4 Antworten

Auch eine AfD muss sich an die Gesetze halten. So einfach ist das.

Die Abgeordneten haben aus der verfassungsrechtlich gewährleisteten Parlaments- und Geschäftsautonomie das Recht, auch in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen und dabei sowohl die Gegenstände als auch die Reihenfolge der Tagesordnung festzulegen.

Detailseiten | Thüringer Verfassungsgerichtshof (thueringen.de)

Daher also wie es sich gehört.

politisches Versäumnis aller Parteien, wenn es wegen so etwas zur Anrufung des Landesverfassungsgerichts kommt, und damit nicht nur ein Problem der AfD.

Klar war das Verhalten völlig falsch und wie man jetzt festgestellt hat wurden auch Kompetenzen überschritten, aber zum einen war bereits vor der Wahl bekannt, wer stärkste Fraktion und damit das Vorschlagsrecht gehabt hätte und zum anderen hat die CDU, die nun geklagt hat, vor 5 Jahren genau diese "Tradition" vorbehaltlos gefordert und schießt nun unter der Gürtellinie dagegen. Mit viel politischem Trara im übringen, aber ob das wirklich der AfD geschadet hat?


XiJingPingPong  28.09.2024, 14:08

Hätte man doch bloß auf die Grünen gehört...

Das mag rechtlich in Ordnung sein, deswegen muss das Urteil auch so akzeptiert werden.

Aber es ist schon etwas sonderbar wenn eine Regelung plötzlich geändert wird nur weil die ungeliebte Konkurrenz davon profitieren könnte. Als man selbst davon profitiert hatte war die Regel doch auch gut.


Schulzefa 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 16:18

Als ob das die AFD anders gemacht hätte wenn sie 2 stärkste Kraft gewesen wäre