5 Antworten

Warum beschließt der Bundestag in Teilen verfassungswidrige Gesetze?

Weil ihnen im Detail manchmal auch nicht klar ist, ob ihre genau Formulierung so rechtlich OK ist, trotz aller Berater. Das ist im Zweifel nicht so einfach. (Oder weil sie einfach Dinge durchsetzen wollen, auch wenn sie im Detail "rechtlich fragwürdig" sind.)

Genau darum gibt es ja das Verfassungsgericht, dass in dem Fall auch als Kontroll-Instanz dient. Die werden dann (oft aufgrund von Klagen der Opposition oder von Bürgern) tätig, bewerten das dann und fordern im Zweifel die Politiker auf die Gesetze entsprechend anzupassen / zu ändern.

Das zeigt auch gleich, warum die Bürger selber und auch die politische Opposition wichtige Bestandteile einer Demokratie sind, damit die jeweils regierenden Parteien eben nicht Dinge beschliessen können, die ggf. gegen Rechte verstoßen.

Weil man im Vorfeld nicht unbedingt weiß, wie das BVG am Ende entscheidet.

Verfassungsrecht und die Auslegung der Verfassung ist garnicht so einfach. Nur weil die die das Gesetz erarbeiten, der Meinung sind es sei (gerade so) noch durch die Verfassung gedeckt, heißt das noch lange nicht, dass die Richter am BVG zu der gleichen Ansicht kommen.

Aber genau dafür ist das BVG ja da.

Die Befugnis zum Erlass von Bundesgesetzen hat daher nach dem Grundgesetz ausschließlich der Deutsche Bundestag. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind alle wesentlichen Entscheidungen dem Gesetzgeber vorbehalten. Durch den Bundesrat wirken die Länder u. a. an der Bundesgesetzgebung mit.

Also, ein Gesetz geht durch drei Instanzen bevor es rechtskräftig ist. Wenn du aber glaubst, dass ein Gesetz nicht Verfassungskonform ist, nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmt, dann ist es deine Bürgerpflicht, es anzuzeigen und zu belegen warum das so ist.


Singuli 
Beitragsersteller
 01.10.2024, 10:49

Es wäre aber durchaus sinnvoll wenn im Vorfeld schon sichergestellt ist dass ein Gesetz - vom Bundestag beschlossen - nicht verfassungswidrig ist. Da sitzen über 600 Leute die das eigentlich im Griff haben sollten.

Es kann nicht sein dass irgendeinen x-beliebiger Verein dafür sorgen muss dass wir verfassungsgemäße Gesetze haben

JacktheWolf  01.10.2024, 10:50
@Singuli

Nein, dafür ist ja das Verfassungsgericht da, es prüft und gibt es zurück zur Überarbeitung, so ist der Weg, natürlich wird im vorfeld schon nachgeschlagen was möglich ist.

Singuli 
Beitragsersteller
 01.10.2024, 10:51
@JacktheWolf

Es wird aber nur dann gemacht wenn jemand Zweifel anmeldet.

Wer weiß wie viele verfassungswidrige Gesetze wir aktuell haben?

JacktheWolf  01.10.2024, 10:53
@Singuli

Auch dazu hatte ich dir was gesagt. Gesetze gehen immer über das BVG.

Man weiß es halt nicht immer. Sicher, viele Politiker sind Juristen. Aber wir haben Gewaltenteilung. Die Legislative beschließt Gesetze, die Judikative bzw. das Bundesverfassungsgericht kann entscheiden, ob ein Gesetz dem GG widerspricht. Und in Karlsruhe sitzen Elite-Juristen, fast alle habilitierten sich.


Singuli 
Beitragsersteller
 01.10.2024, 10:46

Trotzdem verstehe ich nicht warum man das im Vorfeld nicht sicherstellen kann dass es verfassungsgemäß ist.

BelfastChild  01.10.2024, 10:53
@Singuli

So einfach ist das eben nicht. Die Regierung bzw. die Abgeordneten orientieren sich an ihren politischen Vorstellungen. Für das Bundesverfassungsgericht zählt hingegen nur das GG. Und selbst hier gibt es nicht immer einen Konsens.

Interessant war auch die Verfassungsbeschwerde vom heutigen Neonazi Horst Mahler. Es ging um das Gesetz bezüglich Holocaustleugnung. Selbst ehemalige Verfassungsrichter sehen dieses Gesetz kritisch.

Prof. Stefan Huster, kein Richter, argumentierte damals letztendlich, dass das Gesetz gegen Art. 5 GG verstößt. Man müsse aber "eine Ausnahme" machen.

1996
Das Verbot der "Auschwitzlüge", die Meinungsfreiheit und das Bundesverfassungsgericht,
NJW 1996, S. 487 – 491.

https://www.oer.ruhr-uni-bochum.de/huster/veroeffentlichungen_huster.html.de

Wenn man politisch etwas vorantreiben will und nicht die Rechtssicherheit des Verfassungsgerichts hat...