Wenn die SSD vorher die Boot-Festplatte Deines Rechners gewesen wäre und jetzt auch die Boot-Festplatte des neuen Rechners ist, dann in der Theorie schon.

Aber:

Das Windows ist ja auf Deinem Rechner installiert worden. Also auch mit den Treibern passend zu Deinem System. Ggf. anderes Mainboard mit anderem Chipsatz, andere CPU, andere Grafikkarte, andere sonstige Hardware.

Die Sachen sind jetzt alle auf einen Schlag anders. Also müssten erstmal sämtliche Treiber für den jetzigen Rechner installiert werden und Windows wird erkennen, dass das ein anderer Rechner ist und Du wirst eine neue Lizenz eingeben müssen bzw. die Lizenz zumindest neu freischalten lassen müssen..

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Die Frage ist nun ob man den Brief automatisch zu der Adresse meines Freundes zurückschicken lassen kann, somit mein Vater nichts mitbekommt sonst bin ich geliefert..

Dann bist Du wohl geliefert.

Die Post geht immer erstmal direkt an den Halter (die haben ja keine "Gesichtsdatenbank" für Fahrerfotos, die kennen nur die Person auf die das Auto angemeldet ist). Der Halter kann dann Angaben zum Fahrer machen, wenn er nicht selber gefahren ist.

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Guten abend. Ich hab ein messer mit klingenlänge über 12 cm darf ich das im auto haben, wenn das messer in der verpackung ist, und extra nochmal in einer tasche ist. 

Interessiert nicht.

Wenn es über 12cm ist, darfst Du es nur mit einem "allgemein anerkannten Grund" führen. Den hast Du in der Regel nicht.

Somit darfst Du es nur in der Öffentlichkeit transportieren. Und das bedeutet: Es muss sich in einem verschlossenen Behältnis befinden. Also z.B. in einem Etui / Koffer etc. die mit einem Schloss verschlossen sind.

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Grundsätzlich darfst Du ein Messer bei Dir haben (außer in Verbotszonen für "Waffen und gefährliche Gegenstände" oder dort, wo es das Hausrecht verbietet oder auf öffentlichen Versammlungen wie z.B. Demonstrationen).

Aber es gibt da bestimmte Einschränkungen bzw. Verbote die zu beachten sind. Im Detail kann das im Waffengesetz nachgelesen werden (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html).

Hier eine grobe Zusammenfassung:

Erlaubt sind Taschenmesser (also Messer, bei denen die Klinge in den Griff geklappt werden kann), so lange sie

  • nicht als Waffe eingestuft sind. → siehe (1)
  • nicht unter die Kategorie "verbotene Gegenstände" fallen. → siehe (2)
  • nicht dem Führungsverbot unterliegen. → siehe (3)

Erlaubt sind feststehende Messer (also welche bei denen die Klinge vorne fest am Griff angebracht ist wie bei Küchenmessern) so lange sie

  • nicht als Waffe eingestuft sind. → siehe (1)
  • nicht unter die Kategorie "verbotene Gegenstände" fallen. → siehe (2)
  • eine Klingenlänge von 12cm oder weniger haben. → siehe (3)

 

(1) Waffen

Bei den Messern gibt es bestimmte Arten, die eindeutig als Waffe eingeordnet werden, weil sie speziell auf diesen Zweck hin entworfen wurden. Diese darf man erst ab 18 Jahren erwerben. Und sie dürfen gar nicht geführt werden, egal wie alt man ist. Einzelne, seltene Sonderfälle ausgenommen (z.B. als Jäger während der Jagdausübung bei so genannten Saufängern, die nichts Anderes sind als Dolche mit entsprechend langen Klingen).

Dazu zählen unter anderem:

  • Dolche (spitz zulaufende Klingen, die beidseitig geschärft sind)
  • Karambit
  • Alle Springmesser die nicht unter Punkt (2) fallen und als verbotene Gegenstände gelten.
  • Alles was sonst noch vom Gesetz als "Hieb- und Stosswaffe" eingestuft wurde (siehe Gesetz und seine Anlagen sowie die so genannten "Feststellungsbescheide" des BKA in denen das jeweils für bestimmte Messer durch Gutachter im Einzelfall festgestellt wurde.)

[Anmerkung]

Gerne wird sich da bei der Rechtsprechung auch auf den "vorgesehenen Zweck" eines Messers bezogen. Wird das Messer also schon entsprechend bezeichnet oder beworben (zum Beispiel als "Kampfmesser"), dann ist davon auszugehen, das sich der jeweilige Richter dem anschliessen wird und auch unterstellen wird, dass das Messer zu dem Zweck angeschafft wurde.

Auch bestimmte typische Eigenschaften von so genannten Kampf- oder Einsatzmessern werden gerne damit in Verbindung gebracht. So zum Beispiel eine geschwärzte Klinge (reflexmindernd, damit der "Feind" es nicht sieht) oder eine Tanto-Klingenform (gedacht, um damit den Körperpanzer eines Gegenübers zu durchstossen).

 

(2) Verbotene Gegenstände

Alleine der Besitz der folgenden Gegenständen stellt schon eine Straftat dar (Verstoss gegen das Waffengesetz):

  • Faustmessern (Messer, bei denen der Griff quer zur Klinge steht) Ausnahme: Kürschner, Jäger, die das für ihre Arbeit benötigen.
  • Fallmesser (Messer, bei denen durch Lösen einer Sperre die Klinge nach vorne aus dem Griff heraus "fällt" und dann durch loslassen der Sperre festgestellt werden)
  • So genannte Butterfly- oder Balisong-Messer
  • Springmesser mit mehr als 8,5 cm Klingenlänge oder mit vorne aus dem Griff springender Klinge ("OTF").
  • so wie weitere Dinge, die im Gesetz und dessen Anlage nachgelesen werden können...

[Anmerkung]

Wichtig bei den Butterfly-Messern ist noch zu erwähnen, das die Rechtsprechung da sehr uneinheitlich entscheidet, wenn es sich um so genannte "Trainer" handelt. Es gab schon etliche Gerichtsverfahren, wo diese "Trainer-Eigenschaft" vom Richter nicht beachtet oder zurückgewiesen wurde, mit dem Hinweis darauf, das auch ein (angeblich) "nicht zu schärfendes" Stück Metall scharf und spitz gefeilt werden könnte, egal wie "bröselig" die Klinge sei bzw. wie lange sie die Schärfe hält. Denn ein einmaliges Zustechen ist auch damit genauso möglich, da ist es irrelevant, ob dabei etwas von der Klinge "abbröckelt" oder ob das Messer danach stumpf ist.

 

(3) Führungsverbot

Es gibt Messer, die man zwar legal besitzen und zu Hause auch verwenden darf, die man aber trotzdem nicht "führen" darf (also in der Öffentlichkeit dabeihaben), wenn man keinen "allgemein anerkannten Grund" hat (schwammige Formulierung dazu bitte selber im Gesetz in §42a nachlesen. Ich würde im Regelfall davon ausgehen, dass er nicht vorliegt).

Ausnahme wäre nur der "Transport" eines solchen Messers in einem verschlossenen Behältnis, damit es nicht "zugriffsbereit" ist und unterwegs "mal eben" herausgeholt werden kann.

Zu diesen Messern mit "Führungsbeschränkung" zählen unter anderem:

  • Einhändig zu öffnende Messer, deren Klinge im geöffneten Zustand "einrastet" (= so genannte "Einhandmesser").
  • Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm.

[Anmerkung]

Auch hier haben Richter schon unterschiedlich entschieden und sich zum Teil auf den "vom Hersteller vorgesehenen Zweck" bezogen.

So gab es schon Urteile, wo ein Einhandmesser mit heraus geschraubtem Daumenpin als "OK" eingestuft wurde, da es dadurch nicht mehr einhändig zu öffnen war und andere Urteile, wo der Richter es trotzdem noch als Einhandmesser eingestuft hat.

 

Und falls die Frage nach dem „aber warum überhaupt“ aufkommen sollte:

Dazu habe ich (in Bezug auf Fallmesser und Einhandmesser) hier etwas geschrieben:

warum-sind-fallmesser-verboten#answer-448323635

Und hier etwas zum Thema "Tanto-Klingen":

haben-tantomesser-ein-fuehrungsverbot#answer-464459390

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> Was steht denn in den
> Vertragsbedingungen
> Deines Semestertickets
> drin? Ist es da erlaubt
> Andere kostenlos
> mitzunehmen?
Natürlich nicht, …

Dann hast Du damit Deine Antwort.

… ABER Kinder bis einschließlich 14 Jahre reisen in vielen Fällen kostenfrei (…)

"In vielen Fällen" interessiert hier ja nicht. Für Dich gilt was Du mit Deinem Ticket darfst.

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jedoch gleichzeitig auch das P im Kreis, das ja bedeutet das es Chemisch gereinigt werden muss oder sollte.

Nein. Das heisst weder "muss" noch "sollte".

Es heisst nur, dass man es entweder mit 40°C waschen kann (siehe anderes Symbol) oder eben wahlweise auch chemisch reinigen lassen kann.

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Was Du "willst" interessiert erst einmal nicht.

Youtube hat Nutzungsbedingungen. An die hat man sich zu halten. Macht man das nicht, dann kann man halt gesperrt werden.

Und wir können Dir nicht sagen ob/wie Du den Kanal wiederbekommst. Denn wir entscheiden das nicht. Wir wissen ja nicht einmal warum Du gesperrt wurdest.

Das kannst Du nur mit YouTube (deren Support) klären.

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Das bedeutet, dass das Messer zumindest in Deutschlan nicht per se illegal ist, sondern nur ein Führungsverbot besteht, sofern es nicht einen Grund gibt, das Messer mit sich zu führen.

Das ist so nicht ganz richtig.

Springmesser (sofern sie nicht als verbotene Gegenstände eingestuft sind) gelten als Waffe. Somit gibt es keinen allgemein anerkannten Grund sie zu führen.

  • Besitz ab 18
  • Führen verboten.
  • Transport nur in verschlossenen Behältnis (also z. B. Etui mit Schloss daran).

Zu Deiner Frage:

In einem verschlossenen Behältnis im Aufgabegepäck sollte rechtlich in DE soweit OK sein.

Und was Du damit im Ausland willst (ob Du es da überhaupt besitzen darfst), das musst Du im Waffengesetz des betr. Landes nachsehen. Siehe dazu auch die Antwort von Leestiger.

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sonst haben wir keine andere Zeltmöglichkeit

Doch, einen Campingplatz.

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Ja

Bei Fragen nach FAKTEN macht eine Abstimmung keinen Sinn. Denn die richtige Antwort ändert sich nicht dadurch, was hier eine Mehrheit ankreuzt.

  

Laut Google

Google ist keine Quellenangabe. Google ist eine Suchmaschine, die Dir Informationen aus anderen Quellen anzeigt. Die Quelle wäre also die Seite die das sagt und die Du mit Google gefunden hast.

  

die sind aber klein

Nur weil Wiesel klein sind heisst das ja nicht, das sie keine Raubtiere sein können.

Bild zum Beitrag

(Quelle: https://naturfotografen-forum.de/o1706233-Wiesel Maus)

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natürlich lassen wir am ende alles wieder wie es war 

Echt? Und warum steht dann da ein "Shelter"?

Du hast nicht das Recht da auf dem Grundstück eines Anderen unerlaubt zu übernachten (=wild zu campen) oder dort irgend etwas ("Shelter") zu errichten.

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Die CDU/CSU plant das Bürgergeld abzuschaffen.

Gestern Abend bei Markus Lanz stellte CDU Generalsekretär Carsten Linnemann nochmals klar, dass es unter Führung der Union kein Bürgergeld und auch sonst nichts mehr geben wird. Die Union plant hier tatsächlich von heute auf morgen Millionen von Deutschen jegliche Existenzgrundlage zu rauben. Was bislang zum Sterben zu viel und zum Leben zu wenig ist, wird unter der Union zu Nichts mehr.

Wenn man gestern den Auftritt von Linnemann gesehen hat wird schnell klar was für ein Fanatiker dieser Mann ist. Allein seine Mimik, Gestik und Rhetorik lassen mich einen politischen Fanatiker erkennen, der dabei vieles tut und fordert. Aber nichts davon ist nur ansatzweise im Interesse des Volkes. Dieser Mann ist deshalb auch kein Diener des Volkes, obwohl er das als Demokrat sein muss.

Die Forderung ist so durchgeknallt, dass ich mich frage warum der nicht schon längst aus der Politik verbannt wurde.

Hier offenbart sich das was die Union, wie auch so gut wie alle anderen Parteien in Wahrheit sind. Nähmlich Stiefellecker des Großkapitals, damit sie selbst ihren Teil des Kuchens abbekommen.

Der Sozialschmarotzer Linnemann stellte außerdem auch nochmal klar, dass unter der Union das Großkapital der Superreichen weiter unberührt bleibt. Auf deutliche Argumente, dass die reichsten 3300 Deutschen 1,9 Billionen Euro Vermögen besitzen, reagierte er mit Ignoranz. Derzeit besitzen die Deutschen ca. 8 Billionen Euro. Diese 3300 Personen besitzen mittlerweile alleine also bereits gut 1/4 des Gesamtvermögens und dürften sich in den nächsten Jahren wohl dem Drittel und dann der Hälfte annähern. Das bestätigen auch ältere Beiträge von mir, in denen ich die alten Zahlen immer wieder aufzeigte. (3100 besaßen da 1/5 des Gesamtvermögens.)

Es wird hier deutlich das die Gier nicht stoppt. Und die Union hilft kräftig mit und begeht den größten Verrat am deutschen Volk in der Geschichte der BRD.

Sie hetzen mit schmierigen Populismus die Bevölkerung gegen die ärmsten in unserem Land auf und tun so als ob diese das Problem wären. Gleichzeitig würde dieses Vorhaben genau die Situation schaffen wie sie in den USA existiert. Und dort leben Millionen Amerikaner mitten im Land der Weltmacht, wie in einem dritte Welt Land.

Die Kriminalität wird drastisch zunehmen. Weil Menschen die nichts zu verlieren haben immer zu allem bereit sind und jeder Tag ein Kampf ums nackte Überleben ist.

Sollte die CDU/CSU mit ihrem wahnsinnigen Verrat am deutschen Volk durchkommen, wird aus Deutschland das, was die USA bereits ist. Ein Land der Freiheit und Träume für diejenigen die über Großkapital verfügen. Und ein Dritte Weltland für den Rest, der entweder dann gar nichts mehr hat oder zu Billiglöhnen, sein Leben für den Reichtum anderer durch seine Arbeitskraft und letztlich seiner Lebenszeit geben muss.

Wenn die Union an die Macht kommt und dieses Vorhaben in die Tat umsetzt, dann werd ich glaube ich mit einer Autoladung voll Flugblättern, die ich geschrieben habe, nach Berlin fahren und die Menschen über den Verrat und ihr Grundrecht aus Art. 20 Abs.4 GG aufklären.

Beginnen werde ich dann in Neukölln damit. Dort sollten sich die Menschen finden, die hier von der Union zum Feind erklärt werden.

Faktisch schafft hier die Union dann jeglichen Sozialstaat ab!

Deshalb anbei schon mal das Grundrecht das alle deutschen kennen sollten.

Adressat sind die Bürger
In Artikel 20 Absatz 4 der Verfassung heißt es: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Gemeint ist die Ordnung der parlamentarischen Demokratie, des sozialen und föderalen Rechtsstaates, die in Artikel 20 Absatz 1 bis 3 genannt werden.
Der Widerstandsartikel richtet sich an die Bürger – ganz anders als die Regelungen, die gleichzeitig als Notstandsverfassung ins Grundgesetz eingefügt wurden. Während diese die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen stärken sollen, ermächtigt Artikel 20 Absatz 4 ausdrücklich die Bürger.

https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2013/47878421_kw50_grundgesetz_20-214054

Ist hier noch andere Abhilfe dann möglich? Welche Wahl hat die deutsche Bevölkerung denn? Sie dürfen Parteien wählen die allesamt die Interessen von Leuten mit Großkapital vertreten. Und müssen tatenlos dabei zusehen wie eine kleine Minderheit Superreicher, sie ihres Existenzrechts beraubt.

Das Volk ist dem faktisch längst ausgeliefert. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind in Deutschland am sterben. Die Union wird alles was davon noch übrig ist, vernichten.

...zum Beitrag
Die CDU/CSU plant das Bürgergeld abzuschaffen.

Das war erst einmal die persönliche Meinung von Herrn Linnemann. Und ganz so pauschal hat er das auch nicht gesagt.

Er sagte sinngemäß:

« Wer Arbeit verweigert, sollte keine Sozialleistungen erhalten: Das war der Grundtenor, den Linnemann bei Lanz als eine der Lösungsmaßnahmen gegen die schwächelnde deutsche Wirtschaft vorschlug. "Wir haben ein Sozialsystem, das ist für Menschen da, die nicht arbeiten können. Wenn jemand aber arbeiten gehen kann, dann muss er arbeiten gehen, sonst kriegt er von der Solidargemeinschaft kein Geld. Das ist für mich so normal, wie dass nach Sonntag Montag kommt". »
(Quelle)

Und ich wüsste nicht, wad daran falsch sein sollte.

Es geht ja nicht darum, denen die aus irgend einem Grund nicht arbeiten können die Unterstützung zu entziehen sondern denen, die in der Lage sind zu arbeiten und es trotzdem nicht machen.

Und das ist gut und richtig so.

Die arbeitende, Steuern zahlende Bevölkerung ist doch nicht dazu da Andere nur deshalb durchzufüttern, weil die keinen Bock haben zu arbeiten. – Und nur um diejenigen ging es dort.

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kink (engl.) bedeutet in dem Zusammenhang "ungewöhnliche sexuelle Vorliebe".

   

Fetisch, der (deutsch, Substantiv)

Eigentliche Bedeutung: "Gegenstand, der von Naturvölkern als Heiligtum verehrt wird und dem übernatürliche Kräfte zugeschrieben werden"

Auf das Sexuelle übertragen ist es ein Gegenstand den man sexuell besonders "verehrt" oder "anhimmelt" (z.B. Nylonstrümpfe oder Latexkleidung, machmal aber auch bestimmte Körperteile wie Füsse etc.)

   

Unter dem Strich sagt es im Prinzip das selbe aus, nur ist eines davon deutsch und das andere ist englisch.

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Wenn versicherter Versand abgemacht war und der Verkäufer es entgegen dieser Abmachung unversichert verschickt, dann muss er es halt aus eigener Tasche ersetzen wenn es auf dem Transportweg verloren geht oder zerstört wird.

Sprich: Er muss Dir Dein Geld zurückgeben.

Das er in dem Moment nichts von der Transportfirma zurückbekommt, weil er es entgegen der Absprache nicht versichert geschickt hat, das ist dann sein Problem.

    

Anders sieht es aus, wenn Du als Käufer unversicherten Versand gefordert hast bzw. Dich darauf eingelassen hast (was auch durch konkludentes Handeln erfolgen kann, indem Du z.B. nicht widersprichst wenn er das vorschlägt oder indem Du nur das Porto für unversicherten Versand überweist). Denn grundsätzlich liegt das Risiko des Transportes beim Käufer. Dann wäre es Dein eigenes Pech.

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Wer sollte enteignet werden?

Niemand.

Wer so etwas fordert, der sollte als Konsequenz direkt mal selber persönlich enteignet werden, damit er weiss was er da Anderen antun will.

Eine Enteignung ist immer nur im Sinne des Gemeinwohls zulässig, wenn an der konkreten Stelle das Gemeinwohl sehr deutlich über dem Wohl des Einzelnen steht. Und eine Enteignung im Sinne des Gemeinwohls ist in der Regel auch mit einer entsprechenden Entschädigung für den Enteigneten verbunden..

Dazu gibt es mit Recht extrem hohe Voraussetzungen, damit so etwas überhaupt möglich ist.

Und die Zugehörigkeit einer Person zu einer Partei, die Tatsache das eine Firma wirtschaftlich erfolgreich ist oder ähnliches sind keine Voraussetzungen.

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