Mit 13 mit unangeleldetem Mofa im Feld fahren.. Welche Strafe?
Hallo, ich bin 13 und fahre manchmal im Feld mit Helm, ohne Prüfbescheinigung und ohne Kennzeichen Mofa.
Wenn mich die Polizei anhalten würde, was für eine Strafe würde ich bekommen?
danke im Voraus.
5 Antworten
Das Mofa ist weg, vielleicht kommt jemand vom Jugendamt bei deinen Eltern vorbei.
Außerdem wirst du längere Zeit keinen Führerschein machen können, das wird nämlich der Führerscheinstelle gemeldet.
Keine, du bist nicht strafmündig.
Vielleicht musst du mit einer Frau des Judenamtes reden und das war es dann.
Falls es tatsächlich auf dem Acker geschieht: alles o.k.
Auf einem Feldweg hingegen hast du eine saftige Strafanzeige zu warten, da kein Versicherungsschutz besteht!
Schon, aber die Straftat wird trotzdem zur Anzeige gebracht. Ferner wird gegeben den Eigentümer/Halter ermittelt.
Wenn das Feld dein Eigentum ist, oder das deiner Eltern- gar nichts.
Hallo, nein es sind einfach Feldwege und kein Eigentum .
Feldwege und unbefestigte Straßen sind öffentlicher Verkehrsraum, wirst Du erwischt, erwartet Dich die volle Härte des Gesetztes. Nur auf Privatgelände (zb Privatstrassen, Acker, Bauernhofusw.) kann die Polizei dir nichts.
Er ist mit 13 nicht strafmündig, da passiert nichts außer vielleicht, dass das Jugendamt vorbeikommt und mit ihm und den Eltern redet.
Du verlierst dein mofa, wenn das Feld privat besitzt ist haste oben drein ein Anzeige wegen unbefugten betreten bzw. Fahren und dazu kommt noch das du ohne Kennzeichen zusätzlich noch fett Ged zahlen musst
! Schlimmsten falls führerschein sperre bis dato !
wenn das Feld privat besitzt ist haste oben drein ein Anzeige wegen unbefugten betreten bzw. Fahren
was für ein gequirlter Unsinn.
Ein Gelände, welches öffentlich zugänglich ist (also nicht komplett abgesperrt), gilt rechtlich auch als öffentliches Gelände, auch wenn es im Privatbesitz ist jedoch ohne eine Einverständnis des Besitzer kann dies als Einbruch gelten
Blödsinn, weil der "Täter" nicht strafmündig ist. Und Einbruch ist es nur, wenn eine Sicherung überwunden werden muss.
Aber wenn der Besitzer nicht einverstanden ist ist es genau so strafbar als wenn dort eine Absicherung steht, da spielt das Alter keine Rolle, jedoch wird die Strafe den Eltern zugeteilt
Bitte, halte dich einfach raus. Die Eltern werden ganz sicher nicht bestraft, oder werde die Strafe übernehmen müssen. "Eltern haften für ihre Kinder" ist Humbug. Und ein 13-jähriger kann strafrechtlich nicht belangt werden.
Klar, das würde bedeutet das in jedem freien Gelände alle Kinder unter 14 ungestraft fahren dürfen da sie "strafrechtlich nicht belangt" werden, ich weiss nicht wo du her kommst aber bei mir in Österreich haften Eltern für ihre Kinder du Hänger !
Süßer, nicht beleidigend werden. Dein Pech ist, dass ich in Österreich bei der Polizei bin. Die Österreichische Gesetzeslage ist wie die in Deutschland. Ein Auszug daraus, Zitat: "Minderjährige sind erst ab 14 Jahren deliktsfähig und schadenersatzpflichtig. Für jüngere Kinder haften die Eltern jedoch nicht automatisch, sondern nur, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorzuwerfen ist." Zitat Ende. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht ist hier nicht der Fall.
Kannst auch gerne hier recherchieren: https://www.anwalt-guntramsdorf.at/
Und damit bin ich raus. Gegen dein Pseudo- und gefährliches Halbwissen hilft kein Kraut.
Mit 13 ist er nicht strafmündig.