Mit 13 mit unangeleldetem Mofa im Feld fahren.. Welche Strafe?

5 Antworten

Das Mofa ist weg, vielleicht kommt jemand vom Jugendamt bei deinen Eltern vorbei.

Außerdem wirst du längere Zeit keinen Führerschein machen können, das wird nämlich der Führerscheinstelle gemeldet.

Keine, du bist nicht strafmündig.

Vielleicht musst du mit einer Frau des Judenamtes reden und das war es dann.

Falls es tatsächlich auf dem Acker geschieht: alles o.k.

Auf einem Feldweg hingegen hast du eine saftige Strafanzeige zu warten, da kein Versicherungsschutz besteht!


Christoph987  02.11.2020, 09:45

Mit 13 ist er nicht strafmündig.

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Still  02.11.2020, 10:23
@Christoph987

Schon, aber die Straftat wird trotzdem zur Anzeige gebracht. Ferner wird gegeben den Eigentümer/Halter ermittelt.

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Wenn das Feld dein Eigentum ist, oder das deiner Eltern- gar nichts.


IchBinsTim88 
Beitragsersteller
 02.11.2020, 00:44

Hallo, nein es sind einfach Feldwege und kein Eigentum .

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verreisterNutzer  02.11.2020, 07:32
@IchBinsTim88

Feldwege und unbefestigte Straßen sind öffentlicher Verkehrsraum, wirst Du erwischt, erwartet Dich die volle Härte des Gesetztes. Nur auf Privatgelände (zb Privatstrassen, Acker, Bauernhofusw.) kann die Polizei dir nichts.

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Christoph987  02.11.2020, 09:46
@verreisterNutzer

Er ist mit 13 nicht strafmündig, da passiert nichts außer vielleicht, dass das Jugendamt vorbeikommt und mit ihm und den Eltern redet.

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Du verlierst dein mofa, wenn das Feld privat besitzt ist haste oben drein ein Anzeige wegen unbefugten betreten bzw. Fahren und dazu kommt noch das du ohne Kennzeichen zusätzlich noch fett Ged zahlen musst

! Schlimmsten falls führerschein sperre bis dato !


wiki01  02.11.2020, 06:59
wenn das Feld privat besitzt ist haste oben drein ein Anzeige wegen unbefugten betreten bzw. Fahren

was für ein gequirlter Unsinn.

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Hayabusa661  02.11.2020, 18:05
@wiki01

Ein Gelände, welches öffentlich zugänglich ist (also nicht komplett abgesperrt), gilt rechtlich auch als öffentliches Gelände, auch wenn es im Privatbesitz ist jedoch ohne eine Einverständnis des Besitzer kann dies als Einbruch gelten

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wiki01  02.11.2020, 18:44
@Hayabusa661

Blödsinn, weil der "Täter" nicht strafmündig ist. Und Einbruch ist es nur, wenn eine Sicherung überwunden werden muss.

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Hayabusa661  02.11.2020, 18:46
@wiki01

Aber wenn der Besitzer nicht einverstanden ist ist es genau so strafbar als wenn dort eine Absicherung steht, da spielt das Alter keine Rolle, jedoch wird die Strafe den Eltern zugeteilt

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wiki01  02.11.2020, 18:51
@Hayabusa661

Bitte, halte dich einfach raus. Die Eltern werden ganz sicher nicht bestraft, oder werde die Strafe übernehmen müssen. "Eltern haften für ihre Kinder" ist Humbug. Und ein 13-jähriger kann strafrechtlich nicht belangt werden.

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Hayabusa661  02.11.2020, 18:53
@wiki01

Klar, das würde bedeutet das in jedem freien Gelände alle Kinder unter 14 ungestraft fahren dürfen da sie "strafrechtlich nicht belangt" werden, ich weiss nicht wo du her kommst aber bei mir in Österreich haften Eltern für ihre Kinder du Hänger !

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wiki01  02.11.2020, 19:25
@Hayabusa661

Süßer, nicht beleidigend werden. Dein Pech ist, dass ich in Österreich bei der Polizei bin. Die Österreichische Gesetzeslage ist wie die in Deutschland. Ein Auszug daraus, Zitat: "Minderjährige sind erst ab 14 Jahren deliktsfähig und schadenersatzpflichtig. Für jüngere Kinder haften die Eltern jedoch nicht automatisch, sondern nur, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorzuwerfen ist." Zitat Ende. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht ist hier nicht der Fall.

Kannst auch gerne hier recherchieren: https://www.anwalt-guntramsdorf.at/

Und damit bin ich raus. Gegen dein Pseudo- und gefährliches Halbwissen hilft kein Kraut.

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