Gibt nur 3 Möglichkeiten

  1. Schalter ist ausgeschaltet
  2. Schalter ist defekt
  3. Sicherung ist herausgeflogen
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Kommt immer darauf an, wo der Fehler liegt.

Es kann dann durchaus sein, das alle Techniker der einzelnen Anbieter kommen oder die haben einen Vertrag mit einem Ortsansässigen Betrieb, der das dann regelt.

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400 DM für Klasse 1 + 3 (A + BE)

60 DM für Klasse 2 (CE) Umschreibegebühren

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Wird nichts passieren

Nein. Da wird nichts weiter passieren.

Wenn, dann hätten die dich mit in das Bpüro genommen und die Polizei dazu geholt um in deine Taschen zu schauen.

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Wenn du unentschuldigt der Arbeit fern bleibst, kann es in der Probezeit zu einer Kündigung führen.

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Der AG muss dir den Urlaub ausbezahlen.

Siehe Urteil des ArbG Bielefeld.

https://openjur.de/u/2154355.html

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  1. Nein
  2. Nein
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Ellofence M100 - 230V Weidezaungerät

das reicht aus

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Du bekommst Post zur Vernehmung als Beschuldigter einer Straftat.

Du kannst zur Polizei hingehen und deine Aussage machen, musst das aber nicht !!!

Du kannst das ganze auch an einen Anwalt abgeben und dann dich mit dem Beraten.

Wenn du nicht Vorbestraft bist, kann es durch die Staatsanwaltschaft eingestellt werden. Ansonsten geht die Sache vor Gericht.

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Kommt Sie bei mir an und ich muss sie dann zurückschicken oder kann ich sie auch behalten?

Kommt die Ware bei dir an, musst du diese natürlich zurück schicken.

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Du hast alles mögliche gemacht.

Anzeige bei der Polizei.

Den Unfall bei der Versicherung melden. Die Vollkasko dekt solche Schäden ab

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Wem gehört der Router?

Du hast einen Vertrag mit Vodafone, wo sie dir die Möglichkeit geben, das Internet gegen Entgeld zu nutzen.

Vodafone stellt es dir bereit.

Ich selber bin bei Vodafone und mein Router war nach 1 1/2 Jahren auch defekt. Aber der wurde OHNE Umstände innerhalb 2 tage ausgetauscht. Der gehört denen aber auch.

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Entweder Kindersicherung oder eine Blinddose für weitere Möglichkeiten (Telefon / Internet / Lautsprecher)

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https://dejure.org/gesetze/ArbZG/4.html

Danach dann 30 Min Pause

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Die Ermittlungen sind nun angelaufen.

Das Handy wird untersucht und die Staatsanwaltschft entscheidet dann, ob auch eine Durchsuchung der Wohnung bei dir/ Deinen Eltern stattfinden soll.

Du hast dich gem. § 29 BtMG strafbar gemacht.

https://dejure.org/gesetze/BtMG/29.html

Über das zu erwartende Strafmaß entscheidet dann das zuständige Gericht.

Das kann hier keiner sagen, da dort mehrere Faktoren hinzu gezogen werden.

Ich bin 18 und wohne noch bei den Eltern

Das ist uninteressant für die Strafverfolgung.

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