Wohnsitz ummelden - Welches Datum zählt?
Hallo,
ich wollte zum 01.11.2020 in meine neue Wohnung ziehen. Leider konnten meine Möbel erst später geliefert werden, so dass ich erst zum 13.11.2020 eingezogen bin.
In dem Mietvertrag und der Wohnungsgeberbescheinigung wurde der 01.11.2020 als Einzugsdatum vermerkt.
Welches Datum zählt denn jetzt für die Frist zum Ummelden??
Kennt sich jemand aus oder arbeitet sogar im Einwohnermeldeamt?
Danke.
6 Antworten
ich arbeitebei einer behörde: zur zeit brauchst du eigentlich bei allen behörden einen termin, da die meisten stellen für den allgemeinen publikumsverkehr geschlossen sind. daher wird das mit dem laufen der frist nicht so eng gesehen. schau am besten auf der website deiner heimatstadt nach, wie es bei euch geregelt ist.
Allerdings ist der Vermieter gesetzlich dazu verpflichtet in diese Bescheinigung das Datum des Einzuges einzutragen. Siehe dazu § 19 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes.
Stellt er die Bescheinigung nicht richtig aus, kann er dafür ein Bußgeld bekommen.
Maßgeblich für die Anmeldung ist aber das, was der Vermieter bescheinigt. Weigert sich der Vermieter die Bescheinigung korrekt auszustellen, musst du dies dem Meldeamt mitteilen. Dazu bist du wiederum gesetzlich verpflichtet
Ja das geht. Ruf dazu einfach mal dort an und frag nach wie die das genau umsetzen. Du musst dabei deine gesamten Ausweispapiere im Original, die Wohnungsgeberbescheinigung und einen von dir ausgefüllten und unterschriebenen Meldeschein einreichen.
Der 01.11 zählt als frist zur ummeldung .
Durch die aktuelle lage sind die fristen aber verlängert bzw angepasst . Sprich wenn sie nach 2 Monaten noch nicht umgemeldet sind , ist es nicht soo schlimm .
Mein tipp machen sie es online, ggf per email . Ich hoffe das ich Ihnen damit etwas helfen konnte .
Mfg :HaggyJr
Fristen wurden hier nirgendwo angepasst. Dazu bräuchte es eine Gesetzesänderung.
Was aktuell tatsächlich bei einigen Behörden geändert wurde ist die Tatsache ob, und wenn ja wann Bußgelder ausgestellt werden.
Es gilt das Datum Deines realen Einzuges, nicht das Datum des Vertragbeginns.
Der 01.11.2020 zählt.
Denen ist egal, ob du nun eine Woche später oder einen Monat später drin bist.
Kann ich mich auch schriftlich bei der Meldebehörde ummelden wegen Corona?