haben wofür man einen Durchsuchungsbeschluss benötigt, den man in einem solchen Fall nicht bekommt.

Mir ging es auch nur darum, andere von unüberlegtem Handeln abzuhalten, damit keiner auf den Gedanken kommt, man könnte ihn nicht ermitteln

Auf den Gedanken kann man ruhig kommen, denn in den meisten Fällen klappt das nämlich auch.

Es gibt bei Tempoversrößen keine! Halterhaftung.

Ja, grundsätzlich bekommt der Inhaber immer die Strafe.

Du kannst bei der Polizei oder der zuständigen Stelle aber melden das du zu diesem Zeitpunkt nicht der Fahrzeugführer warst und die Straftat "weitergeben"


superseegers  05.09.2023, 17:33

Das ist falsch. Es muss konkret die Fahrereigenschaft nachgewiesen werden. Der Halter bekommt eine Anhörung wer gefahren ist, aber erstmal keine "Strafe". Alles andere wäre gesetzeswidrig. Es gibt nur für sehr wenige Verstöße die sog. Halterhaftung.