Mit umgestempelten Kennzeichen zum TÜV Drossel eintragen?
Hallo, ich habe ein Motorrad gedrosselt und noch nicht angemeldet. Dürfte ich diesen zum TÜV fahren? Eventuell mit kurzzeitkennzeichen oder meinem Kennzeichen mit welches ich es anmelden will ?
2 Antworten
Mit Kurzzeitkennzeichen ist das kein Problem. Bei den ungestempelten Kennzeichen hat sich gegenüber der früheren Regel eine Änderung ergeben. Du solltest dich hier also vorher beim TÜV oder der Zulassungsstelle informieren.
Im Übrigen ist es mittlerweile möglich, ein Fahrzeug online zuzulassen.
Geändert wurde vor allen Dingen, daß Kurzzeitkennzeichen nur noch ausgegeben werden, wenn das Fahrzeug TÜV hat.
Damit beißt sich unter Umständen die Katze in den Schwanz.
Besonders erschwert wurde dadurch der Fahrzeugkauf im Ausland.
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Online abmelden geht heutzutage. Aber zulassen ? Du brauchst doch die Plaketten und die klebt Dir nur die Zulassungsstelle drauf.
Entscheidend ist, daß eine Versicherung besteht. Du braucht also eine Versicherungsbestätigung, die ab sofort und nicht erst ab dem Tag der Zulassung gilt.
Wenn Du bereits bei der Zulassungsstelle warst und die Dich ausdrücklich zum TÜV schicken, geht es auch.
Allerdings darfst Du mit ungestempelten Kennzeichen nur innerhalb Deines Zulassungsbezirks oder in einen unmittelbar angrenzenden Zulassungsbezirk fahren. Erlaubt sind nur Fahrten zum TÜV und zur Zulassungsstelle. Zur Werkstatt und kurze Probefahrten sind glaube ich Ermessungsspielraum. Schau in die Bedingungen Deiner Versicherung und informier Dich bei Deiner Zulassungstelle.